Haushaltsantrag vom 10/19/2023
Nr. 4366/2023

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Betreff

Bettensteuer / Übernachtungssteuer ab 2025 einführen

Begründung/Erläuterung:

Im Jahr 2010 erfolgte vonseiten des Gesetzgebers eine Reduzierung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Beherbergungsleistungen. Damit wurden die Übernachtungskosten erheblich vermindert und die Einnahmesituation der Beherbergungsbetriebe verbessert. Allein deshalb ist
Die Diskussion um eine Bettensteuer (auch Übernachtungssteuer genannt) wird bereits seit vielen Jahren geführt und wurde durch zahllose Gerichtsverfahren begleitet.
Dies ist auch gerechtfertigt, denn allein aufgrund der 2010 erfolgten Reduzierung
Bisher galt: „Die beruflich veranlasste Beherbergung darf nicht besteuert werden (BVerwG, Urteil vom 11.07.2012, Az.: 9 CN 1/11).“
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit einem Urteil vom Juni 2015 zur Streitsache Bettensteuer in Freiburg letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser örtlichen Aufwandssteuer verworfen. Sie stelle keinen Eingriff in die Steuerhoheit des Bundes dar, so der Zweite Senat des VGH in seinem Urteil, und sei ebenso wenig mit einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand verbunden. Auch die allgemeine Befürchtung von Seiten der Hotelbetreiber bzgl. des möglichen Rückgangs der Übernachtungszahlen blieben bis zuletzt unbegründet. Die Stadt Freiburg erhebt 5 % des Übernachtungspreises für private Übernachtungen in Hotels und Pensionen als Steuer und erlöste damit 1,4 Millionen Euro für den Stadthaushalt. Geschäftsreisende sind ausgenommen.
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 war dann zu lesen: „Die Übernachtungsteuerregelungen sind auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie belasten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig. Der Gesetzgeber kann zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht.“
Damit ist der Weg frei, dass die Bettensteuer (Übernachtungssteuer) für private wie geschäftliche Übernachtungen in Stuttgart erhoben werden kann.
Wir beantragen:


Kosten: 2024: 120 000 €

Personalkosten: 2024: 255 000 € // 2025: 255 000 € // 2026: 255 000 € // 2027: 255 000 € 2028

Gez.

Hannes Rockenbauch Laura Halding-Hoppenheit
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzende)


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