Haushaltsantrag vom 10/21/2021
Nr. 579/2021

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Kurzfristige Lösungen für den Wohnungsdruck in Stuttgart suchen
Temporäres Wohnen als einen Lösungsweg prüfen

Stuttgart hat was den Wohnungsmarkt angeht eine besondere Situation: Wir haben seit Jahren mehr Wohnungsbedarf in unserer Stadt als wir anbieten konnten, was zu einer großen Bugwelle von Bedarf geführt hat. Die Prognosen sagen auch für die kommenden fünf Jahre auf jeden Fall noch steigenden Bedarf voraus. Andererseits hat Stuttgart die glückliche Situation, dass wir in ca. 10-15 Jahren neue große Wohnungsbestände in unserer Stadt entwickeln können. Allen voran mit der Aufsiedlung des Rosensteinquartiers, aber auch z.B. mit dem Stöckach-Areal der EnBW, mit der Nachnutzung der Allianz-Gebäude oder dem neuen Wohngebiet Schafhaus in Mühlhausen bekommen wir zahlreiche neue Wohnungen für unsere Stadt. Aber eben meist erst in frühestens 10 Jahren.

Nun gilt es über diese Dekade hinweg Lösungen zu finden, temporär Wohnraum zu schaffen bis die dann dauerhaften Projekte zur Verfügung stehen.

Die CDU-Fraktion hat angeregt, solch temporäres Wohnen für unsere Stadt zu prüfen.

Bautechnisch stellt dies heute keine Besonderheit mehr da. Unzählige Anbieter am Markt erstellen aus einzelnen Fertigmodulen ganze Gebäude, auch mehrgeschossig und verdichtet. Die Fertigmodule werden am Bauplatz angeliefert und montiert, und können nach Jahren der Nutzung dort wieder demontiert und an einem anderen Standort wieder neu montiert werden. In Punkten wie Design oder Energiebilanz stehen die Modulbauten konventionellem Bauen in keiner Weise nach, oftmals sind sie gerade in energetischer Sicht nachhaltiger.

Die spannende Frage für Stuttgart ist also: Wo können wir solche temporären Bauten auf Flächen erstellen, die für dauerhaften Wohnungsbau aktuell nicht zur Verfügung stehen? Hier gibt es nach unserer Einschätzung eine breite Vielfalt an Möglichkeiten. Am besten wären Bauflächen mit vorhandenen Baurecht für Wohnen, deren Besitzer aber aktuell keine dauerhafte Entscheidung zur Bebauung treffen wollen. Hier könnte die Stadt für 10 oder 15 Jahre als Mieter oder Pächter auftreten, die Flächen temporär bebauen und am Mietende wieder räumen.

Darüber hinaus halten wir auch Flächen mit anderem Baurecht für solche temporären Nutzungen für möglich wie z.B. Brachflächen nach Abriss von Gebäuden, Gewerbeflächen oder städtische optionale Erweiterungsflächen z.B. für Schulen oder Friedhöfe. Auf Grund der temporären Nutzung wären z.B. nach unserer Einschätzung z.B. klimatologische Auswirkungen nicht so hoch anzusetzen wie bei dauerhafter Bebauung.

In der Stadtgesellschaft und im Gemeinderat ist unsere Idee auf großes Interesse gestoßen. Im Unterausschuss Wohnen wurde die Verwaltung durch die Fraktionen beauftragt, sich mit dem Thema zu befassen, und vor allem das Thema möglicher Flächen zu prüfen.

Da es sich beim Thema Wohnen um eines der wichtigsten Themen in unserer Stadt handelt, bitten wir den Oberbürgermeister persönlich sich diesem Thema anzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister mit der Bitte um Bericht zur ersten Lesung:

1.) Wie schätzt der Oberbürgermeister eine solche Konzeption von temporärem Wohnen als Brückenlösung zur Linderung des enormen Wohnungsmangels in Stuttgart ein?

2.) Was hat die Stadtverwaltung zu diesem Thema seit der Sitzung des Unterausschuss Wohnen zwischenzeitlich getan?

3.) Was sind die weiteren geplanten Schritte der Stadtverwaltung und ich welchem Zeitrahmen wird dies stattfinden?

4.) Wie will die Stadtverwaltung den Gemeinderat zeitnah über den Fortgang des Themas informieren?

5.) Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit im Doppelhaushalt 2022/23 Finanzmittel für eventuelle Pilotprojekte von temporärem Wohnen einzustellen, oder könnten solche notwendigen Mittel auch unterjährig aus der Rücklage „Wohnen“ finanziert werden.

Alexander Kotz Dr. Carl-Christian Vetter Nicole Porsch
Fraktionsvorsitzender


zum Seitenanfang