Haushaltsantrag vom 10/16/2015
Nr. 882/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Zuschüsse zu Sportvorhaben von Sportvereinen

Im Bereich der Baukostenzuschüsse an Sportvereine standen in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 1.095.000 Euro weniger zur Verfügung, da diese Mittel für die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Halle eingesetzt wurden.

Nach derzeitigem Stand stehen im Finanzhaushalt 2016/2017 jährlich wieder 935.700 Euro für Zuschüsse zu Sportbauvorhaben von Vereinen zur Verfügung. Durch die o. g. vorübergehende Reduzierung der Baukostenzuschüsse konnten weder die in den letzten Jahren vom Gemeinderat beschlossenen größeren Bauvorhaben (> 31.000 Euro) noch die in die Verwaltungszuständigkeit fallenden Zuschüsse zeitnah ausbezahlt werden. So kann beispielsweise bei den Baukostenzuschüssen, die im Jahr 2015 vom Gemeinderat beschlossen werden, frühestens im Jahr 2017 mit der Auszahlung begonnen werden. Dadurch werden die Sportvereine zu teuren Zwischenfinanzierungen gezwungen.

Bei den Zuschüssen, die im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit gewährt werden (im Einzelfall nach der ZO bis zu 31.000 Euro), ist in den vergangenen Jahren ein permanenter Anstieg an Zuschussanträgen zu verzeichnen. Dieser Anstieg beruht maßgeblich auf dem fortgeschrittenen Alter der Vereinssportanlagen und den damit verbundenen notwendigen energetischen Maßnahmen und Sanierungsbedarfen. Mittlerweile liegt das Fördervolumen hier bei rund 600.000 Euro/Jahr. Auch im Bereich der Verwaltungszuständigkeit können nicht mehr alle Zuschüsse an die Sportvereine zeitgerecht ausbezahlt werden, obwohl die Baumaßnahmen sehr dringend oder bereits abgeschlossen sind. Ende 2014 mussten Zahlungen an die Vereine in Höhe von rund 80.000 Euro zurückgestellt werden. Die Vereine werden zusätzlich durch Zwischenfinanzierungen belastet.


Wir beantragen:

Um die Vereine in ihrer Funktionsfähigkeit nicht weiter einzuschränken und die Umsetzung von wichtigen, kurzfristigen Maßnahmen wieder zeitnah gemäß der Sportförderrichtlinien bezuschussen zu können, ist die Aufstockung des Budgets um jährlich 50.000 Euro auf insgesamt 985.700 Euro erforderlich.





Bernd Klingler Prof. Dr. Lothar Maier Dr. Heinrich Fiechtner Eberhard Brett


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