Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9011-00.02
GRDrs 562/2011
Stuttgart,
07/12/2011



Eckdaten zum Doppelhaushalt 2012/2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2011
21.07.2011



Beschlußantrag:

Von den Eckdaten zum Doppelhaushalt 2012/2013 (Ergebnishaushalt) und den Referats- bzw. Ämterbudgets 2012/2013 (Ergebnishaushalt und regelmäßig wiederkehrende Investitionsauszahlungen im Finanzhaushalt) wird Kenntnis genommen.



Begründung:


Nach der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Sitzungsplanung zur Beratung des Doppelhaushalts 2012/2013 wird der Planentwurf am 06.10.2011 im Gemeinderat eingebracht. Die Verabschiedung soll in der dritten Lesung am 16.12.2011 erfolgen.
Mit dem Haushaltsausschreiben vom 10.01.2011 (BMA-Mitteilungen Nr. 1/2011) wurde das Verfahren zur Erstellung des Doppelhaushalts 2012/2013 eingeleitet. Auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei erhobenen Eckwerte (Steuern, Schlüsselzuweisungen und Umlagen) und den von den Ämtern gemeldeten Zahlen (Erträge, vorabdotierte Aufwendungen sowie Sondereinflüsse) sowie unter Berücksichtigung der mit den Ämtern geführten Budgetgespräche hat die Finanzverwaltung die Referats- und Ämterbudgets fertig gestellt. Eine allgemeine Steigerungsrate für die prognostizierte Tarifentwicklung konnte lediglich bei den Personalkosten von rd. 2 % in 2012 und rd. 1 % in 2013 berücksichtigt werden.

Im Anschluss an die Budgetfestlegung (Ergebnishaushalt) werden der Finanzhaushalt und die Finanzplanung bis 2015 erarbeitet.


Budgetierungsgrundlagen

Das Budgetierungsverfahren orientiert sich am Verfahren der Vorjahre:

Ergebniswirksamer Aufwand
des jeweiligen Amts im Vorjahr
-
einmalige Sondereinflüsse des Vorjahres
-
Neufestsetzungen im Budget (z. B. Mietverrechnung Amt 23)
-
HSK 2009
-
Vorabdotierte interne Leistungsverrechnungen
-
Ansätze des Vorjahres, die 2012 bzw. 2013 vorabdotiert werden
-
Abschreibung und Verzinsung
-
Steuerungsumlage
+/-
Berücksichtigung von Vorgaben durch GR-Beschlüsse
+/-
Berücksichtigung organisatorischer Änderungen
=
Bereinigtes Vorjahresbudget
+
Neufestsetzungen im Budget (z. B. Mietverrechnung Amt 23)
-/+
HSK 2009 in 2012 bzw. 2013
+/-
Sondereinflüsse in 2012 bzw. 2013
=
Budgetvorgabe
+
Vorabdotierte interne Leistungsverrechnungen 2012 bzw. 2013 (einschließlich Nebenkostenanteile der Mietverrechnungen Amt 23)
+
Vorabdotationen 2012 bzw. 2013
(+
Abschreibung und Verzinsung)*
(+
Steuerungsumlage)*
=
Amtsbudget Ergebnishaushalt 2012 / 2013
* = in den vorliegenden Budgetberechnungen noch nicht eingearbeitet!

Die Budgets wurden wie in den Vorjahren auf Basis der Vorjahresplanwerte (2011) aber erstmals unter Beachtung von doppischen Ergebnissen ermittelt, was in Einzelfällen nochmals zu Budgetanpassungen führte.

Von den Referaten und Ämtern wurden im Ergebnishaushalt Sondereinflüsse für 2012 und 2013 von 80 Mio. EUR bzw. 70,1 Mio. EUR geltend gemacht. Davon waren aus zwingenden Gründen in den Budgetentwürfen 14,1 Mio. EUR bzw. 20,4 Mio. EUR zu berücksichtigen (zum Vergleich: 2010 bzw. 2011 wurden Sondereinflüsse in Höhe von 18,9 Mio. EUR bzw. 19,6 Mio. EUR anerkannt). Darin enthalten sind auch die zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung der Kindertagesstättenverordnung (Verbesserung der Personalschlüssel).

Zu weiteren von den Ämtern gemeldeten Sondereinflüssen wird dem Gemeinderat in entsprechenden Mitteilungsvorlagen berichtet. Wie schon in den Vorjahren wird die Verwaltung zu Beginn der Haushaltsberatungen eine Übersicht über die Mitteilungsvorlagen der Fachreferate und dem damit verbundenen Finanz- bzw. Stellenbedarf vorlegen.

Im Finanzhaushalt wurden die so genannten „Sonstigen Investitionen“, d.h. die regelmäßig wiederkehrenden Investitionsausgaben für laufende Beschaffungen und bauliche Verbesserungsmaßnahmen budgetiert. Bemessungsbasis ist der jeweilige Vorjahresansatz.

Vorläufiges Ergebnis der Budgetierung

Nach dem jetzigen Stand ist – unter Berücksichtigung der vorläufigen Ansätze für Abschreibung und Verzinsung sowie die Auflösung der Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -beiträgen – für 2012 ein positives Ergebnis von 22 Mio. EUR und für 2013 von 9,4 Mio. EUR ausgewiesen.

Die Eckdaten entsprechen dem derzeitigen Planungsstand. Die Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung sind in die Planung eingeflossen. Ein Haushaltserlass für das Jahr 2012 wurde vom Finanzministerium noch nicht vorgelegt. Aus den Budgetgesprächen ist noch eine Reihe von Prüfungsaufträgen zu erledigen, deren Umsetzung noch Änderungen nach sich ziehen können.

Insbesondere die Erträge und Aufwendungen des JobCenters für die künftigen Aufgaben als Optionskommune sind noch detailliert zu planen.

Vergleich mit der Finanzplanung 2012 – 2013

Erträge

Auf Ertragsseite sind im Wesentlichen zwei größere Veränderungen gegenüber der bisherigen Finanzplanung festzustellen.

Das prognostizierte Gewerbesteueraufkommen liegt mit 520 Mio. EUR für 2012 bzw. 560 Mio. EUR für 2013 über den alten Finanzplanungswerten in Höhe von 434 / 474 Mio. EUR, aber immer noch deutlich unter dem Aufkommen vor der Finanz- und Wirtschaftskrise (2009: 669 Mio. EUR, 2008: 632 Mio. EUR, 2007: 719 Mio. EUR)

Die Schlüsselzuweisungen liegen 2012 mit 7,6 Mio. EUR leicht über, in 2013 mit 49,7 Mio. EUR aber bereits wieder deutlich unter den ursprünglichen Finanzplanungswerten.

Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse erhöhen sich um 27,1 Mio. EUR / 46,5 Mio. EUR auf 200 Mio. EUR / 221 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Zuweisungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Kinderbetreuung nach § 29b u. c FAG zurück zu führen.

Die Übernahme des JobCenters in die alleinige städtische Trägerschaft führt auf der Ertragsseite zu einer weiteren großen Abweichung. Nach derzeitigem Erkenntnisstand aus dem Options-Projekt wird für die Leistungsbeteiligung des Bundes nach dem SGB II mit zusätzlichen Erträgen von 151,0 Mio. EUR in 2012 bzw. 156,6 Mio. EUR in 2013 gegenüber der Finanzplanung gerechnet. Diesen Erträgen stehen jedoch natürlich auch entsprechende Aufwendungen gegenüber.

Während sich die öffentlich-rechtlichen Entgelte mit 77,4 Mio. EUR für Jahr 2012 und 79,1 Mio. EUR für 2013 im bisherigen Rahmen bewegen, mussten die Ansätze bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten (- 8,7 Mio. EUR auf 49,6 Mio. EUR bzw. - 9,2 Mio. EUR auf 49,1 Mio. EUR) an die voraussichtliche Entwicklung unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2010 angepasst werden.

Aufwendungen

Für die Personalkosten sind 2012 und 2013 508,6 Mio EUR bzw. 515,4 Mio EUR einkalkuliert (zum Vergleich 2011: 482 Mio EUR). Die Planung basiert auf den Eckwerten der bis Ende Februar 2012 geltenden Tarifvereinbarung, den Kosten für die 51 beschlossenen Stellenvorgriffsschaffungen im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens 2010, der gesetzlichen Anpassung der Beamtenbesoldung zum 01.04.2011 um 2 % und der vereinbarten Anhebung des Leistungsentgelts um jährlich 0,25 % 2011 bis 2013. Außerdem wird eine moderate Anpassung der Vergütungen und Beamtenbesoldung 2012 und 2013 unterstellt. Auch die zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung der Kindertagesstättenverordnung in den städtischen Einrichtungen sind in die Planung der Personalkosten eingeflossen.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich in 2012 und 2013 voraussichtlich auf 219,4 Mio. EUR / 227,9 Mio. EUR. Die Reduzierung um 8,8 Mio. EUR in 2012 bzw. um 11 Mio. EUR in 2013 gegenüber der Finanzplanung ist im Wesentlichen auf Erkenntnisse aus dem ersten doppisch gebuchten Haushaltsjahr und die Berichtigung der Veranschlagungspraxis (Abgrenzung FinHH / ErgHH, Umschichtung einzelner Ansätze in andere Kostenartengruppen) zurück zu führen.

Die sozialen Leistungen schlagen 2012 / 2013 voraussichtlich mit 558,1 Mio. EUR bzw. 568,6 Mio. EUR zu Buche (+ 262,3 Mio. EUR / + 265 Mio. EUR). Die Gründe für die Steigerung ergeben sich insbesondere aus der vollständigen Übernahme der Trägerschaft des JobCenters und den im Haushalt der LHS abzubildenden Transferaufwendungen, wobei diese auf der Ertragsseite durch entsprechende Zuweisungen und Erstattungen gedeckt sind. Die bisherige kommunale Leistungsbeteiligung nach SGB II in Höhe von knapp 130 Mio. EUR wird aus dem Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen umgeschichtet (geänderte Kontierungszuordnung).

Für Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind nur noch 25,3 Mio. EUR 2012 und 28,9 Mio. EUR 2013 vorgesehen (- 26,9 Mio. EUR / - 27,3 Mio. EUR). Dies liegt an der Reduzierung des Kreditbedarfs und an der zeitlichen Verzögerung bei der Aufnahme von Krediten für Investitionen des Doppelhaushalt 2010/2011 aufgrund der guten Liquiditätslage. Beim Zinsaufwand sind auch die zu zahlenden Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückerstattungen enthalten.

Die Abschreibungen werden im Gesamthaushalt vorläufig mit jeweils 120 Mio. EUR für die Jahre 2012/2013 geplant.

Die Gewerbesteuerumlage fällt infolge des höheren Gewerbesteueraufkommens entsprechend höher aus (+ 14,4 Mio. EUR / + 15,4 Mio. EUR).

Die gegenüber der bisherigen Planung höhere Steuerkraft in den Jahren 2010 und 2011 führt mit einem Zeitversatz von 2 Jahren in 2012 und 2013 zu Mehraufwendungen bei der FAG-Umlage (+ 32,2 Mio. EUR / + 27 Mio. EUR).


Änderungen in den Budgets der Referate

Beim Referat WFB liegt die Ursache für die Steigerungen des Budgets (+ 121,5 Mio. EUR / + 131,7 Mio. EUR) hauptsächlich am JobCenter. Durch die Eingliederung des JobCenter steigt das Budget um 134,9 Mio. EUR bzw. 138,1 Mio. EUR. Dazu kommen Steigerungen im Budget der Kämmerei (+ 13,8 Mio. EUR / + 14,9 Mio. EUR) bedingt durch höhere vorabdotierte Zuschüsse und Kostenerstattungen. Dem gegenüber stehen geringere Aufwendungen im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft (- 23,1 Mio. EUR / - 14,1 Mio. EUR) die hauptsächlich durch geringere Aufwendungen für Zinsen und für die FAG-Umlage zurückzuführen sind.

Im Referat SJG steigt das Budget um 11,4 Mio. EUR bzw. 32,8 Mio. EUR. Die Gründe hierfür sind Steigerungen des Budgets des Sozialamts um 6,5 Mio. EUR / 13,8 Mio. EUR und des Jugendamts um 4,9 Mio. EUR / 19,1 Mio. EUR. Beim Sozialamt sind die gestiegenen Transferaufwendungen die Hauptursache für diesen Anstieg. Ursachen für die Steigerungen im Jugendamt sind die Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der KiTaVO und die gestiegene Jugendhilfe.

Die Schwankungen in den Budgets der Referate StU und T liegen zum größten Teil daran, dass in den Budgets 2012 und 2013 noch keine Steuerungsumlage enthalten ist.

Zusammenfassung

Trotz der ausgewiesenen positiven Ergebnisse in Höhe von 22 Mio. EUR in 2012 und 9,5 Mio. EUR in 2013 kann nicht von einer grundlegenden strukturellen Verbesserung in den Ergebnishaushalten ausgegangen werden. Nach den Ausführungen im Finanzzwischenbericht (GRDrs 561/2011) sind zur Finanzierung der im Doppelhaushalt 2010/2011 veranschlagten Investitionen noch Kreditaufnahmen von zusammen
213 Mio. EUR erforderlich.

Im Hinblick auf diese Vorbelastung und die anstehenden Aufgaben (u. a. Fortführung des Sonderprogramms Schulsanierungen, Schulkindbetreuungskonzept, weiterer Ausbau der Kleinkindbetreuung, dringende Verkehrsinvestitionen etc.) ergeben sich für den Doppelhaushalt 2012/2013 und die Finanzplanung erhebliche finanzielle Belastungen (Investitionen und laufende Betriebskosten) deren Finanzierung aus den relativ geringen Überschüssen nicht möglich sein wird.

Wie schon im Finanzzwischenbericht bemerkt, ist es daher unerlässlich, die solide und sparsame Finanzpolitik auch in den kommenden Jahren konsequent fortzuführen. Bei der Beratung des Stadthaushalts 2012/2013 wird dann unter Beachtung der finanziellen Gegebenheiten zu entscheiden sein, in welchem Rahmen die o. g. Aufgaben umgesetzt werden können.





Dr. Wolfgang Schuster


Anlagen
1. Ergebnis der Budgetierung 2012 / 2013 (Gruppierungsübersicht)
2. Budgetübersichten nach Referaten und Teilhaushalten


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen








Anlagen



<Anlagen>



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