Antrag vom 05/15/2014
Nr. 161/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wirksame Hilfe für Clubbetreiber in der Innenstadt: Stellplatzablöse durch „ÖPNV-Bonus“ reduzieren

Seit Jahren sind zahlreiche Clubbetreiber in der Stuttgarter Innenstadt in ihrer Existenz bedroht, weil die Konzessionsverpflichtungen für auszuweisende Stellplätze für sie unangemessen hoch sind und sie diese nicht erfüllen können. Auch etliche neue Projekte scheitern an dieser finanziellen Hürde. Die CDU-Gemeinderatsfraktion weiß um dieses Problem und hat durch mehrere Anträge in den letzten zwei Jahren versucht, die Situation für die Gastronomen zu verbessern (GRDrs. 290/2012 und 172/2013).

In der Antwort auf die jüngste Anfrage (GRDrs. 172/2013) erklärt die Verwaltung, dass wenn „aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse in der Stuttgarter Innenstadt eine anders geartete Regelung zur Ermittlung der nachzuweisenden Stellplätze für erforderlich gehalten“ werde, „dies auf Grundlage einer vom Gemeinderat zu erlassenden Satzung nach § 74 Landesbauordnung (LBO) geschehen“ könne. Konkret ermächtigt Absatz 2 dieses Paragraphen die Kommunen, durch Satzung die Stellplatzverpflichtung nach § 37 Abs. 1 LBO einzuschränken, wenn „Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies rechtfertigen“.

Mit der durchgehenden Anbindung der Innenstadt an den ÖPNV, insbesondere an die S-Bahn, sind diese Voraussetzungen aus unserer Sicht erfüllt. Auch bei anderen gastronomischen Nutzungen wird die Einbindung in den ÖPNV im Rahmen der Stellplatzablöse anerkannt. Eine Ungleichbehandlung ist aus unserer Sicht nicht begründbar.

Deshalb beantragen wir:

Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung zur Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für die Stuttgarter Innenstadt mit dem Ziel, die Club- bzw. Eventszene durch die Berücksichtigung eines „ÖPNV-Bonus“ spürbar zu entlasten.


Fabian Mayer Jürgen Sauer Joachim Rudolf
stv. Fraktionsvorsitzender


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