Anfrage vom 07/20/2011
Nr. 287/2011

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Wahl Dieter (CDU), Kotz Alexander (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU), Hill Philipp (CDU)
Betreff

Das Handy als elektronisches Zahlungsmittel

Von Zeit zu Zeit ist dieses Thema - zum Teil mit unterschiedlichen Bewertungen - in der Diskussion bzw. Prüfung bei verschiedenen Kommunen.

Mit dem CDU-Antrag 74/2009 haben wir zu diesem Thema im Zusammenhang mit "Handy-Parken" angefragt und eine ausführliche Stellungnahme erhalten. Beispiel für unseren damaligen Antrag war die Stadt Heidenheim, in deren City Autofahrer schon damals ihre Parkgebühren per Handy bezahlen konnten. In der damaligen Stellungnahme wurde in Aussicht gestellt, weiter die Entwicklung des Handy-Parkens und insbesondere die Nutzungsarten in anderen Städten zu beobachten.

Jetzt liest man, dass auch die Stadt Arnsberg (NRW) ein Handy-Parksystem bewirbt mit beachtlichem Anfangserfolg.

Uns ist klar, dass ein Handy selbst noch keinen freien Parkplatz schafft. Und es ist für uns auch selbstverständlich, dass die Einführung eines solchen Systems nicht nur deshalb erfolgen sollte, weil es gerade "modern" ist, sondern es müsste ein hoher Nutzen für den Anwender und eine sinnvolle Nutzen-/Kostenrelation damit verbunden sein.

Nachdem seit unserem genannten Antrag über zwei Jahre vergangen sind, fragen wir heute:

1. Welche Städte haben ein solches System bisher eingeführt, mit welchen Kosten, Nutzen und mit welcher Akzeptanz in der Bevölkerung?

2. Denkt Stuttgart daran, dies kurz- bzw. mittelfristig z.B. im Rahmen eines Pilotprojekts zu testen? Dafür könnten sich aus unserer Sicht Bereiche des neuen Parkraum-
managements in S-West anbieten oder auch der innere "Ring" unserer City. Denkbar wäre auch ein Bezahlsystem über Bank-/Kreditkarten analog der Gebühren in Parkhäusern. Gibt es dazu schon Erfahrungswerte?

3. Sollte dies im Zusammenhang mit dem zu entwickelnden Verkehrsentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Stuttgart (VEK 2030) als mögliches Projekt mit aufgenommen und dort ausführlich bewertet werden?

4. In der Stellungnahme zu unserem Antrag 74/2009 sind auch eine Reihe von weiteren Anwendungsmöglichkeiten genannt (SSB-Fahrscheine, Pilotprojekt im deutschen ÖPNV seit Mai 2007, Eintritt für Museen, Schwimmbäder, usw.). Uns interessiert, ob hierzu inzwischen weitergehende Gedanken bei der Stadtverwaltung bzw. den betroffenen Unternehmen bestehen und welche Ergebnisse das Pilotprojekt im deutschen ÖPNV gebracht hat. Im Zusammenhang mit dem Verkehrsentwicklungskonzept 2030 und dem ÖPNV verweisen wir auch auf unseren Antrag 246/2001 (Teil ÖPNV, Ziffer 1).




Dieter Wahl Alexander Kotz Prof. Dr. Dorit Loos Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender


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