Anfrage vom 01/11/2018
Nr. 4/2018

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Klinikum Stuttgart - Aufarbeitung der Problemfelder Geschäftsführung, International Unit, Neubauten, Brandschutz und Jahresabschluss. Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 25. 1. 2018.


Das Klinikum Stuttgart ist in den letzten Monaten erneut wegen verschiedener Fragestellungen in den Fokus gerückt. Etliche Themenfelder wurden von verschiedenen Mitgliedern des Gemeinderates zwar angefragt, oft aber nur bruchstückhaft oder sehr verzögert beantwortet.
So stellte zum Beispiel die AfD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat am 11. April 2016 eine Anfrage betreffend der betriebswirtschaftlichen Schieflage des Klinikums Stuttgart. Wesentliche Fragen betrafen den Komplex um die sogenannte „International Unit“.
Erst am 17. Februar 2017, also fast ein Jahr später, erhielten wir endlich eine Antwort. Auch die Tatsache, dass die Antwort erst direkt vor der Sitzung des Krankenhausausschusses ausgehändigt wurde, deutet nicht unbedingt auf einen respektvollen Umgang mit den Mitgliedern des Gemeinderates hin.
Gemäß Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart vom 8.4.1976 sind schriftliche Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats vom Oberbürgermeister mit einer Frist von drei bis zu maximal sechs Wochen zu beantworten (Anfragerecht).
Wir beantragen, den hier angesprochenen Themenkomplex in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 25. Januar 2018 als separaten Tagesordnungspunkt zu behandeln..
Der Gemeinderat vertritt die Bürger der Stadt Stuttgart. Darum erwarten wir, dass unser Anliegen und damit auch das der Bürger der Stadt Stuttgart ernstgenommen und respektvoll behandelt wird.
Deshalb bitten wir erneut um eine ausführliche Auskunft zu folgenden Fragen bzw. Fragenkomplexen, die weit über den Themenkomplex der sogenannten „International Unit“ hinausgehen:
I. International Unit

1. Verantwortung für die Geschäfte mit Kuwait und Libyen

a. Wer brachte die Geschäftsidee?
b. Wer gab grünes Licht zur Weiterverfolgung der Idee?
c. Wer führte für das Klinikum und/oder den Träger die entscheidenden Verhandlungen und die Anbahnungen?
d. Wer stimmte die Verhandlungsergebnisse und die Folgen möglicher Verträge mit dem Träger ab?
e. Wer innerhalb des Klinikums und/oder des Trägers war für die rechtliche Bewertung der Verträge und Vereinbarungen verantwortlich?
f. Was waren die Inhalte der Verträge und Vereinbarungen?
g. Gab es zu den genannten Verträgen und Vereinbarungen Nebenabsprachen? Wer traf Nebenabsprachen? Und an wen wurden sie wann kommuniziert?
h. Waren etwaige Nebenabsprachen rechtskonform?
i. Wer unterzeichnete für das Klinikum und/oder für den Träger die Verträge rechtsverbindlich?
j. Wer war für die Rechtsaufsicht und die rechtliche Einschätzung vorliegender Verträge und Vereinbarungen innerhalb des Klinikums/von Seiten des Trägers verantwortlich?
k. Wer war für die Logistik bei der Umsetzung der Verträge operativ verantwortlich?
l. Wer war für die Rechnungsstellung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verträge und Vereinbarungen verantwortlich?
m. Wurden Rechnungen und Abrechnungen aufgrund der Verträge und Vereinbarungen zeitnah gestellt?
n. Welche Institution innerhalb des Klinikums und/oder des Trägers hat sich um die Rechnungsstellung gekümmert und wer hat darüber die Aufsicht geführt. o. Bitte um differenzierte Aufstellung nach den Themenfeldern „Kuwait“ und „Libyen

2. Die Struktur der IU selbst:
a. Was waren die genauen Aufgabenfelder des Leiters der International Unit?
b. Wie sah die Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung konkret aus und wer hat diese erstellt? Wenn es sie nicht gab – warum nicht und wer ist bzw. war dafür verantwortlich? Gibt es heute eine Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung für die leitenden Mitarbeiter des Klinikums?
c. Wie war die Abgrenzung hinsichtlich der Aufgaben des Leiters IU zu seinen direkten Vorgesetzten Dr. Schmitz (bis 2012), Prof. Krier (bis Ende 2013) und Prof. Graf (ab Anfang 2014).
d. Hat der Leiter IU die ihm qua Vertrag konkret übertragenen Aufgaben vertragskonform ausgeführt? Wenn nicht, wo lagen die Abweichungen? Sind diese justiziabel, und wenn ja, in welche Richtung?
e. Wer war für die unmittelbare operative administrative Kontrolle der IU verantwortlich? Wer mittelbar? Wer aufgrund übergeordneter Verantwortung?
f. Welche Rolle hatten die Ärztlichen Direktoren Prof. Dr. Krier und Prof. Dr. Graf? Hatten sie ggf. eine Holpflicht für Informationen?
g. Welche Rolle und Aufgabe hatte Dr. Schmitz, insbesondere im Rahmen und im Zusammenhang mit der Betriebssatzung des Klinikums? Hatte er ggf. eine Holpflicht für Informationen? Gemäß zum damaligen Zeitpunkt geltender Betriebssatzung war der Geschäftsführer ja bekanntlich alleinverantwortlich für alle Abläufe im Klinikum.
h. Was sind die satzungsgemäßen, aber auch die politischen Aufgaben des Krankenhausbürgermeisters? Hat er ggf. eine Holpflicht für Informationen?
i. Wer nahm an den Sitzungen der Krankenhausleitung in der Regel teil?
j. Wer nahm an den Trägergesprächen im Rathaus seit der Gründung der IU teil? Gab es unterschiedliche Teilnehmerkreise, z.B. wenn es um finanzrelevante Entscheidungen hinsichtlich des Klinikums ging? Wir erbitten Teilnehmerlisten und Protokolle.
k. Welche Beurteilung gaben die Wirtschaftsprüfer in ihren Berichten zur Aufgabe und zu den Erträgen der IU, sowohl den erwarteten als auch den erzielten?
l. In wieweit war der Finanzbürgermeister, auch verantwortlich für die Eigenbetriebe, über die Vorgänge in der International Unit informiert? (siehe oben Trägergespräche)
m. Hatte er ggf eine Holschuld für Informationen?
n. Warum wurde 2012/13 die Berichterstattung des Leiters der IU über sein Tätigkeitsfeld im Krankenhausausschuss eingestellt? Wer hat dies beschlossen und warum?
o. Welche Kontrollmechanismen im Klinikum oder beim Träger gab es: - im Hinblick auf die Tragfähigkeit und Rechtmäßigkeit geschlossener Verträge?
- Im Hinblick auf die zeitgerechten Zahlungen und Leistungserbringungen?
p. Wie sahen die Verträge im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Klinikums hinsichtlich internationaler Patienten oder hinsichtlich internationaler Beratungsmandate aus, die sonst seit 2005 geschlossen wurden? Gab es ähnliche Vorgänge wie die hier diskutierten um Libyen und Kuwait?
q. Welche Regularien gibt es im Hinblick auf Behandlungsverträge mit ausländischen Patienten? Wie sehen die gesetzlichen und/oder weitere administrative Regelungen aus?
r. Wurden die Verträge im Einklang mit deutschen Rechtsnormen gemacht? Wenn nein, wo lagen die Abweichungen? Welche Rechtsfolgen hatten diese?
s. Wie ist generell das „Vertragsmanagement“ im Klinikum Stuttgart organisiert?

3. Finanzen der International Unit
a. Wie sahen die Jahresbilanzen der IU von 2005 bis 2017 aus?
b. Wie sahen die Teilkostenrechnungen aus? c. Wie sahen die Vollkostenrechnungen aus? Welche Anteile wurden weshalb zu welchem Satz in die Vollkostenrechnung einbezogen?
d. Gab es seit 2005 Zahlungsausfälle und wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wie verhalten sich mögliche Zahlungsausfälle der International Unit beispielsweise im Vergleich zu Zahlungsausfällen bei Privatpatienten oder MDK-Fällen?
e. Warum wurde die IU seit 2014 trotz unbestritten hoher positiver Erträge plötzlich problematisiert? Gab es doch bis 2014 und noch 2015 Lob und Anerkennung seitens der Geschäftsführung, aber auch seitens des Rathauses, für die Arbeit der IU?
f. Wie war der „normale“ Verlauf von Zahlungs- und Überweisungsprozessen in der IU? Wer hat wann was freigezeichnet und auf welcher Grundlage?
g. Was bedeutet es rechtlich, wenn Zahlungen vom Geschäftsführer des Klinikums freigegeben werden? Kommen dadurch faktisch Verträge zustande?

4. Rolle des Personalrats im Zusammenhang mit der International Unit
a. Welche Kenntnis hatte der Personalrat über die Verhältnisse in der IU?
b. Gab es den Versuch der Einflußnahme seitens Gewerkschaften und/oder Personalrat im Hinblick auf Geschäfte mit Auslandspatienten?
c. Hat der Personalrat sich im Zusammenhang mit den fristlosen Kündigungen von Frau Groß und Herrn Braun positioniert bzw. war er in die entsprechenden Verfahren involviert?

II. Ehemalige Geschäftsführung des Klinikum Stuttgart

1. Seit wann waren finanzielle Schieflagen des Klinikums wem bekannt?

a. Welche Kenntnisse hatte der jeweilige Krankenhausbürgermeister und ab wann?
b. Welche Kenntnisse hatte der jeweilige Finanzbürgermeister und ab wann?
c. Welche Kenntnisse hatte der Bürgermeister für die Eigenbetriebe und ab wann?
d. Welche Kenntnisse hatte der Krankenhausausschuss und ab wann?


2. Wir bitten um eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der Eigenkapitalquote des Klinikums Stuttgart in den vergangenen 8 Jahren.

a. Wer trägt die Verantwortung für diese Entwicklung?
b. Warum wird die Eigenkapitalquote des Klinikums Stuttgart seit Amtsantritt von Bürgermeister Föll in der Rolle als Krankenhausbürgermeister wieder aufgestockt? Gab es also vorher Probleme oder nicht?


3. Provisionen Dr. Schmitz
a. Warum erhielt Herr Dr. Schmitz regelmäßige an seiner Leistung orientierte Provisionen? b. In verschiedenen Publikationen wird Herr Dr. Schmitz immer als „bestverdienender Krankenhausmanager eines öffentlichen Unternehmens“ bezeichnet. Wie hoch war sein Einkommen und stimmen diese Zitate?
c. Hat Herr Dr. Schmitz die ihm laut Eigenbetriebssatzung übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Trägers und des Gemeinderats jederzeit vollumfänglich ausgefüllt? Wenn nicht, ab wann hatte man Kenntnis von möglichen Defiziten und wie sahen diese Defizite konkret aus?

4. Auflösungsvertrag Dr. Schmitz

a. Wer brachte warum und wann die Option eines Auflösungsvertrages für Herrn Dr. Schmitz in die Diskussion?
b. Wann entschloss sich die Verwaltung unter Führung des Krankenhausbürgermeisters, mit Dr. Schmitz einen Auflösungsvertrag zu schließen?
c. Wann wurde der Krankenhausausschuss informiert?
d. Wann wurde der Gemeinderat informiert?
e. Warum wurde über den Auflösungsvertrag im Gemeinderat abgestimmt, obwohl dieser TOP erst wenige Stunden zuvor auf die Tagesordnung aufgenommen wurde?
f. War die Abstimmung rechtmäßig, da Dr. Fiechtner in der Sitzung die Rechtmäßigkeit wegen verspäteter Information in der Gemeinderatssitzungen in Frage stellte?
g. Was waren die genauen Details? Die Auflösungsvereinbarung mit einer Summe von 900.000 € wurde dem Gemeinderat in der Sitzung genannt.
h. Weitere vorgezogene Rentenansprüche und daraus resultierende Zahlungen stehen im Raum, zuletzt zitiert im Schreiben von Herrn Prof. Dr. Nägele an die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat und in entsprechender Presseberichterstattung: Trifft dies zu? Hierzu fordern wir Einblick in die Auflösungsverträge. Der Gemeinderat möge einen Ausschuß dafür beschließen.
i- Trifft die im Schreiben von Prof. Nägele zitierte Auffassung zu, wonach eine fristlose Kündigung von Herrn Dr. Schmitz möglich gewesen wäre?
j. Wer trägt für das Ausscheiden von Herrn Dr. Schmitz die Verantwortung?
k. Welche Kompetenzen hatte in diesem Zusammenhang der damalige Krankenhausbürgermeister?
l. Welche Rolle hatte in diesem Kontext der damalige Finanzbürgermeister, gleichzeitig verantwortlich für die Eigenbetriebe?
m. Welche Rolle und Verantwortung hatte in diesem Zusammenhang der Oberbürgermeister Kuhn?
n. Sollten geheime Nebenvereinbarungen bestehen, welche sind das und welche Konsequenzen gedenken die dafür verantwortlichen Personen zu ziehen?

III. Themenfeld Haus F

1. Wie waren die ursprünglich geplanten Kosten?

2. Wann stellte man fest, daß planerische bauliche Strukturen nicht die nötigen Bedingungen erfüllten?

a. Um welche Strukturen handelte es sich?
b. Wer hat sie geplant?
c. Wer hat sie genehmigt?
d. Wie hoch sind die heute absehbaren Zusatzkosten?
3. In der Sondersitzung des Krankenhausausschusses vom Juli 2016 wegen der Fehlplanungen betonte der damalige Krankenhausbürgermeister Wölfle, daß es sich um „unglückliche Fehler“ gehandelt hätte. Würde man von „Fehlplanung“ reden, wie das Dr. Fiechtner tat, hätte das ja juristische Konsequenzen.

a. Ist der Sachverhalt einer Fehlplanung erfüllt oder arbeitete das Architektenbüro nach klaren Vorgaben?
b. Wer trägt im Falle einer Fehlplanung die Verantwortung?
c. Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen ergäben sich daraus?
d. Sind etwaige Entschädigungszahlungen eintreibbar, wenn nein, warum oder seit wann nicht mehr?
e. Wer trüge im Falle von zustehenden Entschädigungen für die Nichtbeitreibung die Verantwortung?

IV. Themenkomplex Brandschutz

Das Servicecenter Bau hatte einen Etat von zuletzt 3,5 Mio € für "dringend notwenige Massnahmen". Es gab eine Art "Task Force Brandschutz" unter der Leitung von Adalbert Erben seit einigen Jahren, an der teilweise auch der Geschäftsführer Schmitz teilgenommen hatte. Dieser habe immer berichtet, dass das Geld nicht reiche und dass der Finanzbürgermeister Föll eine Erhöhung aufgrund der - wohl auch dem Krankenhausausschuss bekannten, weil in nichtöffentlichen Sitzungen berichteten - gravierenden Mängel beim Brandschutz immer abgelehnt habe. Insbesondere die Blutzentrale (Keplerstrasse) und Pathologie seien auch heute noch in "katastrophalem Zustand" diesbezüglich, so eine Quelle.

1. Seit wann genau ist bekannt, daß es im Klinikum Stuttgart Probleme mit der Erfüllung brandschutzrechtlicher Auflagen gibt?

a. Welche Gebäude sind betroffen? Bitte Zeitpunkt der Diagnose, Ausmaß und etwaige früher bezifferte Kosten benennen.
b. Wer wies auf die Probleme hin? Bitte Protokolle des Lenkungskreises beilegen.
c. Welche Kenntnisse hatte der Krankenhausausschuss?

2. Welche Maßnahmen veranlasste der verantwortliche Krankenhausbürgermeister jeweils?
3. Was tat der Finanzbürgermeister? Wurden nötige Gelder benannt und dann bereitgestellt? Wenn nicht, mit welcher Begründung?

4. Nach Angaben des Ersten- und Krankenhausbürgermeisters Föll gibt es eine Art „Weisungshemmung“ innerhalb der Behörden. Das Baurechtsamt kann eine Mängelbeseitigung zum Beispiel im Brandschutz nicht erzwingen.

a. Wie ist hier der Sachstand?
b. Welche Maßnahmen kann die Stadt treffen, daß städtische Verfahren diskriminierungsfrei nach den gleichen Maßstäben gehandhabt werden, wie es die Bürger der Stadt hinnehmen müssen?
c. Waren und sind Patienten und Besucher durch die mangelnden Brandschutz mittelbar oder unmittelbar gefährdet?
d. Wenn eine Gefährdung besteht, welche Maßnahmen werden wann aktuell und in nächster Zeit ergriffen? Gibt es einen Umsetzungsplan? Stehen etwaige Schließungen von Häusern und Abteilungen an (Analogie Fernsehturm?)?

V. Themenfeld Hubschrauberplattform

Nach Informationen ist die Hubschrauberplattform auf Haus 8 baurechtlich zumindest problematisch.
1. Welche Fragestellungen liegen mit Blick auf diese Konstruktion vor?
2. Wenn die Konstruktion problematisch ist, warum erhielt das Klinikum dann offenbar eine Sonder- oder Ausnahmegenehmigung?

a. Wer war für diese Ausnahmegenehmigungen verantwortlich?
b. Wie weit wurde hier ein Ermessensspielraum genutzt oder gedehnt?
c. Wie sähe oder sieht die Genehmigungspraxis bei einem nicht städtischen Antragsteller aus?

3. Gab es alternative Landeplätze?

VI. Themenfeld Jahresabschluss

Ein negativer Jahresabschluss für das Jahr 2016 war mit auf das angeblich schlechte Abschneiden der IU zurückgeführt.
1. Trifft es zu, daß die Interimsgeschäftsführung um Herrn Schimandl einen nahezu ausgeglichenen Jahresabschluss 2016 vorgelegt hätte, wenn der Erste Bürgermeister Föll nicht angewiesen hätte, massive Rückstellungen zu bilden wegen diverser "Risiken"?

2. Wie ist hier für 2017 der Stand? Werden oder wurden diese Rückstellungen 2017 nahezu alle aufgelöst mit dem Resultat, dass ein außerordentlich erfolgreiches Jahr 2017 vorgewiesen werden kann?

3. In diesem Zusammenhang: Wie hoch sind die bislang aufgelaufenen Kosten für alle Rechtsstreitigkeiten und –beratungen, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Themenkomplexen und Verfahren?







Dr Heinrich Fiechtner Bernd Klingler





Prof. Dr. Lothar Maier Eberhard Brett


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