Antrag vom 11/20/2020
Nr. 480/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Menschen mit Behinderung das Schwimmen während eines Lockdowns immer ermöglichen

Nachdem Bund und Länder ab dem 2. November 2020 einen neuerlichen Lockdown verhängt haben, betrifft dies u.a. auch wieder die Schwimmbäder.

Nach wie vor gibt es in Stuttgart eine Reihe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, die auf das Schwimmen im medizinischen Sinne angewiesen sind oder durch welches ihre Beschwerden gelindert werden können. Hierfür liegt in aller Regel ein ärztliches Attest vor (siehe unser Antrag vom 14.05.2020, Nr. 180/2020).

Deshalb beantragen wir:

1. Die Stadtverwaltung prüft zügig, ob eine Öffnung der Schwimmbäder für Personen, die durch ein ärztliches Attest auf das Schwimmen angewiesen sind, auch während dieses Lockdowns ermöglicht werden kann.

2. Sollte dies möglich sein, kommuniziert die Stadtverwaltung diese Maßnahme wirksam, um den betroffenen Personen das Schwimmen wieder zu ermöglichen.

3. Die Stadtverwaltung prüft bei jedem weiteren evtl. folgendem Lockdown, ob die Möglichkeit zum Schwimmen gegeben ist und verfährt wie hier beantragt.






Ioannis Sakkaros Beate Bulle-Schmid Fritz Currle
Stv. Fraktionsvorsitzende


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