Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 358/2011
Stuttgart,
05/25/2011



Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Bezirksbeiräte - alle
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.06.2011
10.06.2011
-
25.10.2011
26.10.2011
27.10.2011



Beschlußantrag:

1. Von dem Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Nord-West (Stadtbezirke Feuerbach und Weilimdorf) in Ergänzung zu den mit GRDrs 408/2010 beschlossenen Maßnahmen auf der Grundlage der Modellvariante E mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:

3. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Nord-Ost (Stadtbezirke Mühlhausen, Stammheim und Zuffenhausen) auf der Grundlage der Modellvariante C mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:
4. Die Verwaltung wird für die Planungsbereiche Neckar (Stadtbezirke Bad Cannstatt, Hedelfingen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Untertürkheim und Wangen) auf der Grundlage der Modellvariante D mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:

5. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Filder Mitte-Ost (Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Möhringen, Plieningen und Sillenbuch) in Ergänzung zu den mit GRDrs 409/2010 beschlossenen Maßnahmen auf der Grundlage der neu entwickelten Modellvariante E mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:
6. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Filder West (Stadtbezirk Vaihingen mit Kaltental) auf der Grundlage der Modellvariante A mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:

7. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Innenstadt (Stadtbezirke Botnang, Mitte, Nord, Ost, Süd und West) auf der Grundlage der Modellvariante E mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen als Basis für weitere Gespräche und Planungen beauftragt:
8. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2012/2013 über die für die Weiterführung der Planungen notwendigen Planungsmitte, Stellen sowie die finanziellen Mittel für die weitere externe Begleitung der Schulentwicklungsplanung zu berichten


Begründung:


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat mit GRDrs 417/2009 die Erstellung einer umfassenden Schulentwicklungsplanung für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen beauftragt. Hintergrund sind neben sozialen und demografischen Verschiebungen insbesondere bildungspolitische Entwicklungen der vergangenen Jahre, die eine aktualisierte Gesamtschau der städtischen Schullandschaft notwendig gemacht haben. Beispielhaft sind hierbei das sich wandelnde Übertrittsverhalten auf die weiterführenden Schulen, die Beschlüsse des Landes im Rahmen der Bildungsoffensive, die Einführung von achtjährigem Gymnasium und Werkrealschulen sowie die geplante Aufhebung der Sonderschulpflicht vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu nennen.

Auf Grund der knappen Personalressourcen des Schulverwaltungsamtes wurde im Herbst 2009 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung das Büro GUS (Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart) als externer Partner für dieses Projekt beauftragt. Die eigentlichen Arbeiten zur Erstellung eines Schulentwicklungsplans wurden Anfang 2010 aufgenommen.

Im beigefügten Bericht (Anlage 1) sind nochmals die Ziele sowie die methodischen Grundlagen der Schulentwicklungsplanung dargelegt (Teil A). Darüber hinaus werden gesamtstädtisch (Teil B) sowie für die definierten regionalen Planungsbereiche (Teile C-H) bereichs- sowie schulbezogene Schülerprognosen ausgewiesen, auf deren Grundlage alternative Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Schullandschaft herausgearbeitet werden.

Im Verlauf des Erarbeitungsprozesses hat sich ein diskursives Verfahren, welches in hohem Maße auf die Einbindung der schulischen und außerschulischen Partner vor Ort setzt, als äußerst gewinnbringend erwiesen (vgl. Anlage 1, Seite A-15). Die Detailkenntnisse, Einschätzungen und Ideen insbesondere von Schulen und Bezirken haben sich als wichtigen Faktor bei der Weiterentwicklung der verschiedenen Modellalternativen herausgestellt.

Im Zuge der zahlreichen Planungsgespräche mit Schulleitungen und Bezirksvorstehern der einzelnen Planungsbereiche und Stadtbezirke wurden diese hierbei um Stellungnahmen zu den dargelegten Erkenntnissen und Modelvarianten gebeten sowie zur Entwicklung eigener Ideen und Entwicklungsperspektiven aufgefordert. Die entsprechenden Meinungen und Anträge sind Anlage 1 beigefügt. Viele der darin aufgezeigten Punkte wurden im Rahmen der Weiterentwicklung der Modellalternativen bereits berücksichtigt und haben zu neuen Handlungsempfehlungen geführt. Sofern dies aus zeitlichen oder inhaltlichen Gründen bis zur Erstellung dieses Berichtes nicht möglich war bzw. die Vorschläge mit den angekündigten bildungspolitischen Veränderungen auf Landesebene in Verbindung stehen sind hierzu gegebenenfalls weitere Prüfungen nötig. Eine kommentierte Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen ist Anlage 2 zu entnehmen.

Bei allen Vorteilen stellt ein solches diskursives Vorgehen auch hohe zeitliche und organisatorische Anforderungen an die Projektverantwortlichen und Beteiligten. Bis Anfang Mai 2011 wurden von Schulverwaltungsamt und Büro GUS 17 große Planungsgespräche sowie weitere Einzelgespräche mit einer Vielzahl an Schulen, Bezirksvorstehern und weiteren Akteuren organisiert, vorbereitet und durchgeführt. Weiterhin fanden mehrere Abstimmungsgespräche mit Vertretern des Staatlichen Schulamts Stuttgart sowie 8 Präsentationen und Zwischenberichte in gemeinderätlichen Gremien statt. Für die mit GRDrs 408/2010 und 409/2010 bereits beschlossenen Maßnahmen wurden darüber hinaus bereits erste Umsetzungsgespräche mit den betroffenen Schulen geführt. Die Prozesshaftigkeit des Projekts bedingte des Weiteren einen kontinuierlichen Abstimmungsbedarf zwischen Schulverwaltungsamt und Büro GUS, der sich in regelmäßigem, meist täglichem Austausch per Telefon und E-Mail sowie bis dato 45 internen Routinesitzungen niederschlug.


Schnittstellen und externe Faktoren

Bildungspolitische Entwicklungen
Die künftigen bildungspolitischen Leitlinien der neuen Landesregierung sind derzeit noch nicht konkret genug, um diese als Grundlage entsprechender Handlungsempfehlungen zu betrachten. Dennoch lassen sich in den im Koalitionsvertrag dargelegten Zielsetzungen Tendenzen hinsichtlich möglicher Entwicklungen erkennen:

Bezüglich der diskutierten schulstrukturellen Änderungen, insbesondere der weiteren Entwicklung der Haupt- und Werkrealschulen und der Möglichkeit von Gemeinschaftsschulen, wurde im Rahmen der Planungen für den vorliegenden Schulentwicklungsplan eine grundlegende Stärkung schulischer Zentren als wichtige Maßnahme zur Flexibilisierung der städtischen Schullandschaft gesehen. Darüber hinaus ergaben sich im Rahmen des Prozesses insbesondere auf der Grundlage verschiedener Stellungnahmen erste Überlegungen bezüglich der Einrichtung entsprechender Modellstandorte.

Die Auswirkungen des geplanten Wegfalls der Bildungsempfehlungen sowie einer möglichen Einrichtung neunjähriger Gymnasialzüge sind derzeit noch nicht absehbar. Auch hier wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung versucht, durch Aufbau und Stärkung flexibler Schulstrukturen, beispielsweise im Rahmen schulischer Verbundstrukturen und Campuslösungen, variable Kapazitäten für die verschiedenen Entwicklungsszenarien vorzuhalten.

Städtisches Schulsanierungsprogramm
Mit GRDrs 62/2011 hat die Verwaltung die Untersuchungsergebnisse der Beratungsfirma Drees & Sommer bezüglich des Sanierungsbedarfs der städtischen Schulgebäude vorgelegt. Die jeweiligen Kostenschätzungen für die einzelnen Standorte wurden hierbei in Abhängigkeit der Schulentwicklungsplanung bereits entsprechend kommentiert und sind auch im vorliegenden Bericht bei den einzelnen Modellvarianten nachrichtlich aufgeführt.

Abhängig von den jeweiligen Grundsatzentscheidungen für die einzelnen Planungsbereiche und Standorte kann im Folgenden eine Zusammenführung der Untersuchungsergebnisse zum Sanierungsbedarf mit den Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen der Schulentwicklungsplanung erfolgen. Insbesondere im Falle struktureller oder schulorganisatorischer Änderungen müssen Sanierungsmaßnahmen und Umstrukturierungsmaßnahmen kontinuierlich abgestimmt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Durchführung dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen nachhaltig sind und zukünftigen schulischen Bedürfnissen entsprechen.

Schulkindbetreuung
Im Rahmen des Projekts Schulentwicklungsplanung wurde geprüft, ob und wo Kapazitäten für den weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung zur Verfügung stehen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass an den entsprechenden Schulstandorten in der Regel keine zusätzlichen Raumkapazitäten zur Verfügung stehen. Der weitere Ausbau der Schulkindbetreuung wird somit nur additiv durch geeignete bauliche Maßnahmen voranzutreiben sein. Entsprechende Vorschläge zur grundlegenden zukünftigen Konzeption der städtischen Schulkindbetreuung sollen in Kürze dargelegt werden.

Schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung (Inklusion)
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 Partner der Schwerpunktregion Stuttgart zur schulischen Bildung junger Menschen mit Behinderung (GRDrs 442/2010). Im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Schulversuchs sollen auf Basis der Expertenratsempfehlungen und unter Federführung des Staatlichen Schulamts Stuttgart verschiedene inklusive Angebote erarbeitet, umgesetzt und anschließend evaluiert werden, um somit wichtige Impulse für das anschließende Gesetzgebungsverfahren zu liefern.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine vorgesehene Schulversuchszeit von zwei Jahren für einen Schulversuch mit so gravierenden Auswirkungen auf den Bildungserfolg des Einzelnen als auch auf die bestehende Bildungslandschaft zu kurz ist. Die Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Bildungs- und Beratungszentren sowie die Herausforderung für die allgemein bildenden Schulen, künftig ggf. zieldifferenten Unterricht anzubieten, bedeutet einen grundlegenden Paradigmenwechsel in den pädagogischen Aufgabenstellungen der Schulen. Neben zusätzlichen Personalressourcen sind sicher Weiterqualifizierungsmaßnahmen für die Lehrerinnen und Lehrer wichtige Schlüssel zum Gelingen dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.

Die Diskussionen im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung haben gezeigt, dass es keinen Königsweg für die Umsetzung der UN-Konvention auf wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft geben kann. Die Schulentwicklung sieht daher für das Ziel, jedem Kind mit Handicap eine bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, mehrere Lösungsansätze:

Im Zuge der Schulentwicklungsplanung wurde angestrebt, Standortverbünde von Schwerpunktschulen mit integrativen und inklusiven Angeboten zu identifizieren und zu stärken. Ziel für diese Standorte ist die Schaffung erforderlicher Rahmenbedingungen sowie eine Bündelung sonderpädagogischer Kompetenzen für eine gelingende inklusive Beschulung, bei gleichzeitiger Wohnortnähe des Angebots. Die möglichen Standorte sind im angeschlossenen Bericht (Anlage 1, Seite B-17) ausgewiesen.

Darüber hinaus gilt es diesbezüglich im Rahmen des Schulversuchs zu prüfen, welche weiteren integrativen und inklusiven Angebote erarbeitet werden können. Hierzu zählt auch eine entsprechende Etablierung und Weiterentwicklung des erfolgreichen Außenklassenmodells. Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, vor allem für die Sonderschulen für geistig- und körperbehinderte Schüler Partner an allgemein bildenden Schulen für den Auf- und Ausbau eines langfristigen und mit entsprechenden Ressourcen ausgestatteten Außenklassenkonzepts zu finden.

Hier sind vorrangig zu nennen:
· Die Grundschule Hofen und die Jörg-Ratgeb-Schule als Partner der Helene-Schoettle-Schule
· Die Schönbuchschule als Partner der Bodelschwinghschule
· Die Pestalozzischule als Partner der Schule für Körperbehinderte. Darüber hinaus wird im Stuttgarter Norden ein Kooperationspartner für die Schule für Körperbehinderte gesucht.
· Die Uhlandschule und die Rosenschule als Partner der Gustav-Werner-Schule
Gemeinsam mit den betroffenen Schulen sind dafür nun in einem nächsten Schritt die langfristigen Bedarfe zu konkretisieren.

Darüber hinaus zeigen die derzeit anlaufenden ersten Erfahrungen, dass ein nicht unerheblicher Anteil der betroffenen Eltern ein inklusives Bildungsangebots wahrnehmen möchte und Wert auf ein wohnortnahes schulisches Angebot an einer allgemein bildenden Schule legt. Hier sind nach ersten Einschätzungen vorrangig Kinder im Grundschulbereich mit Handicaps im Bereich Lernbehinderung, Sprachbehinderung, geistiger Behinderung und Erziehungshilfe betroffen. Für den Schulträger könnte dies nach ersten Einschätzungen dazu führen, dass zusätzliche Raumangebote z. B. durch verstärkte Klassenteilungen benötigt werden.

Weiter bleibt zu beobachten, welche Auswirkungen sich mittel- und langfristig für das städtische Förderschulangebot ergeben. Aus Sicht der Schulverwaltung können daher Konsequenzen dieser Entwicklung erst diskutiert werden, wenn mehr und längerfristige Erfahrungen vorliegen.


Weiteres Vorgehen

Mit Vorlage der hier dargestellten alternativen Handlungsempfehlungen endet die erste grundlegende Planungsphase dieses Projekts. Ziel dieser ersten Phase war es, auf Basis der im Rahmen dieser Beschlussvorlage dargelegten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen Grundsatzentscheidungen für die einzelnen Planungsbereiche herbeizuführen, um auf dieser Basis die weiteren Detailplanungen und Umsetzungsarbeiten auf den Weg bringen zu können. In vielen Bereichen wie beispielsweise der Innenstadt werden darüber hinaus weitere Planungsgespräche auf Grundlage dieses Berichtes notwendig sein, um die begonnene Entwicklung und Konkretisierung von Maßnahmen gemeinsam mit den Partnern vor Ort weiter voranbringen zu können. Die im Rahmen dieser Vorlage zu beschließenden Prüfaufträge sind somit Ansatzpunkte für eine notwendige Weiterentwicklung der dargelegten Handlungsempfehlungen.

Mit einer auf den o. g. Grundsatzentscheidungen aufbauenden zweiten Phase des Schulentwicklungsplanungsprozesses werden darüber hinaus weitere Aufgaben und Entscheidungen verbunden sein, die sich mit folgenden Stichpunkten umreißen lassen:

Inhaltliche Konzeption:
· (Weiter-) Entwicklung von Profil und pädagogischen Konzepten der Schule
· Erarbeitung von Ganztagesschulkonzeptionen
· Ausbau und Intensivierung schulischer Kooperationen und Netzwerke sowie schulischer Verbundstrukturen
· Begleitung und Berücksichtigung der Wirkungen im Stadtteil
· Erprobung und Etablierung inklusiver Angebote
· Abstimmung mit den Prozessbeteiligten

Raumprogramm
· Erarbeitung eines Soll-Raumprogramms auf Basis der inhaltlichen Konzeption
· Klärung der Schulbauförderung
· Überführung der Konzeption in Gebäudestrukturen und Räume
· Erarbeitung eines funktionalen Raumprogramms, d. h. funktionale Definition der einzelnen Räume, Festlegung von Raumgruppen, Raumbeziehungen und Ausstattungen, Klärung von Synergien
· Abstimmung mit den Prozessbeteiligten

Vorbereitung von Gemeinderatsentscheidungen:
· Klärung sämtlicher schulrechtlicher und schulorganisatorischer Fragestellungen im Vorfeld von gemeinderätlichen Entscheidungen
· Erstellung sämtlicher Gemeinderatsvorlagen wie z. B. Vorprojektbeschlüsse, Beschlüsse zur Einrichtung von Ganztagesschulen, Änderung von Schulbezirksgrenzen, schulorganisatorische Maßnahmen und Modellversuche

Umstrukturierungen und bauliche Erweiterungen:
· Planung und Begleitung von konkreten Umstrukturierungs- und Baumaßnahmen bis zur Fertigstellung

Auch in dieser zweiten Phase der Detailprüfung, Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen wird die kontinuierliche Einbindung der Partner vor Ort, insbesondere der Schulgemeinden (Schulleitung, Lehrerkollegien, Schülerinnen und Schüler, Eltern) und Stadtbezirke, entscheidend für eine gelingende Bearbeitung der einzelnen Projekte sein. Wie bereits im Rahmen der Planungsphase sind darüber hinaus die genannten Schnittstellen zu anderen schulischen Themenbereichen, insbesondere zu der notwendigen Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen (vgl. Antrag Nr. 9/2011 der CDU-Gemeinderatsfraktion), zu berücksichtigen und deren Erkenntnisse mit der weiteren Schulentwicklung abzugleichen

Auf Grund der Vielfalt der städtischen Schullandschaft sowie der Vielzahl der zu erwartenden Maßnahmen wird diese zweite Phase der Schulentwicklungsplanung die städtische Bildungspolitik der kommenden Jahre nachhaltig prägen und die Schullandschaft verändern. Eine erste Übersicht über das zu erwartende Umsetzungsvolumen ist Anlage 3 zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Prüfung, Vorbereitung und ggf. Umsetzung der hier dargelegten Handlungsempfehlungen bedeutet für die Verwaltung eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben, die mit den derzeitigen Personalkapazitäten nicht zu bewältigen sein werden. Daher werden sowohl weitere finanzielle Mittel als auch zusätzliche Personalkapazitäten benötigt. Die Verwaltung wird hierzu in gesonderten Vorlagen Vorschläge unterbreiten.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Schulentwicklungsplan 2009-2020
Anlage 2: Stellungnahmen zur Schulentwicklungsplanung
Anlage 3: Umsetzungsvolumen der Schulentwicklungsplanung





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GRDrs 358_2011 Anlage 3.pdfGRDrs 358_2011 Anlage 2.pdf