Antrag vom 11/04/2014
Nr. 325/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Fürsorgepflicht für Mitarbeiter in Ämtern und Dienstleistungsqualität für Bürger gewährleisten!

Fürsorgepflicht für Mitarbeiter in Ämtern und Dienstleistungsqualität für Bürger gewährleisten!

Die Landesregierung hat mit dem novellierten Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) einen Schritt nach vorn zur Verbesserung der Mitspracherechte der Beschäftigten gemacht. Die mit dem LPVG verbesserten Freistellungsregelungen für Personalräte führen im Bundesländervergleich Baden-Württemberg vom Tabellenschluss ins Mittelfeld.

Verbesserte Freistellungsregelungen erfordern für die zusätzlich freigestellten Personalratsmitglieder eine adäquate Nachbesetzung in ihren Herkunftsbereichen. Geschieht dies nicht, hat dies schädliche Konsequenzen:
Die Nachbesetzung aller durch die Freistellungsregelungen des LPVG freigestellten Personalratsmitglieder in ihren Herkunftsbereichen ist deshalb zwingend erforderlich, eine unterschiedliche Behandlung von Freistellungen für Gesamtpersonalrat und örtliche Personalräte nicht sachgerecht. Von Freiburg über Mannheim und Ulm bis Heilbronn wird dies so gesehen und praktiziert.


Wir beantragen deshalb:

Die Freistellungen von Mitgliedern des Gesamtpersonalrats und der örtlichen Personalräte werden vollständig nachbesetzt.
Analog zur Verfahrensweise GRDrs 98/2000 wird die Verwaltung ermächtigt, „im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Freistellung von Personalräten und Personalrätinnen bei den Ämtern Personal einzustellen“.


Thomas Adler Hannes Rockenbauch
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek

Gangolf Stocker Stefan Urbat Christian Walter



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