Anfrage vom 07/03/2015
Nr. 231/2015

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Flüchtlingsunterbringung –
Wie wirkt sich das neue Gesetz der Landesregierung auf Stuttgart aus?

Am 19. Dezember 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg die von der grün-roten Landesregierung initiierte Neufassung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) mit den Stimmen von Grün-Rot verabschiedet (Landtagsdrucksache 15/4352). Festgelegt ist darin unter anderem, dass bis zum 1. Januar 2016 pro Asylbewerber die Wohn- und Schlaffläche auf 7 Quadratmeter zu erhöhen ist, bisher sind es 4,5 Quadratmeter.

Dies bedeutet in der Praxis, dass schlagartig fast ein Drittel mehr Platzangebot geschaffen werden müsste. Daher müsste zusätzlich zur ohnehin steigenden Zahl an notwendigen Plätzen ein Drittel mehr an Raumkapazitäten auch in Stuttgart geschaffen werden. Abgesehen von den Kosten, die hierfür zu Buche schlagen, sind es vor allem aber auch die fehlenden Grundstücke für neue Unterkünfte, die in Stuttgart die weitere Platzschaffung limitieren.

Wir als CDU-Fraktion können uns bei den aktuellen Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung in unserer Stadt einen solchen Zuwachs an Flächen entsprechend des neuen Gesetzes nicht vorstellen.

Als gesetzliche Grundlage einschlägig ist § 8, Abs. 1 FlüAG. Dort heißt es: „Je vorgehaltenem Unterbringungsplatz ist eine durchschnittliche Wohn- und Schlafraumfläche von mindestens sieben Quadratmetern zugrunde zu legen.“ Weiter heißt es: "Die oberste Aufnahmebehörde bestimmt durch Rechtsverordnung die näheren Anforderungen an die Unterbringung." Mit anderen Worten, es handelt sich bei der Neuregelung bezüglich der Quadratmeterzahl nicht um eine „Muss-Vorschrift“. Vielmehr erlaubt eine Klausel Ausnahmen, welche die Rechtsverordnung § 5, Abs. 9 DVO FlüAG näher beschreibt: "In besonderen Zugangssituationen kann die oberste Aufnahmebehörde befristet Abweichungen zulassen, soweit dies erforderlich ist, und die Bedingungen hierfür festlegen."

Im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz der grün-roten Landesregierung und der aktuellen Situation in Stuttgart stellen sich zahlreiche Fragen. Wir bitten um deren Beantwortung durch die Verwaltung im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage 423/2015 „Flüchtlingsunterbringung Standorte Tranche 4“ in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.07.2015 sowie auch schriftlich.

Wir fragen konkret:


Thomas Fuhrmann Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende


Joachim Rudolf Jürgen Sauer Iris Ripsam


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