Antrag vom 10/17/2011
Nr. 372/2011

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wer anderen eine Grube gräbt, muss dafür auch bezahlen -
HausbesitzerInnen besser informieren

Viele HausbesitzerInnen, deren Gebäude durch das 'bestgeplanteste Projekt der Bahn', Stuttgart 21, untertunnelt werden soll, befürchten Schäden an ihrer Immobilie. Das belegen Anfragen, die die Fraktion erreicht haben ebenso wie eine Initiative des Haus- und Grundbesitzervereins.
Diese Befürchtungen werden verstärkt durch Ungewissheit über den tatsächlichen Trassenverlauf und durch ungeklärte Zuständigkeiten bei der Bahn bzw. fehlende Ansprechpartner.
Sowohl das Kommunikationsbüro Stuttgart 21 als auch die LBBW-Immobilientochter Landsiedlung, welche im Auftrag der Bahn die Verhandlungen mit betroffenen Hausbesitzern führt, scheinen mit der Vielzahl an Anfragen und abzuschließenden Verträgen überfordert zu sein. Konkrete Anfragen werden nicht ausreichend beantwortet.
Haus & Grund Stuttgart hat jetzt einem Zeitungsbericht zufolge einen Sonderfonds für Hausbesitzer, deren Häuser bei den Tunnelbauarbeiten zu Schaden kommen könnten, gefordert. Mit diesem Geld soll Wohneigentum von der Bahn aufgekauft werden, welches durch die Bauarbeiten zu Stuttgart 21 stark gefährdet ist und bei dem ein hoher Wertverlust droht. Bisher scheint dies nicht vorgesehen zu sein.
Ebenso ist noch immer nicht geklärt, was es für die Hauseigentümer bedeutet, dass die Entnahmemenge beim Grundwassermanagement verdoppelt wird. Fragen zu Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf die Standsicherheit bei sind immer noch nicht beantwortet.


Wir beantragen:

1. Ein Vertreter der Bahn berichtet zeitnah im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen, welche HausbesitzerInnen tangiert sind, mit welchen Gespräche geführt werden, ggf. wer diese Gespräche im Auftrag der Bahn führt, welche Entschädigungssummen eingeplant sind und welche Entschädigungsregelungen angeboten werden.
2. Ein Vertreter von Haus & Grund Stuttgart stellt die Bedenken und die Lösungsvorschläge der Eigentümer-Schutzgemeinschaft wie Ombudsperson oder Sonderfonds für Hausbesitzer vor.
3. Die Verwaltung nimmt Stellung zu dem Vorschlag, für Härtefälle eine Ombudsperson zu installieren und führt aus, ob sie sich für die Betroffenen einsetzen und eine Moderatorenrolle übernehmen kann.
4. Die Verwaltung stellt dar, wie die Landeshauptstadt selbst ihre eigenen Ansprüche geltend macht und listet auf, welche städtischen Immobilien und Grundstücke betroffen sind.


Silvia Fischer Peter Pätzold


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