Stellungnahme zum Antrag
86/2012

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/04/2012
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7520-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/16/2012
Betreff
    Cannstatter Wasen
    Ein Platz für mobile und temporäre Sportangebote
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Die Flächen auf dem Cannstatter Wasen wurden in den vergangenen Jahren an fast 200 Tagen im Jahr genutzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Wasen an den verbleibenden 165 Tagen frei verfügbar ist.

Generell ist der Wasen während den Auf- und Abbauzeiten der großen Feste als Baustelle zu sehen und somit für Veranstaltungen oder weitere Aktivitäten nicht genehmigungsfähig. Darüber hinaus finden in der Regel aus genehmigungsrechtlichen Gründen keine Doppelveranstaltungen statt.

Bei den großen Freiluftveranstaltungen Frühlingsfest und Volksfest benötigen sowohl die Schaustellerbetriebe wie auch die Festzelte mindestens vier Wochen Aufbauzeit und nach den Veranstaltungen vier Wochen Abbauzeit.

Die Zeltproduktion von Zirkus und Dinnershow benötigen jeweils eine Woche Auf- und eine Woche Abbauzeit.

Bezüglich der Nutzung des Wasens als Parkplatz für Fußballspiele sowie Veranstaltungen im Hallenduo Schleyer-Halle/Porsche-Arena ist festzuhalten, dass die Ansetzung der Spieltage bzw. die Durchführung von Konzerten und anderen Veranstaltungen teilweise sehr kurzfristig erfolgt. Beim zweitägigen Stuttgarter Zeitung-Lauf wird mehr als die Hälfte der Wasenfläche als Parkplatz genutzt.


Der Wasen wird darüber hinaus noch als Parkplatz für die Wilhelma bei dortiger voller Parkhausbelegung genutzt. Dies geschieht regelmäßig an stark frequentierten Schulferientagen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Wasen nahezu durchgängig während des gesamten Jahres für Auf- und Abbau, Veranstaltungen und/oder Parkplatz genutzt wird und somit für eine erweiterte Nutzung z. B. für mobile Sportangebote und -stätten bzw. weitere Freizeitangebote nicht zur Verfügung steht. Auch aus Gründen der nur bedingten Planbarkeit der Fremdveranstaltungen im Hallenduo Schleyer-Halle/Porsche-Arena und der VfB-Veranstaltungen ist eine darüber hinaus planende Nutzung über einen längeren Zeitraum ausgeschlossen.

Die Nutzungstage incl. Auf- und Abbau teilen sich im Jahresverlauf wie folgt auf:







Dr. Wolfgang Schuster


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