Antrag vom 06/14/2017
Nr. 171/2017

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Fortschreibung Luftreinhalteplan ergänzen
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Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffbelastung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Luftschadstoffemissionen in Stuttgart – insbesondere an den Hauptverkehrsachsen der Stadt – über den von der EU vorgegebenen Grenzwerten liegen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern hat vor allem im Hinblick auf die gebotene Gesundheitsvorsorge absoluten Vorrang. Die geplanten Maßnahmen sind die richtigen Schritte, die Luftqualität in unserer Stadt zu verbessern.
Wir unterstützen die im Luftreinhalteplan vorgesehenen Handlungsanweisungen deshalb vollumfänglich. Zu einzelnen Punkten haben wir Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsbedarf. Um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, sind einige der aufgeführten Maßnahmen (M1 – M20) zu stark unter Vorbehalt gestellt. Außerdem halten wir weitere zusätzliche Maßnahmen für prüfenswert. Und auch bestehende ordnungspolitische Festsetzungen greifen nur, wenn sie konsequent kontrolliert werden. Erst dann können Maßnahmen wie LKW -Durchfahrtsverbote und Kontrollen der Umweltplakette ihre im Wirkungsgutachten beschrieben positive Effekte erzielen.
Zu kritisieren ist, dass eine der wirkungsmächtigsten Maßnahmen, die blaue Plakette, nach wie vor vom Bundesverkehrsministerium und von der Bundesregierung blockiert wird und damit den Kommunen ein wirkungsvolles und verhältnismäßiges Instrument zur Luftreinhaltung vorenthalten wird. Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

I. Emissionsfreie Citylogistik
Im Luftreinhalteplan ist von der emissionsarmen Belieferung der Stuttgarter Innenstadt die Rede und davon, dass die Stadt Stuttgart gebeten wird, dafür ein Konzept zu entwickeln. Bereits 2014 beantragten wir Grünen (Antrag Nr. 265/2014): „Die Stadt entwirft eine Zielbeschreibung eines Citylogistikkonzepts unter Einbeziehung der bisher an dem Thema Beteiligten, wie beispielsweise der IHK Stuttgart. Dabei wird auch die Möglichkeit betrachtet, ab 2016 nur noch emissionsfreie Lieferfahrzeuge in der City zuzulassen.“ Das von der Stadtverwaltung begonnene Citylogistikkonzept muss nun schnell der Pilotphase entwachsen und zur Umsetzung kommen. Unter anderem bedarf das Projekt „LogSpaze“ noch größerer Unterstützung und Beschleunigung. Unser Ziel ist es, ab 2019 nur noch emissionsfreie Lieferfahrzeuge in die innerste Cityzone zu lassen. Es ist begrüßenswert, dass die Deutsche Post AG in Stuttgart ihre vollelektrischen Streetscooter einsetzt. Auch andere Firmen müssen hier nachziehen.

Wir beantragen:

1. Der Text auf Seite 128, Ziffer 6.3.6. wird geändert in: „Um die emissionsfreie Belieferung der Stuttgarter Innenstadt mit Handelsgütern voranzutreiben, wird die Landeshauptstadt Stuttgart in Abstimmung mit den beteiligten Partnern wie z.B. die IHK aufgefordert, aus den vorhandenen Untersuchungen und Modellversuchen ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und umzusetzen.

2. Das Citylogistikkonzept wird zur Maßnahme M 16 a erhoben.

II Intermodale Schnittstellen massiv ausbauen & Nutzung von Sharingangeboten
Wir sehen an intermodalen Netzknoten die Chance, durch Anreize ein Mobilitätsbewusstsein zu schaffen, das dazu beiträgt Verkehrs- und Immissionsbelastungen zu reduzieren. Verkehrliche Drehkreuze bestehend aus Fußwegebeziehungen, Fahrradverkehr, Stadt- und S-Bahnen sowie mehreren Buslinien bieten sich hervorragend an, die Elemente eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes, auch mit Car-Sharing-Angeboten und E-Mobilität, mitzudenken. Diese Netzknoten müssen zu Mobilitätspunkten ausgestaltet werden. Nicht nur in Stuttgart, sondern auch in der Region. In diesem Sinne, sind neue Wege zur Reduktion von Verkehr und Umweltbelastung zu entwickeln und zu fördern. (siehe Antrag Nr. 210/2015)

Wir beantragen:

1. Für den Ausbau von Mobilitätspunkten entwickelt die Stadt Stuttgart eine durchgängige Konzeption für alle großen intermodalen Netzknoten im gesamten Stadtbereich, stimmt diese mit den jeweiligen Partnern DB, VVS, Region, u.a. ab und setzt diese zeitnah um. Sukzessive wird die Konzeption auf die nachgeordneten Umsteigepunkte im gesamten Stadtgebiet erweitert
2. Der Ausbau von Mobilitätspunkten wird zur Maßnahme erhoben.

III Zusätzliche Busspuren / Bussonderstreifen (Maßnahme M5)
Im Interesse eines zuverlässigen und schnellen Busverkehrs müssen Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass Busse im Stau stehen. In der Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes heißt es zu M5: „Die Maßnahme darf allerdings nicht zu relevanten Störungen oder Behinderungen des Kfz-Verkehrs führen.“ Dies widerspricht einer Stellungnahme der SSB, in der darauf hingewiesen wird, „dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Stuttgarter Straßenraum eine gewünschte Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs nie ganz ohne Beeinträchtigungen des Individualverkehrs zu erlangen sein wird.“

Wir beantragen daher:

Der Satz „Die Maßnahme darf allerdings nicht zu relevanten Störungen oder Behinderungen des Kfz-Verkehrs führen“ wird gestrichen.

IV Intensive Stadtbegrünung
Im Luftreinhalteplan ist das Straßenbegrünungskonzept der Stadt Stuttgart unter Ziffer 6.1.12 ausführlich beschrieben. Dass Bäume, Sträucher, Büsche und Pflanze wie Moose wirksam Schadstoffe reduzieren, ist unbestritten. Leider wurde und wird die Umsetzung der 1000-Bäume-Konzeption wiederholt durch Mehrheitsbeschlüsse des Gemeinderats zugunsten von Kfz-Stellplätzen torpediert. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung erfordert hier eine konsequente Umsetzung und Ausdehnung des Begrünungsprogramms. Wir fordern eine noch konsequentere Vermeidung von Baumfällungen und sorgfältige Umsetzung des bestehenden1000-Bäume-Programms.

Wir beantragen:

1. Das 1000-Bäume-Programm der Stadt wird konsequent im vorgesehenen Zeitraum 2. Erhöhung des Förderprogramms „Mehr Grün in der Stadt“ mit dem Ziel, mehr Dächer zu begrünen, mehr Höfe zu entsiegeln und mehr begrünte Fassaden zu erhalten.

V Ausweitung Temporeduktion
Nicht nur an Feinstaubalarmtagen führt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit im Stuttgarter Stadtgebiet zu messbaren Verbesserungen der Luftqualität.

Wir beantragen:

1. Die vorgeschlagene Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit wird ganzjährig, hilfsweise während der Periode des Feinstaubalarms eingeführt.
2. Gegenüber dem Land Baden-Württemberg wird eine Temporeduktion auf den Zubringerstraßen in der Region, beispielsweise der B10 und der B14 angeregt. VI Radverkehrskonzept (M13)
Im nationalen Radverkehrsplan rät die Bundesregierung Städten im Aufsteigermodus dazu, 13 bis 18 Euro pro Einwohner und Jahr in den Radverkehr zu investieren. Stuttgart stellt nicht einmal 5 Euro pro Einwohner und Jahr zur Verfügung. So können wir unsere Luftreinhalteziele in der Stadt nicht erreichen. Fahrradfahren muss sicher und attraktiv gestaltet werden.

Wir beantragen:

1. Für den verstärkten Ausbau der Radinfrastruktur werden im Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart die bisherigen Personalressourcen und Haushaltsmittel ausgeweitet.
2. Der Satz „Die Maßnahme darf allerdings nicht zu relevanten Störungen oder Behinderungen des Kfz-Verkehrs führen“ wird gestrichen.

VII Umstellung des Fuhrparks der LHS und des Landes (Maßnahme M15)
Diese Regelung wird vollumfänglich begrüßt, greift jedoch zu kurz. Über den Fuhrpark hinaus gibt es eine Vielzahl mit Verbrennungsmotoren betriebener Gerätschaften, die in den städtischen Betrieben und Landesbetrieben zum Einsatz kommen. Auch hier muss der Weg hin zur emissionsfreien Ausstattung beschritten werden.

Wir beantragen:

1. Sämtliche mit Verbrennungsmotoren (Diesel und Benzin) betriebene Fahrzeuge, 2. Der letzte Halbsatz „hilfsweise auf Erdgasbetrieb“ wird um den Zusatz „bzw.
Autogasbetrieb oder Wasserstoff“ ergänzt. VIII „Abwrackprämie für Motorroller“ (Ergänzung zu Maßnahme M16)
Veraltete Motorroller emittieren im Vergleich zu modernen Autos 124 Mal mehr Schadstoffe als Viertakter. EU-weit kommen Zweitakter zwar nur auf ein Prozent des Benzinverbrauchs, trotzdem bieten sie ein enormes Verbesserungspotential, denn sie sind von der Umweltplakette ausgenommen und für sie galt bis zum vergangenen Jahr noch die Euro-2-Norm, welche deutlich höhere Schadstoffgrenzwerte zuließ als bei vergleichbaren Fahrzeugen. Die SWS zeigen mit ihrem Stella-Projekt, dass es Alternativen gibt.

Wir beantragen:

Die Maßnahme M16 wird um die Maßnahme M16 a ergänzt: Die Landeshauptstadt Stuttgart entwickelt ein Förderprogramm für die Anschaffung von Pedelecs, E-Bikes oder E-Roller, welches als Bedingung die Verschrottung eines alten Zweitakt-Rollers zu Grunde legt. (Vgl. Grüner Antrag 24/2017, Umweltprämie für Zweitakt-Roller)


Gabriele Munk Andreas G. Winter Clarissa Seitz Björn Peterhoff


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