Anfrage vom 06/18/2020
Nr. 243/2020

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Versammlungen während der Corona-Verordnung: Auflagen und Ahndung von Verstößen

Die Stuttgarter Zeitung schreibt mit Recht, „Dass die Corona-Verordnung im Land ein unüberblickbares Sammelsurium an Ausnahmen und Widersprüchlichkeiten beinhaltet, das die Bürger nicht mehr nachvollziehen können“.

Darüber hinaus ist aber auch die Ahndung von Verstößen gegen diese Verordnungen intransparent in einer Weise, die das Vertrauen in die Gleichbehandlung beschädigen kann.

Während der letzten Wochen fanden in Stuttgart Demonstrationen, Gegendemonstrationen und sonstigen Versammlungen statt. Konkrete Beispiele aus der Presse sind: Querdenken 711, Demonstration der AfD für Grundrechte, Gegendemonstrationen zu Querdenken und AfD, Demonstrationen für Black Lives Matter. An diesen Versammlungen nahmen hunderte bis tausende Personen teil. Dabei galten für die Versammlungen offenbar unterschiedliche Auflagen, jedoch immer die aktuelle Corona-Verordnung. Die Polizei war jeweils in entsprechender Personalstärke vor Ort und konnte die Einhaltung von Auflagen und der Corona-Verordnung beobachten.

Wir fragen die Verwaltung:




Christian Köhler Dr. Michael H. Mayer



Frank Ebel Kai-Philip Goller


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