Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5674-09
GRDrs 768/2011
Stuttgart,
09/15/2011


Haushaltsplanberatungen 2012/2013
hier: Downhillstrecke in Stuttgart




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
27.09.2011
05.10.2011

Bericht:


Nachdem bereits im Jahr 2007 über eine Downhillstrecke in Stuttgart in den gemeinderätlichen Gremien beraten wurde - die Realisierung einer solchen Einrichtung damals aber nicht möglich war – wurde das Thema nun wieder aufgegriffen. Mit den Gemeinderatsanträgen Nr. 168/2011 (Stadträtinnen/Stadträte Dr. Kübler, Rudolf, Stradinger, Pfau, Dr. Nopper und Mayer – alle CDU) und 169/2011 (Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) wurde die erneute Prüfung einer legalen Downhillstrecke beantragt. Auch der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd und der Jugendrat haben sich für eine erneute Prüfung einer Downhillstrecke ausgesprochen. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 27.07.2011 wurde ein Zwischenbericht gegeben und weitere Prüfungen zugesagt.

Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu einer möglichen Streckenführung und zum Betrieb einer solchen Anlage kann jedoch folgendes berichtet werden:

Im Auftrag der Sportverwaltung und unter Einbeziehung der Downhillfahrer hat die Firma outdoor-concepts das Ausbaukonzept einer Downhillstrecke von Stuttgart-Degerloch nach Stuttgart-Süd überarbeitet und aktualisiert. Die Strecke ist ca. einen Kilometer lang und überwindet einen Höhenunterschied von ca. 120 Metern. Um die Strecke für das Downhillfahren herzurichten ist es erforderlich, zusätzliche Streckenelemente zu integrieren. Hierzu gehören sog. Anlieger, Sprünge und Sprungkombinationen (Tables und Kicker). Erforderlich sind auch bauliche Sicherheitsmaßnahmen und Beschilderungen. Für diese Maßnahmen ist entsprechend einer vorläufigen Kostenschätzung mit Herstellungskosten in Höhe von ca. 75.000 € zu rechnen. Die Gesamtkosten (einschließlich Planung und Genehmigung) liegen voraussichtlich bei ca. 90.000 €. Ein Rückbau der Einrichtungen würde Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 12.000 € verursachen.

Der zu erwartende Aufwand für die Unterhaltung der Downhillstrecke ist stark von der zukünftigen Nutzung abhängig. Es ist eine regelmäßige fachmännische Streckenkontrolle und Instandsetzung notwendig. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gehören auch die notwendigen Baumkontrollen. Die jährlichen Unterhaltungskosten werden voraussichtlich bei mindestens 10.000 € liegen.

Im Hinblick auf eine sichere Ausleitung der Downhillfahrer am Ende der Strecke werden derzeit noch Alternativen untersucht, mit denen die Interessen der Bewohner in Stuttgart-Süd besonders berücksichtigt werden sollen.

Im Hinblick auf den Betrieb einer Downhillstrecke soll zwischen dem Grundstückseigentümer (Stadt Stuttgart, Grundstücksverwaltendes Amt: Garten-, Friedhofs- und Forstamt) und dem zukünftigen Betreiber ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden. In einem solchen Vertrag müssen dann Regelungen für den Betrieb und die Haftung getroffen werden. In Gesprächen mit den Vertretern der Downhillfahrern hat sich gezeigt, dass sich diese nicht in der Lage sehen, einen eigenständigen Verein zu gründen, der dann den Betreib einer solchen Einrichtung übernehmen könnte. Unter der Vermittlung des Sportkreises Stuttgart und des Radsportverbandes Württemberg wird daher versucht einen bestehenden Verein einzubinden. Die Abstimmungen sind hier angelaufen – müssen aber fortgeführt und konkretisiert werden. Unter Umständen könnte es auch erforderlich werden, dass das Sportamt in den Betrieb der Strecke eingebunden wird und Aufgaben übernimmt.

In den Gesprächen mit der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde hat sich gezeigt, dass bei diesem Vorhaben auch wichtige Belange des Forstes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes tangiert sind. Aus Sicht des Naturschutzes wird durch die Strecke die Natur in einer nicht durch die Landschaft vorgegebenen Weise genutzt. Die vorgesehenen baulichen Anlagen greifen in Substanz und Wirkungsgefüge von Boden, Pflanzen und Tierwelt ein, womit potentiell der Naturhaushalt geschädigt wird. U.a. ist durch den Fahrbetrieb nachhaltig eine Bodenerosion zu erwarten. Bauliche Anlagen, die nicht landschaftsgerecht sind, beeinträchtigen erheblich das Landschaftsbild. Insgesamt bewirkt die Installation einer solchen Freizeitanlage die dauerhafte Änderung der vorher dort bestehenden extensiven Flächennutzung als naturnaher Wald. Es ist absehbar, dass infolge der Anlagennutzung der Naturgenuss und besondere Erholungswert der Landschaft für die Allgemeinheit beeinträchtigt werden; in dem Bereich ist mit einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Erholungsnutzung für die Bevölkerung zu rechnen. Zur Realisierung der Downhillstrecke wäre daher eine Befreiung von den Festlegungen der Landschaftsschutzverordnung erforderlich. Hierfür ist ein offizielles Verfahren notwendig. Antragsteller müsste der künftige Betreiber der Strecke sein. Wesentliche Voraussetzung für eine Befreiung ist ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Strecke. Dies kann als nachgewiesen gelten, wenn durch die neue Anlage eine umfassende Konzentration der Downhill-Aktivitäten weg von illegalen Strecken erreicht wird.

Eine Downhillstrecke müsste dann öffentlich nutzbar sein, für andere Nutzungen nicht mehr zur Verfügung stehen und andere Waldgebiete in Stuttgart entlasten. Der Dornhaldenwald ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die angrenzenden Wohngebiete in Stuttgart-Süd, Stuttgart-Degerloch und Stuttgart-Sonnenberg. Um eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen vornehmen zu können, wäre auch eine auf zwei Jahre befristete, versuchsweise Einrichtung der Downhillstrecke zu überlegen.


Beteiligte Stellen

Die Referate T und StU haben die Vorlage mitgezeichnet.
Die Referante AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der HH-Planberatungen erfolgen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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168/2006 Stadträtinnen/Stadträte Dr. Kübler, Rudolf, Stradinger, Pfau, Dr. Nopper und Mayer - alle CDU
169/2006 Bündnis 90/DIE GRÜNEN





Dr. Susanne Eisenmann




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