Haushaltsantrag vom 10/15/2015
Nr. 764/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Clearing/Ombudsstelle für Streitfälle zwischen Jobcenter und Erwerbslosen

Wir beantragen:

Die Stadt richtet eine Clearing-/Ombudsstelle mit einer Vollzeitstelle zum Schlichten von Konflikten zwischen Erwerbslosen und Mitarbeiter_innen des Jobcenters ein. Für die Clearingstelle müssen bei Bedarf Dolmetscher gestellt werden. Die Stadt Stuttgart stellt die dafür notwendigen Haushaltsmittel ein.

Begründung:

Die Clearingstelle wird von einer fachkundigen Person, die kein direkter Mitarbeiter des Jobcenters ist, besetzt. Dafür schlagen die großen Stuttgarter Sozialverbände potentielle Personen vor. Anschließend findet im Beirat des Jobcenters eine Wahl des/der Zuständigen samt Stellvertreter statt.

Zwischen ALG-II-Bezieher_innen und ihren Vermittler_innen, den Persönlichen Ansprechpartnern (pAp) in den Jobcentern kommt es häufig zu Konflikten und Widersprüchen. Die Situation ist für beide Seiten oft angespannt.

Nach der Hartz IV-Gesetzgebung stehen die Jobcenter-Mitarbeiter_innen in der Verantwortung, möglichst viele Erwerbslose möglichst schnell in Arbeit zu bringen. Sie sind für eine Vielzahl von Erwerbslosen gleichzeitig zuständig (pAp 1:150, LG 1:130) und haben eine enorm hohe Arbeitsdichte. Der Großteil der Anforderungen an die Erwerbslosen, Verpflichtungen zu Maßnahmen u.ä., sowie Entscheidungen über Sanktionierungen liegen im Ermessen des pAp. Die Erwerbslosen sind durch die Eingliederungsvereinbarungen den Entscheidungen ihrer pAp unterlegen. Während die pAp im Umgang mit den Erwerbslosen geschult werden, wissen manche Erwerbslose nicht recht mit ihrer unterlegenen Situation umzugehen. In Extremfällen kam es bereits zu Eskalationen. Den Mitarbeiter_innen im Jobcenter ist sehr an einer sichereren Atmosphäre an ihrem Arbeitsplatz gelegen. Die Option, als Erwerbsloser eine neutrale Instanz zur Klärung der Konflikte hinzuziehen zu können, kann druckabbauend wirken.

Nach den bisherigen Regelungen können Erwerbslose Widersprüche gegen Entscheidungen, die ihnen unrechtmäßig erscheinen, einlegen. Sollte es daraufhin keine Einigung geben, hat er die Option, zu klagen. Für die Rechtsstelle des Jobcenters ist dieser Weg jedoch mit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Kommt es tatsächlich am Ende zu einer Klage, bedeutet das für das Jobcenter und damit die Stadt viel Zeitaufwand für die Erstellung von Widerspruchsvorlagen sowie zur Vorbereitung der Klageverfahren, was meist mit hohen Kosten einhergeht.

Gerade auch vor dem Hintergrund der vielen geflüchteten neuen Mitmenschen in Stuttgart kommen vermehrte Anforderungen auf die Jobcentermitarbeiter_innen zu. Es wird vermehrte interkulturelle Kompetenz sowie Fremdsprachenkenntnisse oder der Einsatz von Dolmetschern erforderlich sein.

Thomas Adler Hannes Rockenbauch
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek


Gangolf Stocker Stefan Urbat Christian Walter


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