Antrag vom 03/24/2014
Nr. 104/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Kirchliche und freie Träger sind wertvoll für die Betreuung an den Ganztagesgrundschulen

Die Grundschulbetreuung durch die kirchlichen und freien Träger bzw. deren Organisationen wie die Evangelische Gesellschaft und der Caritas, sind für die Qualität und Pluralität des Schulbetreuungssystems insgesamt in der Stadt ungemein wichtig.

Darauf darf und kann bei der Ganztagesgrundschule nicht verzichtet werden. Die erforderliche Rahmenvereinbarung zwischen Stadt und freien Trägern muss demzufolge auch für die Kirchen und deren Organisationen akzeptabel sein. Wenn aber weltanschauliche Neutralität der Träger und deren Personal Bestandteil des Vertrags sein soll, ist dies verständlicherweise inakzeptabel für die kirchlichen Träger.

Dass insbesondere die christlichen Kirchen ihr Personal dementsprechend nach bestimmten Einstellungskriterien aussuchen, ist rechtmäßig und zudem absolut verständlich. Dennoch sollte klar sein, dass die zum christlichen Glauben sich bekennenden und zur Grundschulbetreuung eingesetzten Mitarbeiter dabei keine Missionstätigkeit verrichten, weshalb das Neutralitätsgebot sicher gewahrt wird. Dies ist aber auch bereits durch das Schulgesetz klar geregelt. Der kirchliche Träger an sich dagegen kann nicht weltanschaulich neutral sein.

Aus diesem Grund beantragen wir, die Formulierung zur weltanschaulichen Neutralität zu streichen bzw. aus der Vereinbarung herauszunehmen, so dass die Unterzeichnung auch den Kirchen, religiösen Trägern bzw. deren Organisationen ermöglicht wird.


Alexander Kotz Iris Ripsam Fred-Jürgen Stradinger
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender


Jürgen Sauer Sabine Mezger
stv. Fraktionsvorsitzender


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