Antrag
vom
11/19/2021
Nr.
1347/2021
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Vergabe von Kleingartenparzellen verbessern!
Kleingärten
sind für Einwohner in dichtbesiedelten Großstädten eine Möglichkeit, einen Zugang zu Freizeitflächen zu erhalten. Im Vordergrund steht vor allem der Erholungsfaktor. Die Landeshauptstadt besitzt 4 500 solcher Parzellen, welche zu günstigen Gebühren über das Liegenschaftsamt vermietet werden. Die Nachfrage dieser Kleingärten ist bereits seit einigen Jahren sehr groß. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nochmal um das Doppelte gegenüber den Vorjahreswerten angestiegen. Aus diesem Grund wurde für die Warteliste ein Aufnahmestopp für Bewerber verhängt.
Aufgrund der hohen Nachfrage findet derzeit kein Pächterwechsel statt, die Wartezeiten werden sich voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht entspannen. Zudem werden die Parzellen bisher unbefristet verpachtet. Die geringe Pacht führt zusätzlich dazu, dass einige Pächter keine Notwendigkeit sehen, die Fläche zurückzugeben, auch wenn diese nicht mehr aktiv bewirtschaftet werden. Wir als CDU-Gemeinderatsfraktion sehen deshalb dringenden Optimierungsbedarf.
Die hohe Nachfrage zeigt den Bedarf auf, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter einen Ort der Erholung suchen und gleichzeitig einen Beitrag leisten wollen, die Verwilderung von Grünflächen zu vermeiden. Wir als CDU-Fraktion begrüßen diese Art der Verpachtung von Grünanlagen und wünschen uns, dass die Stadtverwaltung weitere Flächen im Stadtgebiet für die Verpachtung zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sehen wir es als notwendig, die Verpachtung zeitlich zu befristen, um mehr Stuttgarterinnen und Stuttgart - vor allem Familien mit Kindern - den Traum eines Gartens zu ermöglichen.
Wir bitten um Berichterstattung folgender Fragen:
1. Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den vergangenen zehn Jahren an die Stadt zurückgegeben und wie groß ist Anzahl der Neuverpachtung?
2. Wie viele Kleingartenparzellen gibt es derzeit, die aufgrund des Zustandes nicht weiterverpachtet werden können?
3. Wie viele Gärten wurden wegen vertragswidriger Nutzung in den vergangenen Jahren gekündigt (Schwarzbauten etc.)?
4. Wie groß ist die durchschnittliche Größe einer Parzelle und können neuverpachtete Parzellen ggf. geteilt werden?
5. Wie hoch ist die durchschnittliche Pachtgebühr für eine Kleingartenparzelle?
6. Wie hoch ist die durchschnittliche Verpachtungsdauer?
7. Wäre es möglich, dass die Verpachtung nur an Personen erfolgt, welche in Stuttgart ihren Wohnsitz haben?
8. Sieht die Verwaltung es für notwendig, eine zeitliche Befristung bei der Vergabe von Kleingartenparzellen durchzuführen?
9. Die zuständige Fachverwaltung soll freie Grünflächen dem Gemeinderat vorschlagen, die zu Kleingartenanlagen bzw. Parzellen ausgewiesen werden können.
Zusätzlich beantragen wir:
1. Die Stadtverwaltung soll einen Vorschlag zur Anpassung der Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung folgender Punkte machen:
a. Vergabedauer
b. Personenkreis (z. B. Wohnortbindung)
c. ggf. Zeitliche Befristung
d. Überprüfung des aktuellen Wohnorts nach einer bestimmten Zeit
Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid Fritz Currle
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
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