Antrag
vom
10/14/2011
Nr.
370/2011
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Stadt muss Planänderungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1.2 (Fildertunnel) als unzureichend ablehnen
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das 2. Planänderungsverfahren und dessen Ergänzung für den Planfeststellungsabschnitt 1.2 (Fildertunnel) des Projekts Stuttgart 21 der Stadt Stuttgart zur Stellungnahme vorgelegt. Diese Stellungnahme muss angesichts gravierender Planungsmängel im Planfeststellungsabschnitt und vielfältiger Risiken und Defizite der Gesamtplanung das Änderungsverfahren ablehnen.
Im Bereich der Sicherheit und des vorbeugenden Gefahrenschutzes sind keinerlei Änderungen hin zu einer Verbesserung vorhanden. Auch die Forderungen zur Verbesserung der Sicherheit aus dem Faktencheck 2010 wurden nicht aufgenommen, obwohl dies von der Bahn zugesagt wurde.
Insbesondere ist nicht sichergestellt, dass die Rettungswege nicht verraucht werden, noch wurde der Missstand der Trockenleitung beseitigt.
Wir beantragen deshalb:
1. Der erste Satz im Beschlussantrag GRDrs 858/2011 wird gestrichen und durch folgende Sätze ersetzt:
Die Landeshauptstadt lehnt die Änderungen im Planfeststellungsabschnitt PFA 1.2 „Fildertunnel“ als unzureichend ab. Sie sind nicht geeignet, die gravierenden Planungsmängel im Planfeststellungsabschnitt sowie die vielfältigen Risiken und Defizite der Gesamtplanung zu beheben.
2. Die daran anschließenden Anregungen werden durch folgende Anmerkungen ergänzt:
Brand- und Gefahrenschutz
Die Anforderungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Branddirektion Stuttgart sind vollständig in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen.
Grundwasser
Die Angaben zur Grundwasserfördermenge sind neu zu überprüfen und ggf. wie beim PFA 1.1 anzupassen. Daraus resultierende Auswirkungen und Risiken bedürfen neuerlicher vertiefter Untersuchungen und müssen im Planfeststellungsverfahren dargestellt und abgewogen werden.
Geologie
Wichtige geologische Gutachten sind nicht Teil der öffentlichen Auslegung. Diese ist insoweit unvollständig und die geologischen Risiken sind nicht zu bewerten.
Dammringe
Es fehlt an wissenschaftlichen Nachweisen, dass 15 statt 12 Dammringe das Eindringen von Wasser dauerhaft verhindern können. Die geänderten Planunterlagen enthalten keinerlei Beleg dafür, dass die Änderungen ausreichend sind, um sicherzustellen, dass weder der Tunnel durch den Quelldruck zusammen gedrückt wird, noch Häuser über dem Tunnel beschädigt werden.
Notfallkonzept
Die Annahme, dass bei einem Zugbrand der brennende Zug in der Regel 15 Minuten fahrfähig bleibt und in den Hauptbahnhof zur Brandbekämpfung einfahren kann, ist irreal.
In den Unterlagen wird nicht ausgeführt, wie mit einem aufwärts fahrenden Zug zu verfahren ist, der in der oberen Hälfte des Tunnels brennend stecken bleibt. Wie geht man mit einem, in der Aufwärtsfahrt havarierten Zug im oberen Drittel des Tunnels um? Versucht man diesen auch in den Tiefbahnhof zurück zu bringen oder versucht man eine Rettung in der anderen Richtung steil aufwärts auf die Filderebene? Beides ist nicht vernünftig vorstellbar.
Planfeststellungsverfahren
Bei Großprojekten ist eine abschnittsweise Planfeststellung möglich, wenn unter anderem die Realisierung des Gesamtprojekts abzusehen ist. Dem ist nicht so. Die Realisierung des Gesamtprojekts ist mit Blick auf den Planfeststellungsabschnitt 1.3 und die hohen Kostenrisiken, für die keiner der Projektbeteiligten einstehen will, nicht absehbar. Die Realisierung des Gesamtprojekts Stuttgart 21 ist damit nicht gewährleistet, eine weitere Planung und ein Weiterbau in Teilabschnitten ist nicht zulässig.
3. Die Stellungnahmen der Brandschutzdirektion und des Amtes für Umweltschutz, die ihre Stellungnahmen getrennt abgeben, sind dem Gemeinderat vorzulegen.
Jochen Stopper Peter Pätzold
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