Antrag
vom
10/29/2021
Nr.
1321/2021
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Neuausrichtung Bodenpolitik (GRDrs 146/2021)
Die Landeshauptstadt Stuttgart muss ihre Handlungsmöglichkeiten gegen überhöhte Bodenpreise und der damit einhergehenden steigenden Mieten ausschöpfen. In der GRDrs 146/2021 werden die Grundsätze dafür formuliert.
Die aktuellen Wohnbauflächen wurden bereits vor Jahren von der Stadt erworben. Nun geht es darum, bis zur Bebauung des ebenfalls im städtischen Eigentum befindlichen Rosenstein-Areals eine noch aktivere strategische Bodenvorratspolitik zu betreiben und dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu schaffen. Dazu braucht es auf städtischen Flächen eine gute Mischung aus gefördertem sowie preisgedämpftem Wohnungsbau. Ebenso sollen städtische Grundstücke künftig grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben werden.
Wir beantragen daher:
1. Die
Vergabe
städtischer Baugrundstücke für
Geschosswohnungsbau
erfolgt grundsätzlich im Erbbaurecht.
Ein Wahlrecht zwischen Kauf oder Erbbaurecht bei Vergabe im Geschosswohnungsbau besteht künftig nur noch für:
a) Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG)
b) Die Partner im Bündnis für Wohnen, insbes. die Stuttgarter Baugenossenschaften, die sich im „Bündnis für Wohnen 2.0“ verpflichten, ihren Bündnisverpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört insbesondere, eine Absichtserklärung zur Inanspruchnahme von Anschlussförderungen und damit eine Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung abzugeben sowie, wie bislang auch, der Stadt zusätzliche Belegungsrechte für Wohnungen im Bestand bzw. im Neubau einzuräumen.
Der Punkt 3 der Beschlussvorlage und der Absatz 3.2 Vergabemöglichkeiten sind dementsprechend anzupassen.
2. Auf
Seite 12
wird folgender Satz daher gestrichen: „Zur Refinanzierung solcher überwiegend unvorhersehbaren Erwerbe durch Ausübung des Vorkaufsrechts ist es erforderlich, dass die Interessenten solcher Grundstücke neben dem Erbbaurecht auch die Wahl haben, das Grundstück zu erwerben.“
Die Vorlage ist dementsprechend anzupassen.
3.
In die Beschlussvorlage zw. Punkt 3 und 4 einzufügen:
In Hinblick auf die wohnpreisorientierte Zielsetzung am Stuttgarter Wohnungsmarkt ist eine
Vergabe
nach Höchstgebotsverfahrens
künftig
nicht mehr zulässig
. Dagegen sollen nur noch sozial geleitete konzeptionelle Erwartungen und Erwägungen den Ausschlag geben.
Die Beschlussvorlage ist dementsprechend anzupassen.
4. Auch
Gewerbebauplätze
sollen künftig prinzipiell im Erbbau vergeben werden. Da derzeit Gewerbebauplätze im Erbbaurecht nicht nachgefragt sind, ist hier eine weitere
Verbesserung der Konditionen
von Nöten (s. unten). Zudem sind
Ausnahmen
, so für die Bebauung von Gewerbebauplätzen zur Arrondierung bestehender Betriebsstandorte oder in besonderen Einzelfällen (z.B. im Tausch gegen von der Stadt benötigte Flächen oder bei Grundstücken, die anderweitig nicht zu vermarkten, aber im besonderen Interesse der Stadt sind) zulässig und dem Gemeinderat Stuttgart zur Entscheidung vorzulegen.
Im besonderen Interesse der Stadt sind diese insbesondere auch dann, wenn die Bauwerke, wie z.B. im NeckarPark, als Lärmschutz für den dahinterliegenden Wohnungsbau dienen. Daher unterstützen wir den Vorschlag, zunächst am Projekt NeckarPark eine offene Ausschreibung zu starten und in der Ausschreibung neben einem Kaufpreisgebot auch alternativ für das Erbbaurecht eine Laufzeit und den Erbbauzins abzufragen und die Ergebnisse in mögliche weitere Überlegungen zur Anpassung der Erbbaukonditionen in diesem Bereich einzubeziehen.
Der Punkt 3 der Beschlussvorlage sowie der Absatz 3.2 Vergabemöglichkeiten sind dementsprechend anzupassen.
5. Größter Hinderungsgrund bei einer Entscheidung für das Erbbaurecht ist der
Erbbauzins
. Hierfür erachten wir weitere Verbesserungen für notwendig:
o
Künftig erfolgt die Berechnung der Erbbauzinsen für alle Erbaurechtsnehmer*innen im Geschosswohnungsbau wie Gewerbe mit einheitlich 2 Prozent aus dem Verkehrswert (= Bodenwert).
o
Erbbauzinsen können wahlweise auch als kapitalisierte Einmalzahlung am Anfang der Vertragslaufzeit bezahlt werden.
Der Punkt 4 der Beschlussvorlage ist dementsprechend zu ergänzen/anzupassen.
6. Auf städtischen Arealen ist weiterhin eine
hohe
Förderquote
anzustreben, die eine gute soziale Durchmischung im Gebiet ermöglicht. Daher soll im Mietwohnungssegment auf städtischen Flächen zukünftig
ausschließlich geförderter Wohnungsbau sowie preisgedämpfter Mietwohnungsbau entstehen
. Bei dem neuen Segment des preisgedämpften Mietwohnungsbaus handelt es sich um freifinanzierten Wohnungsbau, für den eine Obergrenze der Miethöhe dauerhaft auf die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 10% festgesetzt wird. Weiterer freifinanzierter Wohnungsbau ist künftig nicht mehr vorgesehen. Für jedes Quartier innerhalb eines Areals ist eine individuelle Zusammensetzung zu ermitteln.
Bei größeren städtischen Flächen werden im Einzelfall festzulegende Teile der Grundstücke vorrangig an die SWSG sowie die oben genannten Partner im Bündnis für Wohnen 2.0, die ihren Bündnisverpflichtungen nachkommen, insbes. die Stuttgarter Baugenossenschaften, vergeben. Baugemeinschaften sind hierin zu integrieren.
Der Absatz 2.2 Förderquoten ist dementsprechend anzupassen.
7. Bebauung von landwirtschaftlicher Flächen lehnen wir ab.
Der Satz unter Punkt 1.3 wird daher gestrichen:
„Eine aktive Bodenpolitik der Landeshauptstadt Stuttgart wird künftig im Festlegen von Grundsätzen und Zielen für bebaute oder unbebaute Grundstücke im Innen- und Außenbereich sowie deren aktive Umsetzung gesehen.“
Stattdessen wird folgender Satz eingefügt:
„Bebauung unbebauter Grundstücke im Außenbereich, v.a. auf landwirtschaftlichen Flächen, ist weiterhin nicht Teil einer aktiven Bodenpolitik der Landeshauptstadt. Die Innenentwicklung wird weiterhin forciert.“
8. Die vorstehend genannten Erbbaurechtskonditionen sind in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und gegebenenfalls durch den Gemeinderat neu festzusetzen.
Silvia Fischer Petra Rühle Jitka
Sklenářová
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bündnis 90/DIE GRÜNEN
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