a. Die Prozesse und Schnittstellen zwischen Projektprogramm, Referaten und Beteiligungsunternehmen/Eigenbetrieben sind so zu gestalten, dass die Projektverantwortlichen im Rahmen der vereinbarten Zielsetzungen und Budgets (für die einzelnen Projekte) möglichst eigenständig wirken können.
b. Die disziplinarische Zuordnung der Projektverantwortlichen erfolgt an den Oberbürgermeister.
c. Die Projektverantwortlichen berichten einem verwaltungsinternen Führungskreis und dem Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU).
d. Der verwaltungsinterne Führungskreis und die Mitglieder des Ausschusses für Klima und Umwelt sorgen dafür, dass in den einzelnen Teilprojekten eine effektive Umsetzung des Klimafahrplans erfolgen kann.
e. Ein leistungsfähiges Monitoring wird für alle Maßnahmenpakete erarbeitet.