Antrag
vom
11/09/2021
Nr.
1328/2021
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Bodenpolitischer Grundsatzbeschluss: Vorschlag der Verwaltung greift zu kurz und sollte geändert werden!
Wir beantragen zur GRDrs 146/2021:
Zum Beschlussantrag Nr. 1: Ja zu aktiverer Bodenpolitik: Dann müssen wir aber auch alle Instrumente nutzen, um mehr Grund und Boden in städtische Hand zu bekommen!
Bei neuen Bebauungsplänen, durch die neue Geschossflächen für das Wohnen von mindestens 25.000 qm entstehen sollen, wird der neue Bebauungsplan erst beschlossen, wenn die entsprechenden Grundstücke in städtischer Hand sind.
Zum Beschlussantrag Nr. 2: Zugriff auf städtische Wohnbauflächen mit festen Quoten von jeweils rd. 30% für die SWSG und für Baugenossenschaften
bei größeren städtischen Flächen werden im Einzelfall festzulegende Teile der Grundstücke an die SWSG vergeben (i.d.R. in einer Größenordnung von 30%). Diese erhält die Grundstücke als Kapitaleinlage, als Finanzierungsbeitrag der Stadt für das geplante Wachstum der SWSG
bei größeren städtischen Flächen werden im Einzelfall festzulegende Teile der Grundstücke an Wohnungsbaugenossenschaften, bzw. an Wohnungsunternehmen oder sozial orientierte Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Ansatz (z.B. auch Syndikatsmodelle) vergeben (i.d.R. in einer Größenordnung von 30%). Die Stadtverwaltung prüft, wie diese Grundstücke als Sacheinlage bei bestehenden bzw. bei neu zu gründenden Genossenschaften eingebracht werden könnte. Über das Ergebnis der Prüfung soll bis zum 30. Juni 2022 im Unterausschuss Wohnen berichtet werden.
kleinere städtische Grundstücke werden i.d.R. an Wohnungsbaugenossenschaften im preisgedämpften Mietwohnungsbau vergeben
Zum Beschlussantrag Nr. 3: Bei städtischen Flächen nachhaltig sicherstellen, dass die Nutzung zu fairen Konditionen dem gemeinen Wohl dient und dass Spekulation generell verhindert wird!
grundsätzlich kein Verkauf von städtischen Flächen mehr
statt dessen grundsätzlich attraktive Erbpacht bei nachhaltiger Sicherstellung fairer Nutzungskonditionen und preislimitierten An-, Vor- oder Wiederkaufsrechten für die Stadt
Ausnahmen nur für die SWSG, für Wohnungsbaugenossenschaften, genossenschaftsähnliche Modelle (z.B. Syndikatsmodelle) oder bei kleineren Einzelfällen (z.B. bei Tauschgeschäften, kleineren Arrondierungen u.ä.) und immer mit preislimitierten An-, Vor- oder Wiederkaufsrechten für die Stadt
Eigentumsförderung nur noch bei SIM-Verfahren für private Grundstücke
Zum Beschlussantrag Nr. 4. Die Vergabekonditionen sollen nachhaltig bezahlbares Wohnen bzw. niedrige Gewerbemieten sicherstellen
Die Grundstücksvergabe (Erbpacht oder Verkauf) erfolgt auf der Basis stadtweit gültiger Festpreise pro qm Geschossfläche im Rahmen von Konzeptverfahren. Bei den Festpreisen kommen bei Wohnbaugrundstücken Abschläge auf den Verkehrswert je nach Wohnungsart zum Ansatz (Denkbar wären die folgenden Preise: SMW mit Festpreis von 200 Euro pro qm Geschossfläche, MMW mit 400 Euro, PMW mit 600 Euro. Denkbar wären auch Festpreise bei Wohnungen für bestimmte dringend benötigte Berufsgruppen wie Erzieherinnen und Erzieher oder Pflegekräfte, u.ä.)
Die Erbpacht kann wahlweise jährlich oder kapitalisiert einmalig zu Beginn des Erbpachtvertrags gezahlt werden
Was die konkreten Konditionen der Erbpacht anbelangt, bleibt es bei den in der GRDrs 146/2021 aufgeführten Konditionen
Neuer Beschlussantrag Nr. 5.: Modellversuch nach dem Hamburger Modell: Erst die Mieten vorgeben und dann gute Wohnkonzepte und Erbpacht anbieten lassen
Das Grundstück Q14 im Neckarpark wird versuchsweise zur Erbpacht ausgeschrieben, wobei die Bieterinnen und Bieter jeweils einen einmaligen Erbpachtzins und ein Konzept zum Wohnen anbieten sollen, bei dem die Anfangsmieten bei zehn Euro pro qm liegen sollen.
Martin Körner Stefan Conzelmann Susanne Kletzin
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender
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