Antrag
vom
01/21/2011
Nr.
16/2011
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Pinke Pinke fürs Pinkeln
Seit dem Gemeinderatsbeschluss im Jahr 2002 werden die anfallenden Toilettengebühren auf die Schaustellerbetriebe des Volks- und Frühlingsfest umgelegt. Für Imbiss- und Gastronomiebetriebe fallen hier 4,85 € / qm und für alle übrigen Betriebe 0,50 € / qm an. Eine Imbissbude mittlerer Größe hat somit eine WC-Gebühr i.H.v. ca. 1.000,00 € an den Veranstalter zu entrichten. Umstritten ist seit langem, ob das Volksfest unter das Gaststättengesetz fällt, welches in § 4 Abs. 1 Nr. 2 eine kostenfreie Toilettenbenutzung vorschreibt. So wird beispielsweise auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt, Weindorf und Sommerfest keine solche Gebühr erhoben.
In München, Mannheim, Heidelberg und Freiburg werden die Toilettengebühren vom Veranstalter übernommen. Bei der Stadt Ulm sind öffentliche Toiletten für den Bürger grundsätzlich gebührenpflichtig. Bundesweit gilt Stuttgart als einzige Stadt, welche die anfallenden Toilettengebühren an die Beschicker weitergibt.
Aufgrund der massiv gestiegenen Nebenkosten und im Sinne der einheitlichen Gebührenerhebung Stuttgarter Veranstaltungen halten wir die zusätzliche Belastung der Toilettengebühr für die einzelnen Beschicker für untragbar. Das Volks- und Frühlingsfest stellen für die Landeshauptstadt Stuttgart eine positive Imageveranstaltung dar, es werden nicht nur Tagestouristen angezogen, wovon auch Branchen wie Einzelhandel und Hotellerie profitieren. Um einen Wasenbesuch für Jedermann erschwinglich zu machen, gab es seit Jahren keine Preiserhöhungen der Schausteller mehr. Um attraktive Schausteller auf dem Cannstatter Wasen zu halten und im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Beschicker,
beantragen wir deshalb:
Die anfallenden Toilettengebühren auf dem Frühlings- und Volksfest werden vom Veranstalter übernommen.
Rose von Stein Bernd Klingler
Fraktionsvorsitzende
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