Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: OB 9011-05
GRDrs 563/2011
Stuttgart,
07/12/2011



Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2011
21.07.2011



Beschlußantrag:

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß Anlage 1, die Nachtragshaushalte für das Haushaltsjahr 2011 werden gemäß Anlage 2 beschlossen.

Der Haushaltsplan 2011 wird dabei wie folgt geändert:


Begründung:


Nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

Diese Situation ist mit dem Beschluss über die Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Baden-Württemberg-Konsortium zum Erwerb des Wohnungsbestands der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gegeben. Wegen Einzelheiten hierzu wird auf die GRDrs 342/2011 verwiesen. Der darin genannte Anteil der LHS an den laufenden Kosten des Konsortiums wird ebenfalls mit dem Nachtrag bereitgestellt.

Mit dem Zwischenbericht zur Finanzlage (GRDrs 561/2011) werden die Veränderungen im Haushaltsvollzug 2011 dargelegt. Diese Änderungen werden ebenfalls in den Nachtragshaushalt aufgenommen.

Demnach ergeben sich insbesondere höhere Gewerbesteuererträge (220 Mio. EUR) und dementsprechend auch eine höhere abzuführende Gewerbesteuerumlage (35,8 Mio. EUR). Auf Ertragsseite sind aufgrund der Mai-Steuerschätzung zudem Mehreinnahmen von 7,0 Mio. EUR beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und weitere 37,0 Mio. EUR bei den Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu erwarten.

Ebenso ist im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs durch die Steuermehreinnahmen im Jahr 2011 mit einer gegenüber der Finanzplanung höheren FAG-Umlage und geringeren Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2013 zu rechnen. Zum Ausgleich dazu wird im Jahr 2011 eine (nicht zahlungswirksame) Zuführung zur FAG-Rückstellung (44 Mio. EUR) vorgenommen.

Die vom Gemeinderat mit GRDrs 62/2011 beschlossene Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms führt zu zusätzlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt (20,61 Mio. EUR) und zu einer Erhöhung der Investitionen im Finanzhaushalt (4,34 Mio. EUR). Nachdem der Gemeinderatsbeschluss die Finanzierung der Fortschreibung des Sonderprogramms Schulsanierungen aus den Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer vorsieht, ist auch diese Veränderung in den Nachtrag aufzunehmen.

Ebenfalls im Nachtrag berücksichtigt sind die Veränderungen bei den Zinserträgen aus Termingeldern und die niedrigeren Zinsaufwendungen für Kreditmarktdarlehen.

Die Veränderungen des Nachtragshaushaltplans führen im Ergebnishaushalt zu Verbesserungen von 176,89 Mio. EUR. Gegenüber dem bei der Planaufstellung ausgewiesenen Fehlbetrag von 105,37 Mio. EUR ergibt sich nunmehr ein Überschuss von
71,52 Mio. EUR.

Im Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Verbesserungen des Ergebnishaushalts (220,89 Mio. EUR) und den neu veranschlagten Investitionsauszahlungen (154,34 Mio. EUR) eine Erhöhung des Finanzierungsmittelbestands von 66,6 Mio. EUR. Davon sind 44 Mio. EUR über die Bildung der FAG-Rückstellung gebunden, sodass zur Verminderung des bei der Haushaltsaufstellung ausgewiesenen Kreditbedarfs von 187,4 Mio EUR noch 22,5 Mio. EUR eingesetzt werden können. Die Kreditermächtigung kann somit auf 164,9 Mio. € vermindert werden.

Damit kann die Beteiligung an dem Baden-Württemberg-Konsortium ohne weitere Kreditermächtigung finanziert werden.

Da zeitgleich mit diesem Nachtrag die Jahresabschlussvorlage 2010 eingebracht wird, und in Kürze bereits der Entwurf zum Doppelhaushaltsplan 2012/2013 vorliegt, werden die formal vorgeschriebenen Übersichten und Anlagen zum Nachtragshaushalt (Rücklagen-, Rückstellungs-, Schuldenübersicht usw.) diesem Nachtragshaushaltsplan nicht beigefügt.







Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1 Nachtragshaushaltssatzung 2011
2 Nachtragshaushaltsplan 2011






Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen

2





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Anlage 1 Nachtragshaushaltssatzung.pdfAnlage 1 Nachtragshaushaltssatzung.pdfAnlage 2 Nachtragshaushaltspläne.pdfAnlage 2 Nachtragshaushaltspläne.pdf