Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0614-01
GRDrs 731/2013
Stuttgart,
07/16/2013


Feststellung der neuen amtlichen Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2011



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich24.07.2013

Bericht:


Feststellung der neuen amtlichen Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2011

Nach Abschluss des Zensus 2011 wurden Ende Mai 2011 die neuen amtlichen Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften in Deutschland durch die staatlichen Statistikämter bekannt gegeben. Am 27. Juni 2013 ist nun auch durch Feststellungsbescheid die amtliche Einwohnerzahl der Stadt Stuttgart förmlich zugestellt worden. Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats Widerspruch beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg eingelegt werden.


Einwohnerzahl von Stuttgart und im Vergleich

Zum Stichtag des Zensus 2011, 9. Mai 2011, wurde für Stuttgart als neue amtliche Einwohnerzahl 585 890 Einwohner mit Hauptwohnung ermittelt. Auf Basis dieser Zahl wird künftig jährlich die amtliche Einwohnerzahl durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bis zum nächsten Zensus 2021 fortgeschrieben. Gegenüber der „alten“ amtlichen Einwohnerzahl auf der Basis der Volkszählung 1987 bedeutet das eine Differenz von – 22 377 Einwohnern bzw. – 3,6 Prozent zum Fortschreibungsstichtag 31. Dezember 2011.






Methodische Hintergründe
Die durch den Zensus 2011 ermittelten neuen amtlichen Einwohnerzahlen stellen in erster Linie und erwartungsgemäß eine Korrektur der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung der Länder und des Bundes auf der Basis der Volkszählung 1987 dar. Die (prozentualen) Abweichungen waren tendenziell umso höher je größer die Städte/Gemeinden sind und je höher die Bevölkerungsfluktuation (vorzugsweise an Hochschulstandorten) ist; für Stuttgart wurden zuletzt ca. 40 000 Einwohner mehr in der Bevölkerungsfortschreibung des Landes als im Melderegister geführt.

Die Differenzen zwischen neuer amtlicher Einwohnerzahl auf der Basis des Zensus 2011 zur fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahl auf der Basis der Volkszählung 1987 stellen sich entsprechend wie folgt dar: Baden-Württemberg insgesamt - 2,5 %
16 größte Städte Baden-Württembergs - 4,1 %
Landeshauptstadt Stuttgart - 3,7 %
Baden-Württemberg ohne 16 größte Städte - 2,0 %

Der tatsächlich realistische Maßstab zur Einordnung der Zensusergebnisse ist aber der Vergleich mit den Melderegisterzahlen. Deshalb folgende Hinweise zur Methode: Der Zensus 2011 ist methodisch ein hochkomplexes Verfahren, das sowohl registergestützt (mehrere Register wurden zusammengespielt) als auch stichprobenbasiert ist. Die zentrale Datenbasis stellen aber die Melderegister dar; die dort gespeicherten Einwohnerzahlen wurden zunächst einer überregionalen Mehrfachfallprüfung unterzogen. Parallel dazu wurde eine geschichtete Stichprobe (Umfang in Stuttgart: ca. 4,5 Prozent der Bevölkerung) aus dem Melderegister durch das Statistische Bundesamt für jede Gemeinde gezogen, und die so ermittelten Anschriften und deren Bewohner durch Interviewer befragt (organisiert durch die örtliche Erhebungsstelle). Die Registerfehler („Karteileichen“ oder Fehlbestände), die die Interviewer an den Stichprobenanschriften „entdeckt“ haben, wurden entsprechend der Stichprobengröße auf die Gesamtstadt hochgerechnet und im Gesamtbestand statistisch korrigiert. Nach Heidelberg (+ 9,2 %) hat Stuttgart (+ 17 961 Einwohner = + 3,1 %) die höchste positive relative Abweichung zum Register von den größten Städten des Landes und die höchste von allen deutschen Großstädten ab 200 000 Einwohner. Damit hat sich im Falle Stuttgarts, die im Vorfeld des Zensus vielfach geäußerte Befürchtung nicht bestätigt, dass der Zensus, methodisch bedingt, nur eine Korrektur der „Karteileichen“, die die Melderegister enthalten, bewirkt und nicht geeignet ist, Fehlbestände (durch nicht erfolgte Anmeldungen) zu erkennen. Dank der konsequenten Arbeit der Stuttgarter Erhebungsstelle ist es gelungen, diese Fehlbestände aufzudecken, die durch unterbleibende Anmeldungen entstehen, und gleichzeitig nur solche „Karteileichen“ zu identifizieren, die auch tatsächlich und mit hoher Sicherheit ihren Wohnsitz in Stuttgart aufgegeben haben.
Beteiligte Stellen

Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister







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