Anfrage vom 11/19/2013
Nr. 947/2013

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Abbruchgesuche im Kenntnisgabeverfahren

Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht offene Fragen in Bezug auf Abbruchgesuche im Kenntnisgabeverfahren:

Das Wohngebäude Himmerreichstraße 37 in Botnang steht seit längerer Zeit leer und wurde nun von einem Bauträger erworben. Der Bauträger möchte das Gebäude abreißen und einen Neubau erstellen. Sein Abbruchgesuch hat der Bauträger beim Baurechtsamt im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Ein Abbruch wäre jetzt ggf. möglich, wenn dem keine anderen Vorschriften entgegenstehen.

Aus der Botnanger Bevölkerung haben wir den Hinweis erhalten, dass das Gebiet, in dem das Gebäude Himmerreichstraße 37 steht, durch eine Erhaltungssatzung "geschützt" ist. Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung soll über das Kenntnisgabeverfahren zum Abbruch des Gebäudes nicht informiert worden sein.


Wir fragen:
  1. Liegt eine Erhaltungssatzung über dem oben angegebenen Gebiet?
  2. Kann eine Abbruchgenehmigung für das Gebäude Himmerreichstraße 37 unter den hier vorliegenden Gegebenheiten im Kenntnisgabeverfahren eingeholt werden?
  3. Ist es "Verwaltungsrealität", dass bei Abbruchgesuchen im Kenntnisgabeverfahren das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vom Baurechtsamt nicht informiert und gehört wird?
  4. Wie werden Gemeinderat und Bezirksbeirat in so einem speziellen Kenntnisgabever- fahren informiert und gehört?



Jürgen Zeeb Joachim Fahrion Rose von Stein
Fraktionsvorsitzender


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