Haushaltsantrag vom 10/22/2013
Nr. 442/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 18
Schüler unterstützen

I. Lernmittel müssen frei sein

In Baden-Württemberg ist die Lernmittelfreiheit in Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung geregelt. Danach sind Unterricht und Lernmittel an öffentlichen Schulen unentgeltlich. Der Schulträger muss also im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs den Schulen die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.
Die Realität an Stuttgarter Schulen sieht anders aus. Viele Eltern können ein Lied davon singen, dass sie viele Lernmittel selber finanzieren müssen. Der Budgetanteil der Schulen für Lernmittel muss oft zur Quersubventionierung von anderen Ausgaben herhalten.
Wir halten diesen Budgetposition für unterfinanziert und aus diesen Grund


beantragen wir:

1. eine Aufstockung des Etats für Lernmittel um 200.000 EUR p. a.



II. Politische Bildung ist wichtig

Der interkulturelle Ansatz der politischen Bildung im Projekt „Dialog macht Schule“ von S-IP erreicht insbesondere Schülergruppen aus bildungsbenachteiligten Milieus und ermutigt diese zur politischen Beteiligung. Jugendräte können durch Fortbildungen zur Gruppenarbeit mit der Dialogmethode ihre Arbeit effektiver gestalten.
Das Projekt wird bis Ende Februar 2014 aus Drittmitteln finanziert. Wir halten die Fortführung des Projekts mindestens bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 für notwendig.


Wir beantragen:

2. Die Stelle des Projektkoordinators in Teilzeit (0,6-Stelle) wird von März 2014 bis August 2015 aus städtischen Mitteln finanziert.



III. Gemeinschaftsschulen

Gemeinschaftsschulen sind im Kommen. Auch in Stuttgart zeigen viele Schulen großes Interesse an der neuen Schulart. Der vom Gemeinderat beschlossene Unterstützungsfonds, über den Schulen über dieses neue Modell aufgeklärt und beraten werden können, ist stark nachgefragt. Für neun Schulen wurden bereits Mittel zur Unterstützung auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule reserviert.
Durch die steigende Zahl an interessierten Schulen sind die Mittel des Unterstützungsfonds nicht ausreichend. Für eine qualitative Unterstützung ist eine Aufstockung des Fonds erforderlich.


Wir beantragen:

3. Für die Fortführung des Unterstützungsfonds werden zur Verfügung gestellt:

400.000 EUR

4. Die Mittel hierzu werden dem Budget „Bildungsförderung der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ entnommen.


IV. Weiterentwicklung der Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen

Bereits in den letzten Haushaltsberatungen haben wir einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Schulsozialarbeit gelegt. Auch weil sich das Land unter Grün-Rot mittlerweile an der Finanzierung beteiligt, konnten mittlerweile bereits alle Förderschulen, alle Grund- und Werkrealschulen und alle Realschulen mit dem Angebot Schulsozialarbeit in einem Umfang von mind. einer 50-Prozent-Stelle je Schulstandort versorgt werden.
Bedarf sehen wir nun besonders bei den Gymnasien, an denen durch den großen Zustrom nach dem Wegfall der Grundschulempfehlung großer Handlungsbedarf besteht.
Zudem halten wir eine Aufstockung der Stellenressourcen für die Schulsozialarbeit an der Bismarckwerkrealschule (größter Werkrealschulstandort) von 50 Prozent auf 75 Prozent und an der an der Elise-von-König-Schule in Münster (Entwicklungs- und Erprobungsprozess im Rahmen der Umwandlung zur Gemeinschaftsschule) von 75 Prozent auf 100 Prozent für erforderlich.
Da wir alle Werkrealschulen mit der SZA ausgestattet haben, ist es konsequent, dies auch an den Sonderschulen mit dem Bildungsgang Werkrealschule zu tun.

Wir beantragen:

5. Für die Schulssozialarbeit
Für die Versorgung aller 24 Stuttgarter Gymnasien (24 x 0,5) 12 Stellen
Für die Versorgung der Sonderschulen mit dem Bildungsgang
Werkrealschule (4 x 0,5) 2 Stellen
Für die Bismarckschule und die Elise- von- König-Schule
jeweils eine 0,25 Stelle 0,5 Stellen

Insgesamt 14,5 Stellen



Silvia Fischer Peter Pätzold


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