Das AföO hat fast ausschließlich staatliche und kommunale Pflichtaufgaben nach Weisung zu erfüllen. Gesetzliche Vorgaben legen die Quantität und die Qualität der Aufgabenerledigung fest. In der Regel geht es um ad-hoc-Bearbeitung häufig in Gegenwart des Antragstellers oder zeitlich genau terminierte Angelegenheiten häufig kurzfristiger Art (Einwohner-/Ausländerangelegenheiten, Veranstaltungen, Demos etc.) Wir haben den Eindruck, dass es aufgrund zusätzlicher Aufgaben z.B. durch den neuen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel zu viel zu großen Einschränkungen bei der Qualität der Aufgabenerledigung für die Bürgerinnen und Bürger gekommen ist. Wir bemerken Defizite in der Qualität der Bearbeitung von Veranstaltungen und haben bereits im Antrag Nr. 362/2011 Personalengpässe als Grund vermutet.
Uns ist klar, dass die Aufgabenerledigung in einer Ordnungsverwaltung in unmittelbarer Abhängigkeit zu den vorhandenen Ressourcen steht, und wir wollen nicht, dass zu wenig Personalressourcen zu Defiziten bei der Erledigung von Pflichtaufgaben führen und die rechtskonforme Aufgabenerledigung gefährden. Und wir wollen nicht, dass das dadurch steigende Risiko für RechtsverletzungenHaftungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen die Mitarbeiter/-innen persönlich oder die Stadt an sich auslösen. Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Manfred Kanzleiter