Antrag vom 05/29/2020
Nr. 222/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Gleichbehandlung bei der Gratulation zu religiösen Festen

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat durch ihre Beigeordnete für Soziales und gesellschaftliche Integration den „muslimischen Stuttgarterinnen und Stuttgartern“ zum „Fest des Fastenbrechens“ im Mai 2020 gratuliert, sogar auch auf Türkisch und Arabisch.

Das ist eine schöne Geste.

Im April 2020 haben die jüdischen Stuttgarterinnen und Stuttgarter ja Pessach gefeiert, ebenfalls unter besonders schwierigen Umständen und nur im engsten Kreis der Familie, die christlichen haben es mit Ostern dieses Jahr ebenfalls sehr schwer gehabt, und die buddhistischen feierten im Mai still ihren höchsten Feiertag, das Vesakh-Fest.

Die Angehörigen dieser (und auch anderer) Religionen haben jedoch kein Grußwort der Stadt erhalten.

Die Stadt muss künftig von einer solchen Ungleichbehandlung absehen. Ein säkularer Staat darf keine Religion bevorzugen oder benachteiligen.

Wir beantragen:

die Landeshauptstadt Stuttgart entscheidet sich,

· entweder ausnahmslos allen Religionsangehörigen in Stuttgart zu ihren hohen Festen zu gratulieren

· oder Grußworte zu religiösen Festen ausnahmslos zu unterlassen.

Die Verwaltung wird gebeten, hierzu eine Entscheidung zu treffen und dem Gemeinderat mitzuteilen.

Christian Köhler Dr. Michael H. Mayer Frank Ebel Kai-Philip Goller


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