Antrag vom 11/22/2011
Nr. 851/2011

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Luftreinhaltung am Innenministerium
Muss die B14 gesperrt werden, wenn die Baustelle von S21 kommt?

Der zweite Stuttgarter Feinstaubprozess endete im September 2011 mit einem Erfolg der Kläger. Das Regierungspräsidium Stuttgart, als Verantwortliche für den Luftreinhalteplan, muss weitere Maßnahmen bis zum 31.03.2012 prüfen, um die gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten. Insbesondere am Neckartor muss das Regierungspräsidium Maßnahmen untersuchen, die einen Effekt auf die Senkung der Luftschadstoffwerte haben.
Dazu gehören auch zeitlich befristete Sperrungen.
Der Luftreinhalteplan von 2006 beinhaltete u. a. die Maßnahme M21 (Optimierung Verkehrsfluss Neckartor), und die Fortschreibung von 2009 sieht die Maßnahme M4 (Tempo 50 zwischen Marienplatz und Schwanenplatz) vor. Die beiden Maßnahmen sollen eine Verstetigung des Verkehrsflusses erreichen, um unnötige Beschleunigungen zu vermeiden und Staubildungen zu verhindern. Die Temporeduzierung und die Verkehrsüberwachung dazu scheinen ja auch erfolgreich zu sein.
Mit dem Neubau des Innenministeriums an der Willy-Brandt-Straße droht in Zukunft ein großes Problem für die Luftreinhaltung. Die Planungen von Stuttgart 21 sahen vor dem Bau des Innenministeriums vor, dass die Willy-Brandt-Straße zur Verlegung des Stadtbahntunnels auf die Freifläche neben der Straße verlegt werden sollte. Dies ist nun nicht mehr möglich. Eine Planänderung wurde bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans des Innenministeriums angekündigt. Dies bedeutet, dass die Straße teilweise gesperrt werden muss bzw. dort eine Baugrube entsteht. Der Querschnitt der Straße wird deutlich verkleinert und damit eine Engstelle geschaffen. Hinzu kommt, dass im Bebauungsplan schon darauf hingewiesen wurde, dass die Luftqualität durch den Bau verschlechtert wird, aber da die Luftschadstoffbelastung am Neckartor eh so hoch ist, die Verschlechterung eigentlich keine Rolle spielt.
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil klar gesagt, dass Maßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt werden müssen, um zumindest am Neckartor die Grenzwerte einzuhalten.
Schon heute ist es schwer, bei der jetzigen "normalen" Verkehrssituation den Verkehrsfluss in den Griff zu bekommen. Wenn die Verlegung der Stadtbahn hinzukommt, droht hier ein starker Anstieg der Luftschadstoffbelastung und damit eine Sperrung der B14, um die Luftschadstoffe für die Bürger nicht zu hoch ansteigen zu lassen.


Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt und Technik, welche Auswirkungen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 2. September 2011 (Kugler gegen Land Baden-Württemberg bzw. Regierungspräsidium Stuttgart) auf den Luftreinhalteplan und weitere Maßnahmen hat.
2. Die Verwaltung stellt dar, wie die Baustelle von Stuttgart 21, insbesondere die Verlegung der Stadtbahnhaltestelle im Bereich des Innenministeriums und der Staatsgalerie nach Bau des Innenministeriums, geplant ist, und welche Folgen sich daraus für die Verkehrsführung, den Verkehrsfluss und die Luftschadstoffbelastung ergeben.
3. Die Verwaltung stellt dar, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung sich aus den Folgen der Baustelle unter Berücksichtigung des Luftreinhalteplans mit Fortschreibung und des Urteils des Verwaltungsgerichts ergeben.


Peter Pätzold Michael Kienzle


zum Seitenanfang