1. Der Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids über den „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ ist unzulässig.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrauensleuten der Antragsteller die Feststellung der Unzulässigkeit des Antrags bekannt zu geben. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 1. Frau Sigrid Klausmann-Sittler, Herr Axel Wieland und Herr Bernhard Ludwig haben als Vertrauensleute von zahlreichen weiteren Stuttgarter Bürgern die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 21 Abs. 3 GemO beantragt. Die Fragestellung des Bürgerentscheids soll lauten: