1. Sicherung der Nahversorgung im Stadtbezirk Obertürkheim.
2. Erhalt der Arbeitsplätze behinderter und nicht behinderter Menschen, die in den CAP-Märkten Ober- und Untertürkheim beschäftigt sind.
3. Erhalt der Liefermöglichkeit für bewegungseingeschränkte Personen, ältere Menschen und Bürgerinnen aus Ortsteilen ohne Nahversorgung (Gehrenwald, Luginsland, Rotenberg und Uhlbach).
4. Kenntnisnahme der Tatsache, dass die beiden CAP-Märkte in Ober- und Untertürkheim wirtschaftlich verbunden sind.