Antrag vom 05/08/2012
Nr. 150/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Die Bürger bei den weiteren Schritten zur Konzessionsvergabe und Netzbetrieb einbeziehen

Der Gemeinderat hat in den nächsten Monaten weitreichende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vergabe der Konzession für unser Strom- und Gasnetz zu treffen. Die Materie des Vergabeverfahrens ist wettbewerbsrechtlich höchst komplex. Außerdem liegen in den unterschiedlichen Modellen (rein kommunale Lösung oder in Partnerschaft mit einem Unternehmen, Beteiligung an einer Betriebsgesellschaft oder Verpachtung, etc.) sehr unterschiedliche Chancen aber eben auch zum Teil sehr große finanzielle und technische Risiken.

Für die CDU Fraktion ist das zwingend zu erreichende Ziel, dass neben dem stärkeren kommunalen Einfluss, die Versorgungssicherheit so hoch wie bisher bleiben muss, und der Bereich „Netze“ Gewinne erzielt, mindestens in der Höhe der bisherigen Konzessionsabgabe und zusätzlich in Höhe der Verzinsung auf ein neu einzusetzendes städtisches Kapital.

Das von zahlreichen Bürgern geforderte Bürgerbegehren „Energie- und Wasserversorgung Stuttgart“ ist rechtlich unzulässig. Jede andere Fragestellung an die Bürger, die eine verbindliche Festlegung des Gemeinderats auf ein Geschäftsmodell im Zusammenhang mit der Konzession zu Folge hat, ist ebenfalls nicht möglich, da dadurch das diskriminierungsfreie Vergabeverfahren für die Konzession sofort anfechtbar wäre. Daher können wir auch den Antrag 141/2012 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der auf einen solchen Bürgerentscheid hinzielt, nicht nachvollziehen.

Wir möchten die Meinung der Bürger in dieser Frage trotzdem hören, und in die Entscheidungen des Gemeinderats mit einfließen lassen. Dazu ist aber umfangreiches Wissen in unterschiedlichen Bereichen (Technik, Recht, wirtschaftliche Situation, etc.) notwendig.
Wir sehen für diese Situation das Instrument der Planungszelle (Erklärung siehe Anhang) als sehr geeignet an. Hier kann eine im Zufallsverfahren ausgewählte Personengruppe von ca. 25 Bürgerinnen und Bürgern sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen. Entsprechende Fachreferenten informieren über alle für eine fundierte Einschätzung und Entscheidung notwendigen Zusammenhänge.

Daher beantragen wir:

1.) Die Stadt veranstaltet kurzfristig einen öffentlichen Informations- und Diskussions-
abend in dem die durch die Stadt beauftragte Kanzlei Becker Büttner Held über den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Konzessionsvergabever-
fahrens informiert.

2.) Im weiteren Verlauf des Konzessionsvergabeverfahrens gibt es eine weitere solche Veranstaltung, wenn die Kriterien und Wertungsfaktoren des Konzessionsbe-
werbungsverfahrens festgelegt werden.

3.) Die Stadt führt zwei oder mehr Planungszellen zur Fragestellung durch, wie sich die Stadtwerke Stuttgart an dem Bewerbungsverfahren beteiligen sollen (gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft oder alleine, gemeinsame Netzbetriebsgesellschaft, alleine oder Pachtlösung)?

4.) Die Ergebnisse der Planungszellen werden dem Gemeinderat als zusätzliche Grundlage für seine Entscheidungen zur Verfügung gestellt.



Alexander Kotz Philipp Hill Fabian Mayer
Fraktionsvorsitzender



Ursula Pfau

Planungszelle.pdf


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