Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und Freie Träger übernehmen die kommunale Pflichtaufgabe der Kinderbetreuung in großem Umfang im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips. Somit liegt es auf der Hand, dass die Freien Träger für diese Leistungen mit auskömmlichen Förderquoten durch die Kommune finanziert werden müssen.
Für eine auskömmliche Finanzierung muss die bisherige städtische Förderquote von bisher 95 Prozent der Personalkosten für Erzieher:innen bei den Freien Trägern von Kitas auf 97,5 Prozent erhöht werden und die Sachkostenquote auf 80 Prozent gesteigert werden. Die Freien Träger sehen sich, im Falle einer unzureichenden Förderung durch die Stadt, ansonsten gezwungen, die entstehende Finanzlücke entweder mit (drastischen) Gebührenerhöhungen beantworten zu müssen oder aber Angebote der Kinderbetreuung einzuschränken bzw. gar nicht mehr anbieten zu können. Das kann weder im Interesse der Eltern und noch der Stadt Stuttgart sein.
Wir beantragen:
2. Die Stadt Stuttgart stockt die Förderquote für die Sachkosten bei den Freien Träger von Kita-Einrichtungen auf 80 Prozent der anfallenden Kosten auf.
Gez.
Hannes Rockenbauch Laura Halding-Hoppenheit (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzende)