Antrag vom 08/22/2016
Nr. 266/2016

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Ausbleibende Unterhaltsleistungen bei Alleinerziehenden

Nahezu 40% aller Alleinerziehenden in Deutschland sind auf Hartz-IV-Leistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Das ergab eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Der Grund hierfür sind meist ausbleibende Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche, die unterhaltspflichtige Elternteile nicht erbringen. Bei drei von vier Alleinerziehenden werden keine oder nur geringere als vereinbarte Unterhaltsleistungen erbracht. Damit sind diese Familien einem gewissen Armutsrisiko ausgesetzt.

Auf Antrag des Alleinerziehenden kann das Jugendamt mit einem Unterhaltsvorschuss (max. 72 Monate) zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Familie beitragen. Mit einem Rückforderungsbescheid kann der Zahlungspflichtige in Regress genommen werden.

Wird eine Beistandsschaft ebenfalls auf Antrag eröffnet, kann das Jugendamt Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auf juristischen Weg anbieten.

Die AfD-Fraktion fragt an, welche Situation in der Landeshauptstadt vorliegt, um das Armutsrisiko abschätzen zu können.


Wir bitten um einen Bericht zu diesem Thema im Sozialausschuss.

Prof. Dr. Lothar Maier Bernd Klingler


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