Antrag vom 10/22/2012
Nr. 350/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bezahlbarer Wohnraum:
Welchen Preis müssen Baugemeinschaften für städtische Grundstücke zahlen?

Seit langem arbeiten wir daran, dass städtische Grundstücke auch an Baugemeinschaften verkauft werden.
Baugemeinschaften tragen zur sozialen Stabilität eines Stadtteils bei. Baugemeinschaften bauen keine langen Wohnblocks, sondern einzelne Mehrfamilienhäuser, durchaus auch aneinander gereihte Mehrfamilienhäuser. So entsteht eine kleinteiligere, vielfältige, differenzierte, lebendige Gebäudestruktur – ein Gewinn für die Stadtgestalt. Wichtig für uns ist auch, dass Baugemeinschaften erfahrungsgemäß 10-20% der Kosten eines Bauträgers einsparen können, so dass sich auf diese Weise auch Normalverdiener/innen Wohneigentum leisten können.
Deshalb begrüßen wir es, dass gemäß GRDrs. 383/2012 städtische Grundstücke für Baugemeinschaften in Zukunft im Festpreisverfahren vergeben werden sollen. Wenn aber Normalverdienern das Bauen auf städtischen Grundstücken ermöglicht werden soll, dann müssen die Grundstücke zum Verkehrswert verkauft werden, d.h. ohne den von der Verwaltung vorgesehenen Preiszuschlag von 10%.
Manche Stuttgarter Haushalte allerdings können sich problemlos auch sehr teure Grundstücke leisten. Sie sind nicht auf städtische Grundstücke zum Verkehrswert angewiesen. Deshalb schlagen wir vor, analog zu den städtischen Programmen PWE (Preiswertes Wohneigentum) oder MME (Mietwohnungen für mittlere Einkommen) auch beim Verkauf von städtischen Grundstücken an Baugemeinschaften gewisse Einkommensgrenzen einzuziehen.

Wir beantragen:
  1. Städtische Grundstücke werden an Baugemeinschaften zum Verkehrswert vergeben, d.h. ohne den von der Verwaltung vorgesehenen Preisaufschlag um 10%.
  2. Das Haushaltseinkommen der Mitglieder dieser Baugemeinschaften darf eine gewisse Schwelle nicht übersteigen, analog dazu, dass ja auch für PWE-Wohnungen oder MME-Wohnungen Einkommensschranken gelten. Die Verwaltung erarbeitet hierfür einen Vorschlag.
    Im Vorfeld ermittelt die Verwaltung, ob andere Kommunen mit einer solchen Einkommensschwelle arbeiten, und wie hoch sie gegebenenfalls ist.
  3. Die GRDrs 383/2012 wird erst nach Vorlage eines Verwaltungsvorschlags entsprechend Punkt 2 beschlossen, d.h. evtl. erst in der Vollversammlung am 6. November.


Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende


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