Beispielsweise argumentierte Herr Professor Kirchberg in der Aussprache im Gemeinderat und im Gutachten mit der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigten Kapazität des Tiefbahnhofs von 32 Zügen pro Stunde und hat dabei übersehen, dass das den Verdacht des Leistungsrückbaus bestätigt, angesichts der mehr als 38 Züge, die heute vom Kopfbahnhof pro Stunde bewältigt werden. Ist 32 nicht weniger als 38?
Darüber hinaus wurde bspw. die Unterdimensionierung der Fußgängeranlagen übergangen und damit eine Hälfte der Begründung des Leistungsrückbaus gar nicht behandelt. Zahlreiche unrichtige Aussagen im Gutachten lassen bezweifeln, ob sich der Gutachter mit den von ihm zitierten Dokumenten und Vorgängen überhaupt auseinandergesetzt hat.
Aufgrund dieser Fehler in der Argumentation sowie weiteren rechtsfehlerhaften Wertungen im Gutachten von Professor Kirchberg, aufgrund der unzutreffenden Tatsachenbehauptungen in der Beschlussvorlage der Stadt wie auch in der Aussprache im Gemeinderat am 2.7.2015 sowie dem darauf basierendem Bescheid an die Vertrauensleute, beantragen wir folgendes:
2. Eine erneute Prüfung der Zulässigkeit des 4. Bürgerbegehrens auf Basis qualifizierter und neutraler Gutachter.
3. Die Anhörung der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens und ihres Experten Dr. Christoph Engelhardt im Gemeinderat mit anschließender Aussprache vor einer erneuten Entscheidung.
5. Die Nennung der Ansprechpartner und Organisationen, die in die Bewertung des 4. Bürgerbegehrens durch die Stadt und Gutachter Kirchberg eingebunden waren, sei es auch nur im fernmündlichen und persönlichen Gespräch.
6. Die Veröffentlichung der Protokolle zu den Aussprachen zum 3. und 4. Bürgerbegehren vom 1.7.2015 im Verwaltungsausschuss und vom 2.7.2015 im Gemeinderat auf den öffentlichen Seiten der Stadtverwaltung (http://www.stuttgart.de/external/show/ratsdokumente), da für die mehr als 40.000 Unterzeichner dieser Bürgerbegehren die Vorgänge transparent dargestellt werden sollten.
7. Eine eingehende Stellungnahme der Stadt Stuttgart zur Beschwerde der Vertrauensleute mit der Begründung vom 06.10.2015, insbesondere zu den zahlreichen Kritikpunkten der Zusammenstellungen von Dr. Engelhardt.
8. Eine schriftliche Stellungnahme des Gutachters Prof. Christian Kirchberg, zu den ihm vorgeworfenen Mängeln in seinem Gutachten. Die Stellungnahme wird auf den Internet-Seiten der Stadt in gleicher Weise veröffentlicht wie sein Gutachten.
9. Prof. Kirchberg wird darüber hinaus anschließend in öffentlicher Sitzung befragt, wozu die Gemeinderatsfraktionen Fachleute ihrer Wahl einbringen können.
10. In dem Fall, dass mehrere der Argumente von Prof. Kirchberg sich als unrichtig bzw. unvollständig erweisen, wird die dann nicht mehr gerechtfertigte Vergütung des Gutachtens aus Verpflichtung zur sparsamen Haushaltsführung zurückgefordert.
Begründung:
Die Beschwerdebegründung der Vertrauensleute fasst die Kritik zusammen:
http://wikireal.org/w/images/e/e3/2015-10-06_Anschreiben_Beschwerdebegruendung_4._BB.pdf
In den dort referenzierten Dokumenten von Dr. Christoph Engelhardt sind die Kritikpunkte detailliert aufgeführt und mit Belegen versehen. Wir verweisen auf die in diesen Stellungnahmen aufgeführten Argumente, die dem hier vorliegenden Antrag von SÖS-LINKE-PluS zugrunde liegen.
Thomas Adler Hannes Rockenbauch Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek
Gangolf Stocker Stefan Urbat Christian Walter