Auf Antrag des Alleinerziehenden kann das Jugendamt mit einem Unterhaltsvorschuss (max. 72 Monate) zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Familie beitragen. Mit einem Rückforderungsbescheid kann der Zahlungspflichtige in Regress genommen werden.
Wird eine Beistandsschaft ebenfalls auf Antrag eröffnet, kann das Jugendamt Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auf juristischen Weg anbieten.
Die AfD-Fraktion fragt an, welche Situation in der Landeshauptstadt vorliegt, um das Armutsrisiko abschätzen zu können.
2. Wie hoch ist die Erfolgsquote bei der Rückforderung dieser Vorschüsse?
3. Gibt es eine Aussage über den Anteil der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschüsse beantragen müssen?
4. Wie hoch ist der Anteil ausländischer Familien, die Unterhaltsvorschüsse beantragen und beziehen?
5. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Familien, die nach 72 Monaten Hartz-IV- oder andere staatliche Transferleistungen beziehen?
6. Wie viele Fälle der Beistandsschaft hat das Jugendamt durchschnittlich in Bearbeitung?
7. Wie hoch sind erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten einer Beistandsschaft?
Prof. Dr. Lothar Maier Bernd Klingler