Antrag
vom
07/26/2024
Nr.
214/2024
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Geplante Ausweitung von Kitaplätzen mit verlängerten Öffnungszeiten
Trotz aller Anstrengungen in den vergangenen Jahren und einer erheblichen Zunahme an Kita-Plätzen und pädagogischem Personal, gibt es in Stuttgart nach wie vor viele Kinder ohne Betreuungsplatz. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf ihre Bildungschancen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Mai 2024 hat die Verwaltung einen Antrag auf Änderung der Kita-Satzung eingereicht, um so die Betreuungsart "Verlängerte Öffnungszeiten" (VÖ) auch für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Kern der angestrebten Satzungsänderung der Verwaltung war wohl, durch eine Reduktion der Ganztagsquote im U3-Bereich, insgesamt mehr Kita-Plätze zur Verfügung stellen zu können. Die Verwaltung hat den Antrag auf Satzungsänderung zurückgezogen. Seitdem ist unklar, wie es weitergehen soll.
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Kinder und helfen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Umwandlung auf VÖ stellt diesbezüglich einen Rückschritt dar und kann daher nur nach umfassender Abwägung der Vor- und Nachteile in Betracht gezogen werden. Zudem sollte es sich maximal um eine temporäre Maßnahme handeln, um die bestehenden Angebote zu stabilisieren und weiteren Kindern den Zugang zu Betreuungsangeboten zu ermöglichen, bis andere Konzepte greifen.
Aus diesem Grund beantragen wir:
1. Die Verwaltung berichtet in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über das weitere Vorgehen.
2. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, um die Beantwortung folgender Fragen:
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Wie und in welchem Umfang kann eine Umwandlung der Betreuungsart von Ganztagesbetreuung (GT) auf VÖ einen Zuwachs an Betreuungsplätzen bewirken?
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Nach welchen Kriterien sollen den Eltern künftig VÖ- bzw. GT-Plätze angeboten werden?
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Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Einrichtungen vermehrt VÖ-Plätze anbieten sollen?
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Welche Alternativen (z.B. Platz-Sharing etc.) wurden parallel und mit welchem Ergebnis geprüft?
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Wie bewertet die Verwaltung die Erfahrungen anderer Kommunen, beispielsweise Tübingen oder Offenburg, beim Ausbau von VÖ?
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Welche Informationen hat die Verwaltung zur Umwandlung von GT- in VÖ-Plätze in nicht-städtischen Einrichtungen?
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Welche Auswirkungen hätte die Umwandlung in VÖ auf die Ziele des Programms „Kita für Alle“ bzw. wird durch die geplante Anpassung in §7 Abs. 3 die (rechtliche) Möglichkeit geschaffen, Kinder mit erhöhtem Förderbedarf schneller vom Kitaalltag auszuschließen, sie in eine andere Einrichtung unterzubringen oder den Betreuungsumfang zu reduzieren?
Gez.
Fabian Reger Petra Rühle Björn Peterhoff
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