Gemäß §5 AsylbLG sollen Asylbewerbern soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern bereitgestellt werden. Die Arbeitszeit darf 100 Stunden pro Monat nicht überschreiten. Die Aufwandsentschädigung beträgt 1,05 € je Stunde und wird von der Kommune oder dem Träger erbracht, die die Arbeitsgelegenheiten bereitstellen.
Die Arbeitsgelegenheiten können vom Garten- und Friedhofsamt, den Eigenbetrieben der Stadt (ELW und AWS), Freien Trägern wie Caritas oder Diakonie und gemeinnützigen Vereinen angeboten werden. Arbeitsgelegenheiten in Sammelunterkünften zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung sind ebenfalls vorstellbar. Da Flüchtlinge und Asylbewerber staatliche Leistungen ohne Gegenleistung erhalten, ist eine gemeinnützige Beschäftigung nach den gesetzlichen Vorgaben gerechtfertigt.
Wir fragen daher
2. Welche Erfahrungen hat die Stadt bisher mit diesen Arbeitsgelegenheiten und Beschäftigungsmöglichkeiten gemacht?
Bernd Klingler Dr. Heinrich Fiechtner Prof. Dr. Lothar Maier