Haushaltsantrag
vom
10/16/2019
Nr.
1125/2019
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Doppelhaushalt 2020/2021 - Bewilligung für jedes Haushaltsjahr
Im Erläuterungsbericht zum Entwurf der Finanzplanung 2019 - 2024 heißt es auf Seite 2, dass auf eine Fortschreibung der Finanzplanung zum zweiten Jahr des Doppelhaushalts 2020/2021 verzichtet werden könne, sofern keine wesentlichen Änderungen in den Jahren 2022 bis 2024 erkennbar werden, die vom Gemeinderat zu beschließen wären.
Der Gemeinderat muss aber in jedem Fall jährlich über den Haushalt beschließen (§ 85 GemO). Ein Verzicht darauf ist nicht vorgesehen.
Die zitierte Formulierung erscheint insofern schwer verständlich. Was ist damit gemeint?
Dr. Michael H. Mayer Christian Köhler
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