Antrag und Anfrage vom 01/25/2018
Nr. 20/2018

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Gemeinnützige Arbeiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die meisten Flüchtlinge können aus verschiedensten Gründen nicht in den ordentlichen Arbeitsmarkt eingebunden werden, sollen oder wollen aber auch nicht auf ungewisse Zeit untätig bleiben.
Ihnen kommt der Gesetzgeber entgegen indem er die Möglichkeit eines begrenzten Beschäftigungseinsatzes vorsieht.

Gemäß §5 AsylbLG sollen Asylbewerbern soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern bereitgestellt werden. Die Arbeitszeit darf 100 Stunden pro Monat nicht überschreiten. Die Aufwandsentschädigung beträgt 1,05 € je Stunde und wird von der Kommune oder dem Träger erbracht, die die Arbeitsgelegenheiten bereitstellen.

Die Arbeitsgelegenheiten können vom Garten- und Friedhofsamt, den Eigenbetrieben der Stadt (ELW und AWS), Freien Trägern wie Caritas oder Diakonie und gemeinnützigen Vereinen angeboten werden. Arbeitsgelegenheiten in Sammelunterkünften zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung sind ebenfalls vorstellbar. Da Flüchtlinge und Asylbewerber staatliche Leistungen ohne Gegenleistung erhalten, ist eine gemeinnützige Beschäftigung nach den gesetzlichen Vorgaben gerechtfertigt.

Wir fragen daher


Um nähere Einzelheiten zu erfahren bitten wir um einen Bericht im Verwaltungsausschuss.

Bernd Klingler Dr. Heinrich Fiechtner Prof. Dr. Lothar Maier


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