Haushaltsantrag vom 10/24/2019
Nr. 921/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2020/2021: Kommunaler Arbeitsmarkt - mit gutem Beispiel vorangehen!

Wir beantragen:
  1. Die Schaffung von 30 Stellen nach dem Teilhabechancengesetz (GRDrs 779/2019) begrüßen wir. Dies kann jedoch erst der erste Schritt sein. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen des sogenannten Sozialen Arbeitsmarktes in Stuttgart evaluiert und im SGA diskutiert werden. Auf Basis dessen soll entschieden werden, ob parallel zu den Maßnahmen des Jobcenter ein kommunales Beschäftigungsprogramm der Landeshauptstadt aufgelegt wird.
  2. Einige Projekte in Stuttgart gehen bereits in diese Richtung. Beispielsweise die Instandsetzung des Garnisonsschützenhauses, das Kulturwerk sowie eine E-Lastenrad-Verleihstation ist hier hervorzuheben. Wir beantragen im Doppelhaushalt 2020/2021 daher folgende Mittel für diese Projekte:

    2.1. Mittel für den Betrieb einer E-Lastenrad-Verleihstation - siehe unseren Antrag "E-Lastenräder für alle! Auch für den kleinen Geldbeutel!".

    2.2. In 2020 und 2021 jeweils 44 TEUR für das Kulturwerk für zwei 0,25 Stellenanteile für die niederschwellige Beratung und Begleitung für Menschen mit Suchterkrankungen, Vorbereitung von Berufsfördermaßnahmen und Verbesserung der Vermittlungschancen unterstützt werden. Analog zur Förderung einer Kontaktstelle zur beruflichen Beratung und Erprobung für psychisch erkrankte Menschen (s. GRDrs. 271/2019).
Wir fragen:

Auf welchem Stand befindet sich die Instandsetzung des Garnisonsschützenhauses und was sind hier die nächsten Schritte?

Begründung:

Obwohl wir sogenannte Vollbeschäftigung haben und alle auf der Suche nach Fachkräften sind, gibt es dennoch eine relativ konstant bleibende Anzahl an Menschen, die es auf Grund multipler Problemlagen nicht auf den Arbeitsmarkt schaffen. Dies geht auch aus dem Jahresbericht des Jobcenters hervor, das ihr Ziel hier nicht erreichen konnte und eine Erhöhung um 4,5 % im Bereich der Langzeitarbeitslosen verzeichnen musste (GRDrs. 864/2019). Diese Menschen sind von dem Leben das wir kennen ausgegrenzt. Ohne Arbeit fehlen einem nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch ein Grund morgens aufzustehen, ein Grund sich um sich selber zu kümmern, womit gleich neue Probleme auftreten. Teilhabe durch Arbeit am Leben zu ermöglichen, ist eine wichtige Aufgabe für unserer Gesellschaft und eine kommunale Verantwortung der Landeshauptstadt.

Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die Landeshauptstadt sich dieser Verantwortung stellen möchte und Stellen nach § 16e SGBII und § 16i SGBII einrichten möchte (vgl. GRDrs 779/2019 und 792/2018). Auf Grund der Vielzahl an möglichen Arbeitsplätzen, die die Landehauptstadt für diesen EmpfängerInnen-Kreis identifiziert und auf Grund der Anzahl an potentiellen Menschen, die wiederum in Stuttgart für diese Fördermöglichkeiten in Frage kommen - formal kommen derzeit 2.300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Frage (GRDrs 779/2019), finden wir 30 Stellen für den Anfang zu begrüßen. Auf Dauer muss es aber unser Ziel sein, dass die Landeshauptstadt stärker als bisher als Arbeitgeber für diese Personenkreise fungiert und neue Formen der Beschäftigung von Arbeitslosen mit Leistungseinschränkungen entwickelt.

Die Landeshauptstadt war mit dem Stuttgarter Weg unter den Vorreitern des kommunalen Arbeitsmarktes. Neben Essen, Hamburg, München gehörte sie zu den Leuchttürmen der "Arbeit statt Arbeitslosigkeit".
Im Vergleich zu anderen Kommunen wie München, die knapp 29 Millionen Euro für den kommunalen Arbeitsmarkt an Verantwortung übernimmt, liegen wir hier in Stuttgart inzwischen weit davon entfernt. Mit kommunal finanzierten Programmen, die die Beschäftigung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Menschen fördert und Förderlücken der Bundesregelungen schließt, schreitet München hier voran.

Wir stellen uns die Neuauflage eines "Stuttgarter Wegs" vor. Mit niedrigschwelligen Beschäftigungs- und Einstiegsmöglichkeiten, bis hin zu stufenweisen Qualifizierungen. Hier kann die Stadt als großer Arbeitgeber der Region als gutes Beispiel voran gehen und der Wirtschaft als Vorbild dienen!

Hier könnten bereits bestehende Programme - beispielsweise nach dem Teilhabechancengesetz - integriert und systematisch ausgebaut werden.


Martin Körner Stefan Conzelmann Jasmin Meergans
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende

Dr. Maria Hackl Susanne Kletzin

Dejan Perc Lucia Schanbacher



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