Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 509/2011
Stuttgart,
07/18/2011



Interimistische Betriebskindertagesstätte in der Bismarckstraße 8



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.07.2011



Beschlußantrag:

1.) Bis zum Neubau einer Betriebskindertagesstätte auf dem Areal der Rathausgarage wird eine Interimskindertagesstätte mit 15 Plätzen für Kleinkinder (0-3 Jahre) in der Bismarckstraße 8 ab dem 1. Oktober 2011 eingerichtet.

2.) Das Jugendamt wird ermächtigt, die für die Einrichtung notwendige Investition von geschätzten 37.500,- € überplanmäßig bei PSP-Element 7.519.365.600.999 "Einrichtung städt. Kita" zu tätigen. Es wird Kenntnis genommen, dass die jährlichen Folgelasten in Höhe von 315.287,50 € (Gesamtausgaben abzüglich Gebühreneinnahmen) im Rahmen der inneren Verrechnung zwischen Jugendamt und Haupt- und Personalamt abgerechnet werden.

3.) Von dem zusätzlichen Personalbedarf von 5,7974 Stellen für die Tageseinrichtung Betriebskindergarten Bismarckstraße 8 wird Kenntnis genommen.

4.) Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Inbetriebnahme der Einrichtung (voraussichtlich ab 1. Oktober 2011) insgesamt 5,7974 Mitarbeiter/innen ohne Blockierung von Planstellen zu beschäftigen.

5.) Über die Schaffung der erforderlichen Stellen (2,5 Stellen in S 8, 2,0256 Stellen in S 6, 0,9 Stelle in S 3 und 0,3718 Stelle in EG 3) wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum Stellenplan 2012/2013 entschieden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die bestehende Betriebskindertagesstätte in der Eberhardstraße 61 ist seit der Inbetriebnahme so stark nachgefragt, dass eine lange Warteliste für die Kleinkinder (0-3 Jahre) existiert. Da der Bedarf weiter steigt und es auch als Personalgewinnungsmaßnahme unabdingbar ist, eine Kinderbetreuung anzubieten, hat die Verwaltung schon seit längerer Zeit intensiv nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Mit dem Gebäude Bismarckstraße 8 steht jetzt eine Interimslösung zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen

Die Umbaukosten von geschätzten 65.000,- € werden vom Amt für Liegenschaften und Wohnen getragen.

Das Jugendamt wird die für die Einrichtung notwendige Investition von geschätzten 37.500,- € überplanmäßig bei PSP-Element 7.519.365.600.999 tätigen.

Die jährlichen Folgelasten in Höhe von 315.287,50 € (Gesamtausgaben abzüglich Gebühreneinnahmen) werden im Rahmen der inneren Verrechnung zwischen Jugendamt und Haupt- und Personalamt auf nachfolgenden Konten abgerechnet:

Sachkonto 48112301 Miete, Pacht; Sachkonto 48112302 Nebenkosten; Sachkonto 48115191 Betriebskindergarten.


Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat SJG
GPR





i. V.
Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung



Seit dem Jahr 2004 wird im Gebäude Eberhardstraße 61 eine Betriebskindertagesstätte betrieben. In dieser Einrichtung werden 30 Kinder betreut (20 Kinder 3-6 Jahre, 10 Kinder 0-3 Jahre). Schon nach kurzer Zeit zeigte sich, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen weit höher ist als das Angebot. Vor allem im Bereich der 0 – 3 Jährigen fehlen ständig ca. 30 Plätze. Darüber hinaus ist mit einem weiteren und steigenden Bedarf zu rechnen. Die derzeitige Warteliste ist nicht vollständig repräsentativ, da viele Beschäftigte von einer Anmeldung ihrer Kinder absehen, da sie aufgrund der bekanntermaßen langen Wartelisten sich keine Chance ausrechnen.

Im Personalbeirat wurde dieses Thema am 22. März 2011 und am 10. Mai 2011 erörtert.

Schon früh hat die Verwaltung nach Lösungen gesucht, dem Bedarf gerecht zu werden. So wurde erörtert, ob es möglich ist, bestehende Plätze in städtischen Einrichtungen für Kinder von Beschäftigten zu reservieren. Da es jedoch auch in diesen Einrichtungen Wartelisten gibt, wäre dies auf breites Unverständnis in der Bevölkerung gestoßen. Darüber hinaus zeigte es sich, dass der Bedarf vor allem im innerstädtischen Bereich, also nahe am Arbeitsplatz der Eltern, besteht. Es wurde daher intensiv nach Immobilien in der Innenstadt gesucht, die die Anforderungen für eine Kindertagesstätte erfüllen. Leider scheiterten alle Objekte an der zu geringen Größe oder an der fehlenden Freifläche. Die Option für den Bau einer Betriebskindertagesstätte auf dem Dach des Neubaus anstelle der Rathausgarage musste aufgrund der angespannten Haushaltslage verschoben werden.

Im Zuge des nun geplanten Neubaus könnte die städtische Betriebskindertagesstätte ihr Betreuungsangebot um 2 Gruppen erweitern. Eine Fertigstellung des Gebäudes wäre frühestens nach den Sommerferien 2014 möglich. Da der hohe Bedarf an Betreuungsplätzen kurzfristig gedeckt werden muss, wird eine Interimslösung angestrebt. Diese ist jetzt mit dem Gebäude Bismarckstraße 8 gegeben. Es handelt sich hierbei um den leerstehenden Geschwisterkindergarten des Olgahospitals. Inwieweit ein nahtloser Übergang vom Standort Olgahospital in die Neubebauung des Rathausgaragen-Areals gewährleistet werden kann, ist derzeit mangels exaktem Zeitplans bezüglich der weiteren Entwicklung des Olgahospitals ungewiss. Ggf. wäre für die städtische Betriebskindertagesstätte eine weitere Zwischenlösung zu suchen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Neubebauung des Rathausgaragen-Areals nicht in den Haushalt 2012/13 aufgenommen wird. Hierzu würde seitens des Jugendamts und dem Amt für Liegenschaften und Wohnen eine überbrückende bzw. dauerhafte Lösung aufgezeigt werden.


Standortsuche:

Trotz intensiver laufender Suche ist derzeit die Bismarckstraße 8 die einzige Realisierungsmöglichkeit. Das eingeschossige Kindergartengebäude (Baujahr 1992) wurde bisher als Geschwisterkindergarten vom Olgahospital genutzt. Die befristete Baugenehmigung ist zum 31.12.2010 abgelaufen, ein Antrag auf eine weitere befristete Nutzung ist bereits beim Baurechtsamt eingereicht worden.

Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten können vom Klinikum Stuttgart über eine interne Nutzungsvereinbarung dem Amt für Liegenschaften und Wohnen bzw. dem Jugendamt zur Nutzung überlassen werden. Die Nutzungsvereinbarung wird zeitlich beschränkt auf den Umzug des Olgahospitals an seinen neuen Standort am Klinikum Mitte, der frühestens ab Mitte 2013 erfolgen wird.


Investitionen und Wirtschaftlichkeit:

Um dem städtischen Standard für Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden und die aktuell gültigen baurechtlichen Auflagen zu erfüllen, sind Anpassungsarbeiten im und am Gebäude notwendig, bspw. das Anbringen von Rauchmeldern, Sonnenschutz, etc. Zudem werden Anpassungen an den Außenanlagen und am barrierefreien Zugang zur Kindertagesstätte notwendig.

Die dafür anfallenden einmaligen Baukosten werden auf ca. 65.000 € geschätzt und über das laufende Budget des Amts für Liegenschaften und Wohnen gedeckt. Für die Neuausstattung und Einrichtung der 1,5 Gruppen mit insgesamt 15 Kindern sind Mittel in Höhe von 37.500 € zu veranschlagen. Die Investitionskosten betragen insgesamt 102.500 €.

Im Vergleich zu anderen städtischen Projekten sind die Kosten für 1,5 Gruppen sehr günstig.


Personalbedarf Jugendamt:

Für den Betrieb der neuen Einrichtung entstehen jährlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von 235.051 €. Diese setzen sich auf der Grundlage der derzeit geltenden Personalausstattungsrichtlinien wie folgt zusammen:

Funktion
Bewertung
Stellen
Personalkosten
Einrichtungsleitung
S 8 (EG 8)
1,0000
43.500 €
Gruppenleitungen
S 8 (EG 8)
1,5000
65.250 €
Zweitfachkräfte
S 6 (EG 6)
1,0000
40.000 €
Zusatzfachkräfte
S 3 (EG 3)
0,9000
32.040 €
Frühdienst
S 6 (EG 6)
1,0256
41.024 €
hauswirtschaftliche Mitarbeiterin
EG 3
0,3718
13.237 €
insgesamt
5,7974
235.051 €

Über die Schaffung der erforderlichen 5,7974 Stellen wird im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zum Stellenplan 2012/2013 entschieden.

Das Jugendamt wird ermächtigt, bei Inbetriebnahme der Einrichtung (voraussichtlich ab 1. Oktober 2011) insgesamt 5,7974 Mitarbeiter/innen ohne Blockierung von Planstellen zu beschäftigen.


Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten jährlich (51)
235.051,00 €
Betriebs-/Sachkosten jährlich (51)
41.259,00 €
Betriebskosten jährlich (23)
47.280,00 €
Abschreibung (2% der Baukosten)
1.300,00 €
Abschreibung (10% der Ausstattung)
3.750,00 €
Verzinsung (5,5% von 102.500,00 €)
5.637,50 €
jährliche zusätzliche Folgeausgaben
334.277,50 €
Abzüglich jährliche zusätzliche Folgeeinnahmen
18.990,00 €
Jährliche Folgelasten insgesamt
315.287,50 €


Finanzierung:

Die Umbaukosten in Höhe von 65.000 Euro werden vom Amt für Liegenschaften und Wohnen getragen.

Das Jugendamt wird die für die Einrichtung notwendige Investition von geschätzten 37.500,- € überplanmäßig bei PSP-Element 7.519.365.600.999 tätigen.

Die jährlichen Folgelasten (Gesamtausgaben abzüglich Gebühreneinnahmen) werden im Rahmen der inneren Verrechnung zwischen Jugendamt und Haupt- und Personalamt auf nachfolgenden Konten abgerechnet:

Sachkonto 48112301 Miete, Pacht
Sachkonto 48112302 Nebenkosten
Sachkonto 48115191 Betriebskindergarten


Betriebskonzept:

Die Betriebsträgerschaft für die städtische Betriebskindertagesstätte übernimmt das Jugendamt der Stadt Stuttgart. Die Geschäftsführung obliegt dem Haupt- und Personalamt.

Im Gebäude Bismarckstraße 8 werden interimsweise 15 Betreuungsplätze für Kinder von 0-3 Jahren eingerichtet.

Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden, müssen zum Ende des Kindergartenjahres auf einen freiwerdenden Platz der Einrichtung ihrer Wohnortgemeinde oder in die Eberhardstraße 61 wechseln. Dies stellt auch kein Problem dar, da freie Plätze für die Altersgruppe der 3-6 Jährigen meist in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird der Wechsel in die Wohnortgemeinde von den Eltern auch häufig gewünscht.

Die Öffnungszeiten sollen analog zur bestehenden Betriebskindertagesstätte Eberhardstraße 61 von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr sein. Ein Früh- und/oder Spätdienst von 6:30 Uhr und bis 17:00 Uhr sollte zusätzlich gebucht werden können.

Die Gebühren werden ebenfalls analog zu den Gebühren in der bestehenden Betriebskindertagesstätte Eberhardstraße 61 unter Berücksichtigung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung festgelegt. Ein Krippenzuschlag, wie er in den städtischen Kindertagesstätten eingeführt wurde, wird nicht erhoben.

Das Angebot von Teilzeitplätzen (sog. Sharing-Plätzen) kann bei diesem Standort nicht verwirklicht werden. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass sowohl aus Platzgründen (jedes Kleinkind benötigt einen eigenen Ruhebereich) als auch aus pädagogischen Gründen (2 Tage Eingewöhnung in der Kita, dann wieder 5 Tage zu Hause, danach theoretisch wieder neue Eingewöhnung) davon abgesehen werden muss.

Eventuell kann dieses Angebot im Zusammenhang mit der Betriebs-Kita, die im Neubau der Rathausgarage errichtet werden soll, wieder aufgegriffen werden.


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