Antrag vom 03/20/2012
Nr. 89/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Mayer Fabian (CDU), Hill Philipp (CDU), Kotz Alexander (CDU)
Betreff

Wildwuchs von Spielhallen in der Stadt eindämmen

Über das Ziel ist man sich längst einig: Die ungebremste Zunahme an Spielhallen im Stadtgebiet muss gestoppt werden. Fraglich ist allein, inwiefern das der Stadt zustehende Rechtsetzungsinstrumentarium geeignet ist, dieser Absicht zeitnah und wirkungsvoll Taten folgen zu lassen. Im Fokus steht dabei das Bauplanungsrecht als kommunales Hoheitsrecht. Baurechtliche Verhinderungsplanung ist dem Gemeinderat jedoch insoweit untersagt, als sie über den von dem Bundesgesetzgeber geschaffenen Rahmen des BauGB bzw. der BauNVO hinausgeht oder in Widerspruch dazu steht. Bei aller berechtigter Erwartungshaltung darf in diesem Zusammenhang also nicht aus dem Blick verloren werden, dass Spielhallen nach den grundsätzlichen Wertungen des Gesetzgesetzgebers zulässige Vergnügungsstätten sind. Die kommunalen Spielräume sind demzufolge leider begrenzt.

Aber auch wenn sich der Weg zum Ziel angesichts der gegenwärtigen Gesetzeslage des Bundes schwierig gestaltet, dokumentieren die zahlreichen Anträge aus den vergangenen Jahren und die aktuelle politische Diskussion in verschiedenen Stadtteilen, wie groß der gemeinsame Wille zu entschlossenem Handeln auf kommunaler Ebene ist.

Als guten Schritt in die richtige Richtung erachtet die CDU-Fraktion die Gemeinderatsvorlage 670/2011 zur Vergnügungsstättenkonzeption. Deutlich zeichnet sich hierbei ab, dass der Stadt Stuttgart im Bereich der qualifizierten Bebauungspläne große Aufgaben bevorstehen. Weil uns einerseits daran liegt, möglichst schnell in die Umsetzung der Vergnügensstättenkonzeption einzusteigen, es aber andererseits auch darum geht, eine Regelung beschließen zu können, die mittel- und langfristig rechtlichen Bestand hat und mit höherrangigem Recht vereinbar ist, beantragen wir das Folgende:

Die Stadtverwaltung

1) erteilt Auskunft darüber,
a) welche Bestimmungen seitens der Innenminister-Konferenz zum Thema Glückspielrecht in Bezug auf Spielhallen zu erwarten sind;
b) inwieweit mit Verschärfungen gegenüber der vorliegenden städtischen Konzeption zu rechnen ist.

2) klärt, ob Mindestabstände zwischen Vergnügungsstätten, sofern sie in diesem Landesübereinkommen festgeschrieben werden würden, eine Änderung der städtischen Bebauungspläne obsolet machen würden bzw. inwiefern diese überhaupt unmittelbare Rechtswirkungen entfalten können.

3) geht auf die Bundes- und Landtagsabgeordneten zu, damit diese ihrerseits Einfluss darauf nehmen, gesetzliche Bestimmungen zu erreichen, die so restriktiv wie möglich sind. D.h., es soll alles, was rechtlich machbar ist, ausgeschöpft werden, um die Ausweitung von Spielstätten in der Stadt zu begrenzen.




Fabian Mayer Philipp Hill Alexander Kotz
Fraktionsvorsitzender


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