Für diese Wohnungen werden Mieten nicht im dreijährigen Turnus, sondern alle zwei Jahre erhöht, was über eine Anlage zum Mietvertrag vereinbart wurde. Im vorliegenden Anschreiben der SWSG an diese Mieter*innen ist dies dokumentiert:
„Laut den Förderbestimmungen sind wir berechtigt, die Miete während der Bindungsdauer im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete alle 2 Jahre um 5% je m2-Wohnfläche zu erhöhen.
Entsprechend den oben genannten Förderbestimmungen und der Anlage zu Ihrem Mietvertrag erhöhen wir daher zum 2017 die Miete um 5% pro m2-Wfl./Monat“
Der im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart gefasste Beschluss, die turnusmäßige Mieterhöhung 2019 auszusetzen wurde gefasst, um im direkten Einflussbereich der Stadt Mietpreis bremsend zu wirken. Es entspricht daher nicht der Zielsetzung dieses Beschlusses, wenn mit 1850 Wohnungen rund zehn Prozent des SWSG-Wohnungsbestands davon ausgenommen werden.
Wir beantragen deshalb:
2. Der Beschluss wird auf alle Wohnungen der SWSG erstreckt und – dem jeweiligen Turnus angepasst – sinngemäß angewandt.
3. Im Sinne der Gleichbehandlung heißt das für die Mieter*innen mit o.g. Mietvertragszusätzen, dass bis mindestens Ende 2022 keine Mieterhöhungen vorgenommen werden dürfen.
Laura Halding-Hoppenheit Gutrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek
Luigi Pantisano Stefan Urbat Christian Walter