Antrag vom 10/07/2016
Nr. 304/2016

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Immer wieder Ärger mit Altglascontainern

In ihrer Stellungnahme zu unserem im letzten Jahr gestellten Antrag „Lärmarme Altglascontainer für Stuttgart“ (36/2015) führt die Verwaltung aus, dass auf Standorten, die weniger als 12 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt sind, besonders lärmgedämmte Container aufgestellt werden müssen, die den Anforderungen gemäß RAL-ZU 21 entsprechen. Dies gelte Stand März 2015 für 103 Standorte im Stadtgebiet Stuttgart. Außerdem habe die Aufstellerfirma Rhenus in den Fällen, in denen ein Austausch der Container auf Grund von Beschädigungen erfolgt ist, bereits Container mit erhöhtem Schallschutz aufgestellt.
Dennoch gibt es besonders in den dicht bebauten Stadtbezirken der Innenstadt immer wieder massive Proteste von Anwohnern über die Lärmbelästigung durch Altglascontainer, aber auch über die Zuverlässigkeit der Betreiberfirma. So waren im Stuttgarter Westen an keinem Standort schallgedämmte Altglascontainer aufgestellt, obwohl der Betreiber dazu an acht Standorten vertraglich verpflichtet war.
Vor einer neuen Vergabe des Erfassungssystems Altglas müssen deshalb die Erfahrungen ausgewertet und ggf. die Ausschreibungsbedingungen geändert werden. Dabei halten wir es für erforderlich, folgende Fragen zu klären:
– Bei den schallgedämmten Altglascontainern sind fast überall die Gummieinwurfklappe und der Einwurfschlauch entfernt. Erfüllen diese Container noch die die Schallschutznorm RAL-ZU21?
– Größere Glascontainer werden von der Betreiberfirma selbst mit einer Dämmung versehen. Erfüllen diese Container noch die die Schallschutznorm RAL-ZU21?
– Gibt es zuverlässigere und besser schallisolierte Container?
– Welche zusätzlichen Kosten entstehen beim Bau von unterirdischen Altglascontainern?
– Ist der Betreiber verpflichtet, die Container regelmäßig zu reinigen und die Scherben in der Umgebung zu entfernen?
– Können bei einer Neuausschreibung grundsätzlich schallgedämmte Container vorgeschrieben werden oder zumindest unterhalb einer Entfernung von 15 m zur Wohnbebauung (bisher 12 m)


Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet vor einer Neuausschreibung im Ausschuss für Umwelt und Technik.


Gabriele Munk Andreas G. Winter


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