Darüber hinaus ist aber auch die Ahndung von Verstößen gegen diese Verordnungen intransparent in einer Weise, die das Vertrauen in die Gleichbehandlung beschädigen kann.
Während der letzten Wochen fanden in Stuttgart Demonstrationen, Gegendemonstrationen und sonstigen Versammlungen statt. Konkrete Beispiele aus der Presse sind: Querdenken 711, Demonstration der AfD für Grundrechte, Gegendemonstrationen zu Querdenken und AfD, Demonstrationen für Black Lives Matter. An diesen Versammlungen nahmen hunderte bis tausende Personen teil. Dabei galten für die Versammlungen offenbar unterschiedliche Auflagen, jedoch immer die aktuelle Corona-Verordnung. Die Polizei war jeweils in entsprechender Personalstärke vor Ort und konnte die Einhaltung von Auflagen und der Corona-Verordnung beobachten.
Wir fragen die Verwaltung:
• Welche Auflagen wurden jeweils welchen Versammlungen auferlegt?
• Wieviele Fälle von Verstößen gegen die Corona-Verordnung wurden jeweils bei welcher Versammlung festgestellt?
• Wieviele Bußgeldverfahren in welcher Höhe wurden jeweils bei welcher Versammlung wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung eingeleitet?
• Wieso wurde durch die Stadt Stuttgart nicht für alle Veranstaltungen, bei denen ein Auftreten der Antifa zu erwarten war, ein Verbot gefordert?
Frank Ebel Kai-Philip Goller