a. Welche Ideen liegen vor, wie es nach dem Ende des Erbbaurechts weitergehen soll?
b. Gibt es einen konkreten Vorschlag, auf welchen Flächen und in welcher Form eine Zwischennutzung ermöglicht werden kann?
c. Welcher Anteil an den Parkplätzen wurde Breuninger für eine Interimsnutzung während der Bauzeit des neuen Breuninger Hubs zugesichert? Wann wurde das von wem entschieden? Lassen sich aus einer weiteren Verpachtung des Parkhauses an den jetzigen Betreiber dauerhafte Ansprüche ableiten? Wurde über die Weiterverpachtung bereits entschieden?
d. Gibt es einen konkreten Vorschlag für ein Ziel, das wir bis zur IBA’27 erreichen wollen? Welcher Zeitplan ermöglicht uns die Umsetzung dieses Ziels bis zum Start der IBA’27?
e. Gibt es derzeit Gespräche mit Breuninger bzgl. der Verzögerungen bei der Umsetzung des Breuninger Mobility Hubs? Wie sieht der derzeitige Zeitplan zur Umsetzung des Breuninger Mobility Hubs aus? Wie können wir – auch im Hinblick auf das Haus für Film und Medien – unabhängig von deren Verzögerungen werden?
f. Wie ist der Stand der Ausschreibung?
g. Werden die Interessent*innen, die sich auf den Interessenaufruf beworben haben und ggf. auch an einer Zwischennutzung interessiert sind, auf dem Laufenden gehalten oder haben sie aufgrund fehlender Informationen und Planungsunsicherheit möglicherweise das Interesse verloren?
h. Welche Vorstellungen bestehen bezüglich der Finanzierung von Zwischennutzungen?