Mit der Gemeinschaftsschule ist ab dem Schuljahr 2012/2013 eine neue Schulart in Baden-Württemberg gestartet. Zu den so genannten Starterschulen gehören eine Reihe von Schulen, welche sich bereits seit einigen Jahren mit individualisierten Lernformen beschäftigen. Eine Stuttgarter Schule war nicht unter den Starterschulen vertreten. Mit der zweiten Tranche wurde die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Elise von König-Schule genehmigt (GRDrs 593/2012). Bisher ist die Elise von König-Schule die einzige Gemeinschaftsschule im Stadtgebiet. Bereits zum Start der zweiten Tranche zeichnete sich jedoch ein großes Interesse anderer Schulen in Stuttgart an der neuen Schulart Gemeinschaftsschule ab. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule, die nach individualisierten und kooperativen Lernformen in heterogenen Lerngruppen ohne äußere Differenzierung arbeitet. Es werden alle Bildungsstandards (Haupt-, Sonder-, Realschule und Gymnasium) unterrichtet und Lehrkräfte der verschiedenen Bildungsstandards an einer Gemeinschaftsschule eingesetzt. Das Lernangebot wird in einem drei- oder viertägigen Ganztagesschulbetrieb organisiert. Kern einer Gemeinschaftsschule bildet die Sekundarstufe 1 von Klassenstufe 5 bis 10. Daneben können eine Grundschule sowie eine gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe 2) mit einer Gemeinschaftsschule verbunden werden. Die Gemeinschaftsschule ist eine inklusive Schule. Die Schullaufbahn an einer Gemeinschaftsschule verläuft ohne Nichtversetzung und ohne Noten. Eine Notengebung ist für einen Wechsel an eine andere Schulart und für den Schulabschluss vorgesehen. Die Leistungsrückmeldung erfolgt entweder mündlich, auch im Beisein der Eltern, oder in schriftlicher Form in einem Leistungsbericht. Für die Orientierung der Lernentwicklung dient das Kompetenzraster, welches auch Grundlage für die Lernangebote darstellt. Die Verwaltung hat über die beabsichtigte Einrichtung von Gemeinschaftsschulen mit GRDrs 214/2012 und GRDrs 593/2012 berichtet. Nach den so genannten Starterschulen werden zum kommenden Schuljahr 2013/2014 die Gemeinschaftsschulen der zweiten Tranche ihre Arbeit aufnehmen. Die Elise von König-Schule, welche im vergangenen Oktober 2012 als Gemeinschaftsschule beantragt wurde, ist Teil dieser zweiten Tranche. Im Rahmen der Beschlussfassung der GRDrs 358/2011 (Schulentwicklungsplan 2009-2020 für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart) wurden durch den Gemeinderat sieben Standorte als mögliche Gemeinschaftsschulstandorte zu Prüfung festgelegt. Mit GRDrs 593/2012 wurden für zwei weitere Standorte Prüfaufträge erteilt. Darüber hinaus haben eine Reihe von weiteren Schulen Interesse an einer Gemeinschaftsschule bekundet. Neben zahlreichen Werkrealschulen zeigen sich auch einige Realschulen für die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule interessiert. Eine Übersicht aller entsprechenden Schulen ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Mit GRDrs 902/2012 hat der Gemeinderat für die Stadtbezirke Stuttgart-West und Stuttgart-Süd eine Konzentration der vorhandenen Werkrealschulen auf jeweils einen Standort beschlossen. In beiden Stadtbezirken ist die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule weiterhin erklärtes Ziel der Bezirksbeiräte und Schulen vor Ort. In Stuttgart-West hat sich spätestens mit der Zusammenführung der beiden Werkrealschulen Friedensschule und Falkertschule am Standort Falkertschule/Schloß-Realschule dieser als der zentrale weiterführende Schulstandort des Stadtbezirks herauskristallisiert. Der ursprünglich im Rahmen der GRDrs 358/2011 beschlossenen Prüfauftrag für den Standort Friedensschule/Schwabschule sollte vor diesem Hintergrund ebenfalls abgeschlossen bzw. auf den Standort Falkertschule/Schloß-Realschule übertragen werden. Auch in Stuttgart-Süd hat wie mit GRDrs 280/2013 dargestellt die Prüfung der Verwaltung ergeben, dass der Standort Lerchenrainschule die besseren Voraussetzungen zur Etablierung einer Gemeinschaftsschule bildet. Der Prüfauftrag für die Heusteigschule kann vor diesem Hintergrund als abgeschlossen betrachtet werden. Für den Bereich der Oberen Neckarvororte ergibt sich mit der Interessensbekundung der Wilhelmsschule Wangen ebenfalls eine neue Ausgangssituation. Angesichts der zentralen Lage der Schule sowie der verkehrsgünstig guten Erreichbarkeit sind aus Sicht der Schulverwaltung die Aussichten auf Etablierung einer quantitativ erfolgreichen Gemeinschaftsschule am eher peripher gelegenen Standort Steinenbergschule direkt tangiert. Das Schulverwaltungsamt führt vor diesem Hintergrund Gespräche mit den betroffenen Schulen und Bezirksvorstehern. Hier der Überblick für alle Standorte:
Gerade in Stuttgart ist vor dem Hintergrund einer zunehmenden Anzahl an interessierten Schulen im Rahmen der nun zu beschließenden sowie der weiteren Antragstellungen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen eine grundlegende Struktur zur weiteren Entwicklung der Sekundarstufe I (ohne Gymnasien) im Kontext des laufenden Schulentwicklungsplanungsprozesses zu berücksichtigen. Andernfalls ist die für eine bedarfsgerechte Schullandschaft notwendige Planung und Steuerung nicht gegeben. Neben der Interessenslage der einzelnen Schulen sowie den durch die Schulgemeinden zu erarbeitenden pädagogischen Konzepten muss die sukzessive Einrichtung weiterer Gemeinschaftsschulen daher auch sowohl an der langfristigen Schülerentwicklung orientiert sein als auch eine ausgewogene und bedarfsorientierte Verteilung von Schulstandorten zum Ziel haben. Im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden an den öffentlichen Werkrealschulen und Realschulen in Stuttgart insgesamt 12.326 Schülerinnen und Schüler beschult, davon 1.613 in Klassenstufe 5. Mit Stand April 2013 haben sich an diesen Schulen noch rund 1.400 Schülerinnen und Schüler für das kommende Schuljahr und somit nochmals rund 200 Schülerinnen und Schüler weniger angemeldet. Damit ist der bereits im aktuellen Schuljahr zu beobachtende verstärkte Trend auf die Gymnasien ungebrochen. Eine erste Fortschreibung der Entwicklung der Übertritte auf die weiterführenden Schulen ist im Folgenden dargestellt. Fazit: Auf Grund des breit gefächerten gymnasialen Angebots in Stuttgart ist davon auszugehen, dass sich weitere Gemeinschaftsschulstandorte nur bedingt auf die Nachfrage an den allgemeinen Gymnasien auswirken wird. Im Sinne des von der Landesregierung formulierten langfristigen Zwei-Säulen-Modells in der Schullandschaft ist für die zweite Säulen neben den Gymnasien mit derzeit Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen in Stuttgart aus Sicht der Schulverwaltung daher langfristig mit maximal 1.600 bis 1.700 Schülerinnen und Schüler je Klassenstufe zu rechnen. Legt man hierbei einen rechnerischen Klassenteiler von 25 zu Grunde (offizieller Klassenteiler = 30), ergibt dies einen langfristigen gesamtstädtischen Bedarf von maximal 68 Klassenzügen im Bereich der Sekundarstufe I (ohne Gymnasien). Dies entspricht rund 28 bis maximal 30 Standorten. Auf Grund des begrenzten Potenzials kann nicht jeder der oben genannten interessierten Standorte Gemeinschaftsschule werden. Die weitere Prüfung interessierter Schulen hinsichtlich der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule muss daher auf Basis dieser grundlegenden langfristigen Entwicklungstendenz erfolgen, und sowohl die dargestellten Bedarfe als auch die Verteilung der Standorte über das Stadtgebiet berücksichtigen. Dies setzt eine intensive Prüfung und Steuerung durch die Verwaltung voraus. Darüber hinaus gibt es seitens des Landes mittlerweile einen verstärkten Fokus auf die Weiterentwicklung von Realschulen zu Gemeinschaftsschulen, auch um der Gefahr, dass Gemeinschaftsschulen in der Öffentlichkeit als reine Umbenennung bestehender Werkrealschulen wahrgenommen werden, entgegenzuwirken. 2. Antrag auf Einrichtung weiterer Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2014/2015 Zum 1. Oktober 2013 soll für folgende drei Schulen beim Land die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2014/2015 beantragt werden. 2.1 Altenburgschule Im Stadtbezirk Bad Cannstatt befindet sich die Grund- und Werkrealschule Altenburgschule. In der Grundschule befinden sich im aktuellen Schuljahr 2012/2013 284 Schülerinnen und Schüler sowie in der Werkrealschule 163 Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der Beratungen zum Schulentwicklungsplan 2009-2020 (GRDrs 358/2011) wurde ein Prüfauftrag für die Altenburgschule als möglicher Standort für eine Gemeinschaftsschule beschlossen. Die Gesamtlehrerkonferenz wie auch die Schulkonferenz haben der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule zugestimmt. Schülerpotential: Grundvoraussetzung für eine Gemeinschaftsschule ist eine stabile 2-Zügigkeit mit mindestens 40 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang. Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf die beiden Grundschulen Altenburgschule und Carl-Benz-Schule. In der folgenden Tabelle ist das prognostizierte Schülerpotential für die kommenden Jahre dargestellt: Schülerpotential Gemeinschaftsschule Altenburgschule
Für den laufenden Betrieb der Ganztagsschule an den zu beantragenden Gemeinschaftsschulen ist mit jährlich folgenden finanziellen Mittel zu rechnen:
Altenburgschule 290.000 Euro (Mittel bereits vorhanden)
Körschtalschule 290.000 Euro (Mittel bereits vorhanden)
Anne-Frank-Realschule (3-zügig) 410.000 Euro
Für die Altenburgschule und die Körschtalschule wurden im Doppelhaushalt 2012/2013 bereits Mittel für den laufenden Betrieb der Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich nach oben genanntem Standard bereit gestellt.
Insgesamt liegen die zusätzlichen laufenden Kosten für den Ganztagsschulbetrieb an den zu beantragenden Gemeinschaftsschulen somit bei 410.000 Euro.
Finanzielle Auswirkungen Mit dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verpflichtet sich der Schulträger, die räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule zu schaffen. Hierfür sind an allen Standorten Umstrukturierungs- und gegebenenfalls Erweiterungsmaßnahmen auf Grundlage des Modellraumprogramms des Landes sowie der Handreichung des Kultusministeriums sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Konzeption der Schule notwendig. Für die Schaffung der notwendigen räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule lassen sich für die drei Standorte noch keine abschließenden Angaben zu finanziellen Auswirkungen machen. Die Verwaltung wird für die weiteren Planungsschritte zum Doppelhaushalt 2014/2015 Planungsmittel in Höhe von 600.000 Euro beantragen. Für den Standort Altenburgschule ist in Verbindung mit der benachbarten Steigschule eine räumliche Neuplanung des Schulareals durch Umstrukturierungen im vorhandenen Raumbestand in Planung. An der Anne-Frank-Realschule ergibt sich auf Grundlage des Modellraumprogramms des Landes sowie der Handreichung des Kultusministeriums hinsichtlich des Raumbedarfs von Gemeinschaftsschulen aus heutiger Sicht ein Raumfehlbedarf von rund 1.000 bis 1.400 m² Programmfläche. Für den Standort Körschtalschule ist unter Berücksichtigung der parallelen Einrichtung der Ganztagesgrundschule ebenfalls mit einem Raumfehlbedarf von rund 1.100 bis 1.600 m² Programmfläche auszugehen. Ein wichtiger Teilaspekt zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für Gemeinschaftsschulen ist zudem die Einrichtung des Ganztagesbetriebs. Für die räumliche Neuordnung der Altenburgschule in Verbindung mit der benachbarten Steigschule stehen zweimal 3.500.000 Euro, insgesamt 7.000.000 Euro, im Rahmen der Ganztagespauschale zur Verfügung. Für die Körschtalschule stehen ebenfalls 3.500.000 Euro im Rahmen der Einrichtung einer Ganztagesschule im Werkrealschulbereich zur Verfügung. Da die Anne-Frank-Realschule bislang über keinerlei Ganztagesbereich verfügt wird die Verwaltung hier entsprechende Mittel im Rahmen der Ganztagespauschale im Doppelhaushalt anmelden. Der laufende Betrieb der Ganztagsschule an einer Gemeinschaftsschule wird für die drei zu beantragenden Schulen bei jährlich 990.000 Euro liegen. Davon stehen 580.000 Euro bereits zur Verfügung. Beteiligte Stellen Referate AK und WFB Dr. Susanne Eisenmann Anlagen Keine zum Seitenanfang