Antrag
vom
11/23/2012
Nr.
399/2012
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Vom Schülerhaus zur Ganztagsschule (GRDrs 542/2012)
Pädagogisches Rahmenkonzept und Standards, Sachstandsbericht und Ausblick
Bezug nehmend auf die Gemeinderats-Anträge 366/2012 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und 353/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion sollen die Beschlussanträge der GRDrs 542/2012 wie folgt geändert werden:
Nr. 1 Wird wie folgt ergänzt:
Darüber hinaus wird sich die Stadt beim Land für eine zeitliche Regelung der Schulpflicht innerhalb der Ganztagsschule einsetzen, die eine Teilhabe an außerschulischen Bildungsangeboten am Nachmittag ermöglicht.
Nr. 2 Der Beschlussantrag 2 bleibt gleich, allerdings werden die in Anlage 2 beschriebenen Personalstandards wie folgt geändert:
Die sozialpädagogischen Träger bekommen pro Woche und Klasse 30 Stunden Betreuungszeit plus Vorbereitungszeit zugewiesen.
Pro Schule wird durchschnittlich eine Stelle für Leitungsaufgaben freigestellt.
Nr. 3 Die im Rahmenkonzept beschriebenen sozialpädagogischen Aufgaben werden an sozialpädagogische Träger in der Stadt vergeben.
Die Auswahl der sozialpädagogischen Träger (nichtstädtische und städtische Träger der Jugendhilfe) wird analog dem Verfahren wie in Vorlage GRDrs 417/2012, Einrichtung von Schülerhäusern, Punkt 4 des Beschlussantrages sowie Begründung auf Seite 5 ff., durchgeführt.
Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat.
Nr. 4 Um die Wahlfreiheit der Eltern sicherzustellen, wird es weiterhin teilgebundene Ganztagesgrundschulen geben.
Neben dem Ganztagesangebot wird eine Halbtagsbetreuung für die verlässliche Grundschule an Ganztagsschulen mit Mittagessen angeboten. Die verlässliche Grundschule wird von dem gleichen pädagogischen Träger erbracht, der an der Ganztagsschule verpflichtet ist.
Nr. 5 Wird wie folgt ergänzt:
Bonuscard-Inhaberinnen und Inhaber sind von den Gebühren für die Betreuungsstunden befreit (analog Kita).
Nr. 6 Der Preis für ein Mittagessen an Ganztagsgrundschulen wird zum 01.04.2013 neu festgesetzt. Die Entscheidung wird im Verwaltungsausschuss nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss Essensversorgung getroffen.
Nr. 7 Bleibt unverändert
Nr. 8 Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, in dem das Qualitätsmanagement für den gesamten frühkindlichen Bereich (0 bis 10) dargestellt und vorgeschlagen wird, wie dieses organisatorisch sinnvoll in der Stadtverwaltung verankert werden kann.
Nr. 9 Die sozialpädagogischen Träger der Ganztagesschulen werden gemäß § 38 Abs. 2 des Schulgesetzes zur Neutralität verpflichtet. Eine entsprechende Vereinbarung ist von der Verwaltung zu erstellen und zwischen Stadt und sozialpädagogischem Träger abzuschließen.
(Vgl. Antrag 353/2012, Punkt 2)
Nr. 10 Die Verwaltung legt bis Ende März 2013 eine Organisationsalternative vor.
(Vgl. Beschlussantrag Nr. 8 sowie Antrag 366/12, Punkt 3)
Vittorio Lazaridis Dr. Roswitha Blind
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion
Fraktionsvorsitzende
Andreas G. Winter Marita Gröger
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion
Silvia Fischer Manfred Kanzleiter
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion
Fraktionsvorsitzende
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