Soweit wir wissen, gibt es einige Feuerwehrhäuser, bei denen außer dem Einbau von Abgasabsauganlagen keine weiteren Sanierungsmaßnahmen anstehen. Dies könnte ohne großen planerischen Vorlauf und ohne aufwändige Koordination in den Jahren 2018 und 2019 geschehen und damit endlich angegangen und abgearbeitet werden. Wir beantragen:
1. Die Stadtverwaltung stellt bis zur 2. Lesung dar, bei welchen Feuerwehrhäusern keine weiteren Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, sondern "lediglich" der Einbau einer Abgasabsauganlage ansteht.
2. Für die schnelle Nachrüstung von Abgasabsauganlagen in den unter 1. beschriebenen Feuerwehrhäusern werden folgende Mittel in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt:
2018 100.000 Euro
2019 200.000 Euro
3. Im Sinne der Angaben auf Seite 4 der GRDrs 814/2017 wird für die Feuerwehr- häuser, bei denen nicht nur die Abgasabsauganlage nachgerüstet werden muss, sondern weitere Maßnahmen anstehen, ein "Feuerwehrhaus-Sanierungsprogramm" ausgearbeitet, das dem Gemeinderat im Jahr 2018 zur Entscheidung vorgelegt und seitens der Verwaltung nötigenfalls in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingebracht wird. Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.